Rechtsprechung
| BFH, 27.07.2001 - II B 20/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; GrEStG 1983 § 6 Abs. 2; ; GrEStG 1983 § 7 Abs. 2; ; GrEStG 1983 § 2 Abs. 3 Satz 1; ; GrEStG 1983 § 2 Abs. 1; ; GrEStG 1983 § 2 Abs. 2; ; GrEStG 1983 § 2 Abs. 3
- Wolters Kluwer
GbR - Grunderwerbsteuer - Grundstückserwerb - Gesellschaftsbeteiligung - Beteiligungsverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 27.07.2001 - II B 20/01
Darlegen in diesem Sinn bedeutet mehr als allgemeine Hinweise oder Behauptungen; es erfordert substantiierte und konkrete Angaben darüber, weshalb die zu der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage zu treffende Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, …sowie vom 16. Dezember 1992 II B 68/91, BFH/NV 1994, 248). - BFH, 16.12.1992 - II B 68/91
Anforderungen an Herausstellen des Erfordernisses einer grundsätzlichen Bedeutung …
Auszug aus BFH, 27.07.2001 - II B 20/01
Darlegen in diesem Sinn bedeutet mehr als allgemeine Hinweise oder Behauptungen; es erfordert substantiierte und konkrete Angaben darüber, weshalb die zu der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage zu treffende Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, sowie vom 16. Dezember 1992 II B 68/91, BFH/NV 1994, 248).
- BFH, 10.05.2006 - II R 17/05
GrESt: wirtschaftliche Einheit bei Wohnanlage
Diese Befreiungsvorschrift bezieht sich auf das einzelne Grundstück i.S. des § 2 GrEStG und nicht auf alle Grundstücke einer Gesamthand (BFH-Entscheidungen vom 23. Januar 1985 II R 35/82, BFHE 143, 152, BStBl II 1985, 336; vom 27. Juli 2001 II B 20/01, BFH/NV 2002, 70). - FG Nürnberg, 18.01.2018 - 4 K 557/17
Bescheid, Abtretung, Mieter, Gesellschafter, Gesellschaftsbeteiligung, …
Rn. 16 Ausnahmsweise greife § 7 Abs. 2 Satz 1 GrEStG auch dann ein, wenn die Wohnungseigentumseinheiten - und damit mehrere Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG - im Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und deshalb nach § 2 Abs. 3 GrEStG als ein Grundstück zu behandeln seien (…unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 10.05.2006 II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124; BFH-Beschluss vom 27.07.2001 II B 20/01, BFH/NV 2002, 70). - FG Hamburg, 20.04.2011 - 3 K 136/10
Voraussetzungen für die Nichterhebung von Grunderwerbsteuer bei Umwandlung von …
Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Grundstücke im Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst waren und deshalb nach § 2 Abs. 3 GrEStG als ein Grundstück zu behandeln sind (…BFH-Urteil vom 10.05.2006 II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124; BFH-Beschluss vom 27.07.2001 II B 20/01, BFH/NV 2002, 70).
- FG Bremen, 21.05.2008 - 2 K 221/07
Entstehung der Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Grundstücken i.R.e. …
Die Vorschrift beruht auf dem Grundgedanken, dass einem Grundstückserwerber insoweit Steuerfreiheit gewährt werden soll, als er bereits im Rahmen seiner gesamthänderischen Berechtigung am Gesamthandsvermögen am Wert des erworbenen Grundstücks beteiligt war (BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 II B 20/01, BFH/NV 2002, 70;… Viskorf in Boruttau, a.a.O., § 6 Rz 2). - FG Sachsen, 21.07.2011 - 1 K 400/09
Flächenmäßige Aufteilung eines Grundstücks unter Gesamthändern keine …
Mit ihrer Klage macht die Klägerin geltend, dass die Zuweisung von Wohnungseigentum an die Gesellschafter der KG im Rahmen einer Liquidation nach § 7 Abs. 2 GrEStG begünstigt sei, wenn die Wohnungen vor der Aufteilung zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden gewesen seien (Hinweis auf Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Juli 2001 II B 20/01). - FG München, 04.07.2012 - 4 K 2555/09
Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum - Anwendungsbereich …
31 c) Im Rahmen des § 6 wie auch des § 7 ist nicht etwa auf den gesamten Grundbesitz der Gesamthand, sondern jeweils auf das einzelne Grundstück abzustellen (ständige Rechtsprechung, Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23. Januar 1985 II R 35/82, BFHE 143, 152, BStBl II 1985, 336; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2001 II B 20/01, BFH/NV 2002, 70).
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