Rechtsprechung
| BFH, 06.11.1991 - II B 48/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- FG Brandenburg, 13.10.2004 - 1 K 1574/03
Keine Anfechtung einer Klagerücknahmeerklärung wegen Irrtums
Soweit der Kläger die Rücknahmeerklärung wegen Irrtums angefochten hat, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Erklärung, da die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Anfechtung von Willenserklärungen nicht für die Anfechtung von Prozeßhandlungen gelten (vgl. BFH Beschluss vom 06.11.1991, II B 48/91, juris). - FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 394/01
Gründe für die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme
Er kann sie nicht nach bürgerlich-rechtlichen Regeln wegen Irrtums anfechten und auch nicht widerrufen (BFH-Urteil vom 8. Juli 1969 II R 108/66, BStBl II 1969, 733; Beschluss vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BStBl II 1972, 352; Beschluss vom 06.11.1991 II B 48/91). - FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 489/96
Gründe für die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme
Er kann sie nicht nach bürgerlich-rechtlichen Regeln wegen Irrtums anfechten und auch nicht widerrufen (BFH-Urteil vom 8. Juli 1969 II R 180/66, BStBl II 1969, 733; Beschluss vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BStBl II 1972, 352; Beschluss vom 06.11.1991 II B 48/91).
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