Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.1974 - II B 28.74 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Frist für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer - Vertrag mit Verpflichtung zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 21.12.1973 - Bf I 35/73
- BVerwG, 21.11.1974 - II B 28.74
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.06.1968 - II C 70.67
Bestimmung der Charakterisierung eines Vertrages - Nichtigkeit eines Vertrages …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1974 - II B 28.74
Das wird durch die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - (Der Betrieb 1972, 1245) nicht in Frage gestellt, zumal es hier - anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall - nicht darum geht, daß der Arbeitnehmer "vor einem bestimmten Termin unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe gar nicht kündigen darf", sondern darum, daß die Beklagte dem Kläger die Möglichkeit einer Schuldtilgung durch "Betriebstreue" von bestimmter Dauer einräumte (vgl. BVerwGE 30, 65 [BVerwG 27.06.1968 - II C 70/67] [68 f.]). - BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1974 - II B 28.74
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -). - BAG, 09.03.1972 - 5 AZR 246/71
Vertragsstrafe - Fristgemäße Kündigung - Wirksamkeit
Auszug aus BVerwG, 21.11.1974 - II B 28.74
Das wird durch die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - (Der Betrieb 1972, 1245) nicht in Frage gestellt, zumal es hier - anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall - nicht darum geht, daß der Arbeitnehmer "vor einem bestimmten Termin unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe gar nicht kündigen darf", sondern darum, daß die Beklagte dem Kläger die Möglichkeit einer Schuldtilgung durch "Betriebstreue" von bestimmter Dauer einräumte (vgl. BVerwGE 30, 65 [BVerwG 27.06.1968 - II C 70/67] [68 f.]).
- BFH, 06.05.1986 - IX B 121/84
Werbungskostenüberschuß - Gebäudeteil - Vermietung - Eigene Wohnzwecke
Der Senat hält hierfür die nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluß vom 5. Februar 1975 II B 28/74, BFHE 115, 12, BStBl II 1975, 465, m. w. N.) auch im Beschwerdeverfahren mögliche Zurückverweisung der Sache an das FG für geboten.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.