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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1968 - II B 86.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2971
BVerwG, 21.02.1968 - II B 86.67 (https://dejure.org/1968,2971)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1968 - II B 86.67 (https://dejure.org/1968,2971)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1968 - II B 86.67 (https://dejure.org/1968,2971)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Haftung eines Beamten für einen Fehler bei der Bearbeitung einer Kassenanweisung - Prüfer für Postschecküberweisungen und Postscheckauszahlungen - Handeln "in Ausübung ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1968 - II B 86.67
    Nicht klärungsbedürftig, sondern durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist, daß ein von seinem Dienstherrn auf Ersatz entstandenen Schadens in Anspruch genommener Beamter "in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes" handelte, soweit er hoheitliche Tätigkeit ausübte, also nicht im Bereich der nicht-hoheitlichen (wirtschaftlichen, fiskalischen oder bürgerlich-rechtlichen) Betätigung seines Dienstherrn tätig wurde (im Anschluß an BVerwGE 19, 243 [251]).

    Durch das Urteil des erkennenden Senats vom 17. September 1964 - BVerwG II C 147.61 - (BVerwGE 19, 243 [251]) ist zu der mit § 42 Abs. 2 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. August 1962 (GVBl. Berlin S. 925) gleichlautenden Vorschrift des § 84 Abs. 1 Satz 2 des Nordrhein-Westfälischen Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Juni 1962 (GVBl. NW S. 272) bereits geklärt, daß ein Beamter "in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes" jedenfalls handelt, wenn er "hoheitliche Tätigkeit" ausübt.

    Die von dem Berufungsgericht vertretene Auffassung zur Auslegung des Rechtsbegriffs "grobe Fahrlässigkeit" entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 19, 243 [248]).

  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 80.65

    Fahrlässige Nichtanmeldung angestellter Putzfrauen zur Zusatzversicherung bei der …

    Im Beschluß vom 21. Februar 1968 - BVerwG II B 86.67 -, der die Auslegung der mit § 86 Abs. 1 Satz 2 NBG inhaltsgleichen Regelung des § 42 Abs. 2 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. August 1962 (Berl.GVBl. S. 925) betraf, hat der Senat an dieser Auffassung festgehalten; in diesem Zusammenhang hat er klargestellt, daß mit dem in dem Urteil BVerwG II C 147.61 (…a.a.O. S. 251) verwendeten Begriff der "schlichten" Verwaltung die nichthoheitliche Tätigkeit des Staates gemeint war - im Gegensatz zu der sowohl die Eingriffsverwaltung als auch die sogenannte Daseinsvorsorge umfassenden hoheitlichen Tätigkeit.
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