Rechtsprechung
| BVerwG, 08.08.1967 - II B 62.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mindestens einjährige Wahrnehmung der Obliegenheiten als Voraussetzung eines später übertragenen Amtes - "Einrichtung" des höheren Amtes mittels Zuweisung einer Planstelle - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.05.1967 - V A 64/65
- BVerwG, 08.08.1967 - II B 62.67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
Auszug aus BVerwG, 08.08.1967 - II B 62.67
Durch diese Rechtsprechung ist geklärt, daß die genannten Vorschriften nur solchen Beamten zugute kommen, die schon vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen höheren Amtes, also nicht nur die Obliegenheiten des ihnen vor der Beförderung übertragenen niedrigeren Amtes wahrnahmen, und daß die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten voraussetzt, daß das höhere Amt in Gestalt einer höheren Planstelle schon konkret eingerichtet war (vgl. BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40 [42]; 11, 233 [236]; Urteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 35 G 131 Nr. 2], vom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 176.60 - [Buchholz BVerwG 237.5, § 124 HessBG 62 Nr. 1] und vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 5.63 [ZBR 1967 S. 17 [19]]). - BVerwG, 10.11.1960 - II C 44.59
Auszug aus BVerwG, 08.08.1967 - II B 62.67
Durch diese Rechtsprechung ist geklärt, daß die genannten Vorschriften nur solchen Beamten zugute kommen, die schon vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen höheren Amtes, also nicht nur die Obliegenheiten des ihnen vor der Beförderung übertragenen niedrigeren Amtes wahrnahmen, und daß die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten voraussetzt, daß das höhere Amt in Gestalt einer höheren Planstelle schon konkret eingerichtet war (vgl. BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40 [42]; 11, 233 [236]; Urteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 35 G 131 Nr. 2], vom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 176.60 - [Buchholz BVerwG 237.5, § 124 HessBG 62 Nr. 1] und vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 5.63 [ZBR 1967 S. 17 [19]]). - BVerwG, 03.05.1963 - VI C 176.60
Versorgung nach der Rechtsstellung als Regierungshauptsekretär - Zuordnung der …
Auszug aus BVerwG, 08.08.1967 - II B 62.67
Durch diese Rechtsprechung ist geklärt, daß die genannten Vorschriften nur solchen Beamten zugute kommen, die schon vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen höheren Amtes, also nicht nur die Obliegenheiten des ihnen vor der Beförderung übertragenen niedrigeren Amtes wahrnahmen, und daß die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten voraussetzt, daß das höhere Amt in Gestalt einer höheren Planstelle schon konkret eingerichtet war (vgl. BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40 [42]; 11, 233 [236]; Urteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 35 G 131 Nr. 2], vom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 176.60 - [Buchholz BVerwG 237.5, § 124 HessBG 62 Nr. 1] und vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 5.63 [ZBR 1967 S. 17 [19]]).
- BVerwG, 24.06.1966 - VI C 5.63
Auszug aus BVerwG, 08.08.1967 - II B 62.67
Durch diese Rechtsprechung ist geklärt, daß die genannten Vorschriften nur solchen Beamten zugute kommen, die schon vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen höheren Amtes, also nicht nur die Obliegenheiten des ihnen vor der Beförderung übertragenen niedrigeren Amtes wahrnahmen, und daß die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten voraussetzt, daß das höhere Amt in Gestalt einer höheren Planstelle schon konkret eingerichtet war (vgl. BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40 [42]; 11, 233 [236]; Urteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 35 G 131 Nr. 2], vom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 176.60 - [Buchholz BVerwG 237.5, § 124 HessBG 62 Nr. 1] und vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 5.63 [ZBR 1967 S. 17 [19]]). - BVerwG, 27.11.1958 - II C 164.57
Ruhegehaltfähigkeit der Dienstbezüge eines verdrängten Beamten - Besoldung eines …
Auszug aus BVerwG, 08.08.1967 - II B 62.67
Durch diese Rechtsprechung ist geklärt, daß die genannten Vorschriften nur solchen Beamten zugute kommen, die schon vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen höheren Amtes, also nicht nur die Obliegenheiten des ihnen vor der Beförderung übertragenen niedrigeren Amtes wahrnahmen, und daß die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten voraussetzt, daß das höhere Amt in Gestalt einer höheren Planstelle schon konkret eingerichtet war (vgl. BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40 [42]; 11, 233 [236]; Urteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 35 G 131 Nr. 2], vom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 176.60 - [Buchholz BVerwG 237.5, § 124 HessBG 62 Nr. 1] und vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 5.63 [ZBR 1967 S. 17 [19]]). - BVerwG, 28.06.1957 - VI C 312.56
Auszug aus BVerwG, 08.08.1967 - II B 62.67
Durch diese Rechtsprechung ist geklärt, daß die genannten Vorschriften nur solchen Beamten zugute kommen, die schon vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen höheren Amtes, also nicht nur die Obliegenheiten des ihnen vor der Beförderung übertragenen niedrigeren Amtes wahrnahmen, und daß die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten voraussetzt, daß das höhere Amt in Gestalt einer höheren Planstelle schon konkret eingerichtet war (vgl. BVerwGE 5, 86 [92]; 8, 40 [42]; 11, 233 [236]; Urteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG VI C 312.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 35 G 131 Nr. 2], vom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 176.60 - [Buchholz BVerwG 237.5, § 124 HessBG 62 Nr. 1] und vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 5.63 [ZBR 1967 S. 17 [19]]).
- BVerwG, 03.01.1972 - VI B 45.71
Grundlagen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur …
Durch diese Rechtsprechung ist geklärt, daß die Vergünstigung dieser Regelung nur solchen Beamten (früheren Berufssoldaten) zugute kommen kann, die schon vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen höheren Amtes wahrnahmen, und daß die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten die konkrete Einrichtung des höheren Amtes in Gestalt einer (höheren) Planstelle voraussetzt (vgl. Beschlüsse vom 8. August 1967. - BVerwG II B 62.67 - und vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VI B 37.70 - mit weiteren Nachweisen).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin, 28.02.1969 - II B 62.67 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1390
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01
Arzthaftungsprozess - Ablehnung des Sachverständigen - Beamter des beklagten …
Zurückhaltender ist die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die die bloße Anstellung des Sachverständigen bei einer Prozeßpartei der Öffentlichen Hand als Ablehnungsgrund nicht anerkennt (BVerwG NVwZ 1998, 634, 635 m.w.N.; OVG Berlin NJW 1970, 1390), während die Angehörigkeit zur bescheiderteilenden Behörde als Ablehnungsgrund ausreiche (BVerwG NJW 1999, 963). - BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/93
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit
Eine nachwirkende Abhängigkeit hat die Beklagte nicht dargetan; sie ist auch nicht ersichtlich (vgl. hierzu a. OVG Berlin, NJW 1970, 1390 [OVG Berlin 28.02.1969 - II B 62/67] ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".