Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision - Bewilligung einer Fachausbildung als Güteprüfer bei der Bundeswehr - Rechtswidrigkeit eines Berufsverbots
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.08.1972 - 137 III 70
- BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64
Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72
In der von der Beschwerde weiter genannten Entscheidung BVerwGE 26, 161 hat das Bundesverwaltungsgericht auf den Vortrag des dortigen Klägers, er sei von Polizeivollzugsbeamten ohne hinreichenden Grund mit Waffengewalt mißhandelt worden, das berechtigte Interesse des Klägers an der Fortsetzungsfeststellungsklage mit der Begründung bejaht, er sei durch eine obrigkeitliche Maßnahme in seiner Menschenwürde verletzt worden.- Übrigens wäre nach dem Vorbringen der Beschwerde auch insoweit keine Abweichung zu BVerwGE 26, 161 (168) [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64] dargelegt; denn dort wird ausgeführt, es hieße den nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes zu gewährenden Rechtsschutz zu beschneiden, wenn man dem Betroffenen die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts vorenthalten und ihn statt, dessen auf einen Amtshaftungs- oder Strafprozeß verweisen würde.
- BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57
Endiviensalat
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72
In der von der Beschwerde angeführten Entscheidung BVerwGE 12, 87 hat das Bundesverwaltungsgericht das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Berufsverbots mit der Begründung bejaht, dieses, habe für die Klägerinnen diskriminierende Wirkung (BVerwGE 12, 87 [90]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72
Das erfordert zumindest die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und außerdem einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69
Gewerberechtliche Untersagung des Betriebs eines Thermalfreibades - …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72
Auch bezüglich der von der Beschwerde genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1970 - BVerwG I C 6.69 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 51), vom 24. August 1971 - BVerwG I C 21.66 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 57 = Buchholz 402.44 VersG Nr. 1) und vom 9. September 1971 - BVerwG II C 7.70 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 59) ist eine Abweichung des Berufungsurteils in seinen rechtlichen Ausführungen nicht dargelegt. - BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72
Das bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG VIII B 159.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 9]), daß es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsurteil nach Ansicht der Beschwerde abweicht, noch der Kenntlichmachung bedarf, zu welcher konkreten Rechtsfrage eine Abweichung des Berufungsgerichts in seinen rechtlichen Darlegungen von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt. - BVerwG, 08.11.1957 - VII C 9.57
Wirtschaftslenkung - Weineinfuhr - Verfahrensrecht - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72
In dem weiter von der Beschwerde genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1957 - BVerwG VII C 9.57 - (NJW 1958, 312 [314]), das übrigens insoweit zu § 79 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 31. Oktober 1946 in der Fassung vom 30. Juni 1949 (GVBl. Hessen S. 137) ergangen ist, wird das berechtigte Interesse an der Feststellung der Unzulässigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes mit der Begründung bejaht, es ergebe sich schon daraus, daß das den Ablehnungsbescheiden zugrundeliegende Referenzverfahren vorher und nachher angewendet worden sei und dadurch für die weitere Handhabung der Ausschreibungen (zur Einfuhr von Waren aus dem Ausland) von Bedeutung sei. - BVerwG, 09.11.1971 - II B 18.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72
Mit den weiteren Angriffen der Beschwerde auf die materielle Rechtsfindung des Berufungsgerichts kann eine konkrete Rechtsfrage in dem oben aufgezeigten Sinn nicht dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 9. November 1971 - BVerwG II B 18.71 - und vom 4. Januar 1973 - BVerwG II B 16.72 -). - BVerwG, 09.09.1971 - II C 7.70
Klage eines Beamten auf Zuerkennung der Beförderungseignung - Erledigung der …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72
Auch bezüglich der von der Beschwerde genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1970 - BVerwG I C 6.69 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 51), vom 24. August 1971 - BVerwG I C 21.66 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 57 = Buchholz 402.44 VersG Nr. 1) und vom 9. September 1971 - BVerwG II C 7.70 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 59) ist eine Abweichung des Berufungsurteils in seinen rechtlichen Ausführungen nicht dargelegt. - BVerwG, 04.01.1973 - II B 16.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegungspflichten im …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72
Mit den weiteren Angriffen der Beschwerde auf die materielle Rechtsfindung des Berufungsgerichts kann eine konkrete Rechtsfrage in dem oben aufgezeigten Sinn nicht dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 9. November 1971 - BVerwG II B 18.71 - und vom 4. Januar 1973 - BVerwG II B 16.72 -). - BVerwG, 24.08.1971 - I C 21.66
Verbot einer Fackeldemonstration für den Erhalt der Pressefreiheit für politische …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1973 - II B 66.72
Auch bezüglich der von der Beschwerde genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1970 - BVerwG I C 6.69 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 51), vom 24. August 1971 - BVerwG I C 21.66 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 57 = Buchholz 402.44 VersG Nr. 1) und vom 9. September 1971 - BVerwG II C 7.70 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 59) ist eine Abweichung des Berufungsurteils in seinen rechtlichen Ausführungen nicht dargelegt. - BVerwG, 08.05.1969 - VI C 59.66
Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch …
- BVerwG, 02.10.1980 - 2 B 46.80
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für den Erfolg einer Beschwerde - …
Die Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses ist einzelfallbezogen und entbehrt einer grundsätzlichen - d.h. der allgemeinen - Bedeutung (Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 2 B 66.72 -, vom 31. März 1976 - BVerwG 6 B 60.75 -, vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 20.70 - und vom 21. September 1979 - BVerwG 2 CB 23.79 -). - BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 12.78
Revisibilität des früheren Wehrrechts - Begriff des aktiven Wehrdienstes - …
In dieser zeitlich unbestimmten Allgemeinheit könnte sich diese Frage in dem erstrebten Revisionsverfahren selbst dann nicht stellen, wenn eine Aufrundung der Dienstzeit im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 G 131 (F. 1967) überhaupt in Betracht käme, was jedoch schon aus Rechtsgründen von vornherein auszuschließen ist; denn selbst dann wäre stets von den Gegebenheiten des Einzelfalles auszugehen und schon deswegen entbehrte die Rechtssache der grundsätzlichen, d.h. der allgemeinen Bedeutung (Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 2 B 66.72 -, ferner vom 31. März 1976 - BVerwG 6 B 60.75 - und vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 20.77 -). - BVerwG, 31.03.1976 - 6 B 60.75
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
Im übrigen handelt es sich bei der im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehenden Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Feststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO um eine einzelfallbezogene Frage ohne jede rechtsgrundsätzliche Bedeutung, (vgl. Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG II B 66.72 -). - BVerwG, 07.10.1985 - 2 B 76.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 20.10.1977 - 6 B 20.77 Die Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses ist damit einzelfallbezogen und entbehrt schon deshalb einer grundsätzlichen - d.h. der allgemeinen - Bedeutung (Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG II B 66.72 - und vom 31. März 1976 - BVerwG VI B 60.75 -).
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