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| BVerwG, 09.02.1961 - II B 50.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Suizid (Selbsttötung) eines Beamten als Dienstunfall - Selbsttötung als Unfall im Sinne der Unfallfürsorge des Beamtenrechts
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.02.1961 - II B 50.60
In den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - und vom 7. Januar 1959 - BVerwG VI C 390.57 - ist ausgesprochen, daß eine am 8. Mai 1945 vorliegende abschließende Entscheidung über die Unfallversorgung für die Versorgungsansprüche nach dem Gesetz zu Art. 131 bindend sei. - BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1961 - II B 50.60
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne der eben angeführten Vorschrift hat eine Sache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft (so schon BVerwG, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60/V CB 6.60 -, NJW 1960, 1587). - BVerwG, 29.12.1960 - II B 44.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 09.02.1961 - II B 50.60
An dieser Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung nichts geändert (zu vgl. Beschluß des Senats vom 29. Dezember 1960 - BVerwG II B 44.60 -). - BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
Auszug aus BVerwG, 09.02.1961 - II B 50.60
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der Frage, ob Selbsttötung ein Unfall im Sinne der Unfallfürsorge des Beamtenrechts - jedenfalls bei der entsprechenden Anwendung dieses Rechts auf Berufssoldaten - sein kann, bereits in dem Urteil vom 5. April 1960 (BVerwGE 10, 258) eingehend Stellung genommen. - BVerwG, 07.01.1959 - VI C 390.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.02.1961 - II B 50.60
In den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1958 - BVerwG VI C 360.56 - und vom 7. Januar 1959 - BVerwG VI C 390.57 - ist ausgesprochen, daß eine am 8. Mai 1945 vorliegende abschließende Entscheidung über die Unfallversorgung für die Versorgungsansprüche nach dem Gesetz zu Art. 131 bindend sei.
- BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Versetzung eines …
Denn grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache nicht schon dann, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern nur, wenn sie grundsätzliche, höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft (Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - und vom 9. Februar 1961 - BVerwG II B 50.60 -) und diese Rechtsfragen einer Klärung im Revisionsverfahren zugeführt werden könnten.
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