Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.1958 - II B 77.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung von Beförderungen während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes wegen Verstoßes gegen beamtenrechtliche Vorschriften - Zulässigkeit der Vernehmung einer bisher in der mündlichen Verhandlung anwesenden Person als Zeuge
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1958 - II B 77.57
Insbesondere entsprach es der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wenn der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der fiktiven Laufbahn des Klägers den Zeitpunkt seiner Pensionierung als spätest möglichen Zeitpunkt für eine Beförderung zum Justizoberinspektor angesehen hat, denn der Senat hat nur die teilweise Berücksichtigung von solchen Rechten und Rechtsstellungen für möglich erklärt, die der betroffene Beamte auch unter normalen Umständen bis spätestens zum 8. Mai 1945 erlangt haben würde (vgl. insbesondere BVerwGE 3, 88 [90]).
- BVerwG, 15.07.1958 - VI B 208.57
Rechtsmittel
Was die Klägerin in diesem Zusammenhang vorbringt, stellt sich im wesentlichen als einen Angriff auf die tatsächlichen Feststellungen und die Beweiswürdigung der Vorinstanzen dar, der keinesfalls die Zulassung der Revision rechtfertigen könnte (vgl. Beschlüsse des VI. Senatsvom 23. Juli 1957 - BVerwG VI B 101.56 - undvom 17. Februar 1958 - BVerwG VI CB 393.56 -, Beschluß des II. Senatsvom 28. März 1958 - BVerwG II B 77.57 -).
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