Rechtsprechung
| BVerwG, 02.12.1970 - II B 30.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zurückstellung der Beförderung eines Beamten
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.03.1970 - 70 III 69
- BVerwG, 02.12.1970 - II B 30.70
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1970 - II B 30.70
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung einer bisher höchstrichterlich nicht geklärten und deshalb klärungsbedürftigen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten wäre, die Entscheidung also dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestände zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwG, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] …und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]). - BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1970 - II B 30.70
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung einer bisher höchstrichterlich nicht geklärten und deshalb klärungsbedürftigen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten wäre, die Entscheidung also dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestände zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwG, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
- BVerwG, 15.01.1973 - VI B 40.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß es dem Dienstherrn nicht untersagt ist, bei der Beurteilung der Frage der für eine Beförderung vorausgesetzten Bewährung des Beamten den Sachverhalt, der zur disziplinären Ahndung durch Verweis oder Geldbuße geführt hat, schlechthin außer Betracht zu lassen (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1967 - BVerwG VI B 40.67 - und vom 2. Dezember 1970 - BVerwG II B 30.70 - vgl. ferner auch Beschluß vom 2. Juli 1970 - BVerwG VI B 20.70 -).
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