Rechtsprechung
| BFH, 12.10.1994 - II B 73/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde bei der Frage ob ein freies Wohnungsunternehmen vorliegt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 12.10.1994 - II B 73/94
Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605 m. w. N.). - BFH, 18.04.1990 - II B 78/89
Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 12.10.1994 - II B 73/94
Die Klägerin hätte positiv darlegen müssen, woraus sie ein Interesse der Allgemeinheit an einer Klärung der von ihr aufgeworfenen Rechtsfrage ableiten will (vgl. Senatsurteil vom 18. April 1990 II B 78/79, BFH/NV 1991, 247).
- BFH, 17.06.1997 - VIII B 72/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Der Kläger hat indessen nichts zu der Frage vorgetragen, daß die aufgeworfene Rechtsfrage für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen von erheblicher Bedeutung sei und deshalb eine höchstrichterliche Entscheidung notwendig erscheine, noch ist das Interesse an einer einheitlichen Rechtsanwendung in einer nicht völlig unerheblichen Anzahl von Fällen von vornherein offenkundig angesichts der ab dem Veranlagungszeitraum 1996 eingreifenden wesentlichen Beschränkung der Verlustberücksichtigung nach § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG 1996 (vgl. auch BFH-Beschluß vom 12. Oktober 1994 II B 73/94, BFH/NV 1995, 420 zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit im Interesse der Allgemeinheit bei außer Kraft getretenem Recht). - BFH, 04.10.1996 - VIII B 12/96
Erzielung von Veräußerungsgewinnen von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen
Nach ständiger Rechtsprechung kommt Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu (…vgl. BFH/NV 1996, 138, m. w. N.; BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 1994 II B 73/94, BFH/NV 1995, 420;… vom 19. Oktober 1993 VII B 154/93, BFH/NV 1994, 835). - FG Baden-Württemberg, 27.06.1995 - 2 K 178/91
Besteuerung von Einkünften eines Grenzgängers im Inland; In der Schweiz erzielte …
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