Rechtsprechung
| BFH, 18.05.1994 - II B 183/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen einer Divergenz und Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 08.11.1989 - II R 29/86
Schuldabzug für ein von einem Kreditinstitut gewährtes Disagio bei der …
Auszug aus BFH, 18.05.1994 - II B 183/93
Das FG stützte sich insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 1989 II R 29/86, BFHE 159, 210, BSTBl II 1990, 207.Dies gilt im Streitfall bezüglich des Senatsurteils in BFHE 159, 210, BStBl II 1990, 207, in dem sich der Senat mit dem Urteil des IV.Senats in BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262 auseinandersetzt und darlegt, warum nach dem an den streitigen Bewertungstichtagen maßgebenden BewG für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eine vom Ertragsteuerrecht abweichende Betrachtung geboten ist.
Maßgebend für eine etwaige Divergenz könnte also nur das Senatsurteil in BFHE 159, 210, BStBl II 1990, 207 sein.
Sodann legt die Klägerin dar, daß der BFH in dem Urteil in BFHE 159, 210, BStBl II 1990, 207 sowie im Urteil vom 8. November 1989 II R 244/84 (…BFH/NV 1990, 552) für das Bewertungsrecht die gleiche Rechtsauffassung wie das FG im angegriffenen Urteil vertreten habe und daß dieser Rechtsauffassung in der Fachliteratur zum Teil widersprochen werde.
Im Hinblick auf das BFH-Urteil in BFHE 159, 210, BStBl II 1990, 207 wird aus den Ausführungen der Klägerin nicht klar, warum die Rechtsfrage der Entstehung des Anspruchs auf die Bearbeitungsgebühren einer (weiteren) Klärung bedarf und in welchem Umfang und aus welchen Gründen diese Rechtsfrage umstritten sein soll.
- BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72
Rechnungsabgrenzung bei Verwaltungsgebühren für ein Bankdarlehen und …
Auszug aus BFH, 18.05.1994 - II B 183/93
Die Klägerin trägt zur Begründung der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) vor, daß das angegriffene Urteil von der Entscheidung des BFH vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262 abweiche.Demgegenüber habe der BFH in seinem Urteil in BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262 die Rechtsaussage getroffen, auch wenn die Parteien vereinbarten, daß der Darlehensschuldner dem Darlehensgläubiger die bei der Beschaffung, Auszahlung und/oder Überlassung des Kapitals entstehenden Unkosten ganz oder teilweise sofort nach ihrer Entstehung in einem einmaligen Betrag zu erstatten hat, so bilde diese Zahlung stets nur einen Bestandteil des Gesamtentgelts für die Überlassung des Kapitals, die als Vorleistung des Darlehensschuldners für eine von dem Darlehensgläubiger noch nicht erbrachte auf die Vertragsdauer bezogene Gegenleistung des Darlehensgläubigers zu betrachten sei.
Dies gilt im Streitfall bezüglich des Senatsurteils in BFHE 159, 210, BStBl II 1990, 207, in dem sich der Senat mit dem Urteil des IV.Senats in BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262 auseinandersetzt und darlegt, warum nach dem an den streitigen Bewertungstichtagen maßgebenden BewG für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eine vom Ertragsteuerrecht abweichende Betrachtung geboten ist.
- BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88
Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung
Auszug aus BFH, 18.05.1994 - II B 183/93
Zum Beleg dafür zitiert die Klägerin den Aufsatz von Brosch, DB 1990, 652 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88].
- BFH, 20.02.1980 - II B 26/79
Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz
Auszug aus BFH, 18.05.1994 - II B 183/93
Eine frühere Rechtsprechung, die das Revisionsgericht inzwischen aufgegeben hat, vermag daher keine Divergenzrevision zu begründen (vgl. Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß S. 74/75; BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211). - BFH, 17.12.1987 - V B 80/87
Restitutionsklage - Notfrist - Tod des Zeugen - Nicht eingeleitetes …
Auszug aus BFH, 18.05.1994 - II B 183/93
Allein der Hinweis auf eine einzelne Äußerung in der Literatur vermag jedoch der Rechtssache noch keine grundsätzliche Bedeutung zu geben (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1987 V B 80/87, BFHE 152, 35, BSTBl II 1988, 290). - BFH, 08.11.1989 - II R 244/84
Rechtliche Behandlung des Disagios bei der Feststellung des Einheitswertes des …
Auszug aus BFH, 18.05.1994 - II B 183/93
Sodann legt die Klägerin dar, daß der BFH in dem Urteil in BFHE 159, 210, BStBl II 1990, 207 sowie im Urteil vom 8. November 1989 II R 244/84 (BFH/NV 1990, 552) für das Bewertungsrecht die gleiche Rechtsauffassung wie das FG im angegriffenen Urteil vertreten habe und daß dieser Rechtsauffassung in der Fachliteratur zum Teil widersprochen werde.
- BFH, 09.12.2020 - XI B 10/20
Zur Unterbrechung der Festsetzungsverjährung und zur Ablaufhemmung in …
Insbesondere kann ein solcher Hinweis der Rechtssache von sich allein noch keine grundsätzliche Bedeutung geben (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.12.1987 - V B 80/87, BFHE 152, 35, BStBl II 1988, 290; vom 18.05.1994 - II B 183/93, BFH/NV 1994, 887).Der Kläger hätte unter diesen Umständen im Einzelnen darlegen müssen, ob und inwieweit widerstreitende Meinungen in der Literatur und der Rechtsprechung bestehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 887) und hätte insoweit beachtliche neue Argumente vortragen müssen.
- BFH, 05.06.1996 - I B 105/95
Eindeutigkeit einer Pensionszusage
Die Rechtseinheitlichkeit ist damit gewahrt (…vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rdnr. 19, m. w. N.; BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 1973 VI B 105/73, BFHE 111, 396, BStBl II 1974, 321, und vom 18. Mai 1994 II B 183/93, BFH/NV 1994, 887, m. w. N.). - BFH, 30.07.1997 - II B 37/97 Für die Frage, ob das angegriffene FG-Urteil von einer Entscheidung des BFH abweicht, kommt es auf den neuesten Stand der Rechtsprechung des Revisionsgerichts im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung an (Senatsbeschluß vom 18. Mai 1994 II B 183/93, BFH/NV 1994, 887).
- BFH, 01.03.1995 - III B 166/94
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage bei Einlegung einer …
Liegen zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Urteile sowie Kommentierungen in der Literatur vor, ist die grundsätzliche Bedeutung einer Sache nur dann hinreichend dargelegt i. S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO, wenn der Beschwerdeführer im einzelnen darlegt, ob und inwieweit widerstreitende Meinungen in Rechtsprechung und Literatur bestehen, und wenn mit der Beschwerde -- falls kein Meinungsgegensatz gegeben ist -- beachtliche neue Argumente vorgetragen werden (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Mai 1994 II B 183/93, BFH/NV 1994, 887).
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