Rechtsprechung
| BVerwG, 19.01.1955 - II B 216.53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.07.1953 - II A 56/52
- BVerwG, 19.01.1955 - II B 216.53
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53
Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) - …
Auszug aus BVerwG, 19.01.1955 - II B 216.53
Daß auch der Inhalt des § 61 DBG mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, hat der beschließende Senat bereits durch Urteil vom 18. Dezember 1953 -II C 21.53 - in BVerwGE 1 S. 57 entschieden.
- BVerwG, 08.09.1958 - II B 125.57
Rechtsmittel
Das gilt insbesondere auch für den Vorwurf der Beschwerde, das Berufungsgericht habe seine Aufklärungspflicht verletzt (vgl. Beschlüsse des Senats von19. Januar 1955 - BVerwG II B 216.53 - und - BVerwG II B 67.54 -). - BVerwG, 14.11.1956 - II B 198.54
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ernennung zum …
Soweit mit diesem Vorbringen zugleich mangelnde Sachaufklärung seitens des Berufungsgerichts gerügt werden soll, entbehrt die damit aufgeworfene Frage, weil sie sich nur auf den Einzelfall des Klägers bezieht, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung und rechtfertigt nicht die Zulassung, der Revision (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 1955 - BVerwG II B 216.53 und BVerwG II B 67.54 und öfter). - BVerwG, 11.10.1957 - II C 186.56
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Polizeiobermeisters der …
Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere für die Fragen, ob der Verwaltungsgerichtshof dem Kläger - wie dieser behauptet - das rechtliche Gehör versagt hat (BVerwG, Beschluß vom 9. März 1955 - BVerwG I B 128.54 -), ob er die vom Kläger aufgeworfene Beweisfrage nach den angeblichen "tatsächlichen" Gründen seiner Versetzung in den Ruhestand für erheblich ansehen mußte (BVerwG, Beschluß vom 25. Oktober 1955 - BVerwG I B 235.53 -) und ob er insoweit oder aus anderen Gründen seine gesetzliche Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen verletzt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 1955 - BVerwG II B 216.53 und II B 67.54 - und vom 10. Januar 1956 - BVerwG III B 26.54 -).
- BVerwG, 14.08.1957 - II B 34.56
Rechtsmittel
Die lediglich die Aufklärungspflicht und die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts betreffende Rüge des Klägers, das Gericht habe die Erklärungen der Zeugen S., B. und R. sowie das Schreiben des Polizeipräsidenten in Berlin vom 13. April 1944 unrichtig gewürdigt und die Verfügung des Polizeipräsidenten in Berlin vom 22. Februar 1937 unberücksichtigt gelassen, beruht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluß vom 3. März 1954 - BVerwG II B 115.53 -;Beschluß vom 19. Januar 1955 - BVerwG II B 216.53 -) nur den vorliegenden Einzelfall und bietet zur Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung keinen Anlaß. - BVerwG, 31.10.1956 - II B 35.55
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung aus …
Diese Rüge entbehrt, weil sie nur für den Einzelfall des Klägers Bedeutung hat, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (Beschlüsse des BVerwG vom 19. Januar 1955 - BVerwG II B 216.53 - und BVerwG II B 67.54 -). - BVerwG, 08.08.1957 - II B 41.55
Rücknahme einer Ernennung zum Beamten der Landespolizei wegen falscher …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entbehrt die Frage, ob der Tatrichter seiner Aufklärungspflicht genügt hat, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung und rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht (BVerwG II B 216.53, II B 67.54, III B 26.54).
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