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| BVerwG, 23.03.1961 - II B 40.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtswirksamkeit einer Entlassungsverfügung - Irrevisibilität von Landesrecht
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1959 - VIII A 938.57
- BVerwG, 23.03.1961 - II B 40.59
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53
Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) - …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1961 - II B 40.59
Soweit das Berufungsgericht bei Erörterung der Frage, ob der Anwendung des § 7 G 131 eine günstigere landestrechtliche Regelung oder eine günstigere Einzelmaßnahme zugunsten des Klägers entgegensteht (§ 63 Abs. 3 G 131), Vorschriften der Ersten Sparverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1949 (GVBl. S. 25) sowie der im Lande Nordrhein-Westfalen für Landesbeamte ehedem fortgeltenden Vorschriften des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) - DBG - angewendet hat, handelt es sich um die Anwendung irrevisiblen Landesrechts (BVerwGE 4, 243 und 1, 57). - BVerwG, 17.01.1957 - II C 139.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.03.1961 - II B 40.59
Soweit das Berufungsgericht bei Erörterung der Frage, ob der Anwendung des § 7 G 131 eine günstigere landestrechtliche Regelung oder eine günstigere Einzelmaßnahme zugunsten des Klägers entgegensteht (§ 63 Abs. 3 G 131), Vorschriften der Ersten Sparverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1949 (GVBl. S. 25) sowie der im Lande Nordrhein-Westfalen für Landesbeamte ehedem fortgeltenden Vorschriften des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) - DBG - angewendet hat, handelt es sich um die Anwendung irrevisiblen Landesrechts (BVerwGE 4, 243 und 1, 57).
- BVerwG, 16.03.1965 - VI B 17.64
Festsetzung von Versorgungsbezügen
Es kommt darauf jedoch schon deshalb nicht an, weil die Rechtsfrage, in deren Beantwortung angeblich das Berufungsgericht von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sein soll, dem - wie oben dargelegt - irrevisiblen Recht angehört und deshalb entsprechend der Zielsetzung des § 132 Abs. 2 VwGO eine etwaige Abweichung von revisiblem Recht bedeutungslos ist und nicht zu einer Zulassung der Revision führen kann(Beschluß vom 23. März 1961 - BVerwG II B 40.59 -). - BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68
Anwendung der Verordnung über die Beförderung während des Krieges gefallener, …
Unter diesen Umständen rechtfertigt die von der Beschwerde behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils von der angeführten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Zulassung der Revision nicht (so z.B. BVerwG, Beschluß vom 16. März 1965 - BVerwG VI B 17.64 - mit Hinweis auf Beschluß vom 23. März 1961 - BVerwG II B 40.59 -).
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