Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.1970 - II B 4.70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Inhalts von nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten Schriftsätzen - Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Verwirklichung einer Besoldungsforderung durch einen Beamten - Anforderungen an Ermessensentscheidungen
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1969 - VI A 96/68
- BVerwG, 30.11.1970 - II B 4.70
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1970 - II B 4.70
Weder wird eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines Oberverwaltungsgerichts angeführt, von der das angefochtene Urteil abweicht, noch ein Verfahrensmangel bezeichnet, auf dem das Urteil beruhen kann; auch wird nicht dargelegt, daß die Beschwerde grundsätzliche Bedeutung hat, daß nämlich im erstrebten Revisionsverfahren die Klärung einer grundsätzlichen, höchstrichterlich noch nicht beantworteten Rechtsfrage zu erwarten ist (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18] und ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1970 - II B 4.70
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß Ermessensentscheidungen zwar unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu treffen sind, daß dadurch die zur Ausübung des Ermessens berufene Verwaltungsbehörde jedoch nicht gehindert ist, "ihr Ermessen für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten auszuüben und sich insoweit durch Richtlinien - oder eine bestimmte Verwaltungspraxis zu binden, so daß in der Regel Ausnahmen zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, aber jedenfalls nur unter besonderen Umständen möglich sind" (BVerwGE 31, 212 [213] mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 03.09.1970 - II C 34.69
Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1970 - II B 4.70
Geklärt ist ferner, daß ein Beamter unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht eine Besoldungsforderung verwirklichen kann, die das einschlägige Besoldungsrecht gerade nicht vorsieht (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG VI C 43.67 - [JZ 1968, 302]); entsprechendes gilt für den Unterhaltszuschuß, auf dessen Gewährung Beamte auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes einen Anspruch haben, weil sie während der Beschäftigung im Vorbereitungsdienst daran gehindert sind, ihren Lebensunterhalt durch andere Tätigkeiten zu verdienen (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil des Senats vom 3. September 1970 - BVerwG II C 34.69 -).
- BVerwG, 02.09.1960 - VIII B 90.60
Wiedergutmachungsansprüche auf Grund des Gesetzes zur Regelung der …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1970 - II B 4.70
Der Inhalt der nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten Schriftsätze kann nicht berücksichtigt werden; der Darlegungspflicht des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß bis zum Ende der Beschwerdefrist genügt sein (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 2. September 1960 - BVerwG VIII B 90.60 - [NJW 1960, 2163 = DVBl. 1960, 898] u. st. Rspr.). - BVerwG, 07.10.1964 - VI C 70.62
Auszug aus BVerwG, 30.11.1970 - II B 4.70
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch seine Rechtsprechung schon geklärt, daß aus der Fürsorgepflicht nicht Ansprüche hergeleitet werden können, die über die im Gesetz selbst abschließend festgelegten Pflichten des Dienstherrn hinausgehen (BVerwGE 19, 279 [283]). - BVerwG, 06.07.1967 - VI C 43.67
Anspruch eines Beamten auf Bewilligung einer ruhegehaltsfähigen Ausgleichszulage …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1970 - II B 4.70
Geklärt ist ferner, daß ein Beamter unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht eine Besoldungsforderung verwirklichen kann, die das einschlägige Besoldungsrecht gerade nicht vorsieht (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG VI C 43.67 - [JZ 1968, 302]); entsprechendes gilt für den Unterhaltszuschuß, auf dessen Gewährung Beamte auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes einen Anspruch haben, weil sie während der Beschäftigung im Vorbereitungsdienst daran gehindert sind, ihren Lebensunterhalt durch andere Tätigkeiten zu verdienen (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil des Senats vom 3. September 1970 - BVerwG II C 34.69 -).
- BVerwG, 20.06.1973 - VI CB 10.73
Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der …
Der Inhalt des erst nach Ablauf der Beschwerdefrist am 28. April 1970 eingegangenen Schriftsatzes vom 24. April 1970 kann, soweit er Beschwerdegründe enthält, nicht berücksichtigt werden; denn der Darlegungspflicht des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß bis zum Ende der Beschwerdefrist genügt sein (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 1. März 1967 - BVerwG VI B 30.66 -, vom 20. Februar 1968 - BVerwG VI B 41.67 - und vom 30. November 1970 - BVerwG II B 4.70 -). - OVG Bremen, 15.09.1970 - I A 82/69
Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Bauerlaubnis für den Umbau und den Neubau …
Namentlich bedarf es keiner Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit § 1 BauGestVO, denn die Vorschriften des Baugestaltungsrechts tragen nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, an der festzuhalten ist, keinen nachbarschützenden Charakter (vgl. z.B. Urteil vom 29.4.1958 - BA 58/57 - Urteil vom 25.10.1962 - b BA 6/62 - Beschluss vom 30.1.1970 - II B 4/70 - OVG Münster, Urteil vom 18.2.1965, BRS 16 Nr. 74). - OVG Bremen, 10.01.1975 - I B 58/74
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung; Voraussetzung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Bremen, 03.04.1975 - II B 10/75
Genehmigungsbedürftigkeit von Bauvorhaben; Planungsrechtliche Zulässigkeit eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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