Rechtsprechung
| BFH, 17.06.1998 - II B 99/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer schlüssigen Divergenzrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 08.05.1974 - II R 91/66
Darlehn - Sicherheit - Unvollständiger Wechsel - Haftung für Wechselsteuerschuld …
Auszug aus BFH, 17.06.1998 - II B 99/97
Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision macht das FA geltend, die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Mai 1974 II R 91/66 (BFHE 112, 308, BStBl II 1974, 499) ab.Das FA entnimmt der Entscheidung des BFH (BFHE 112, 308, BStBl II 1974, 499) zwei abstrakte Rechtssätze, nämlich:.
- BFH, 11.08.1993 - II B 37/93
Hinreichende Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
Auszug aus BFH, 17.06.1998 - II B 99/97
Eine schlüssige Divergenzrüge setzt voraus, daß der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der Vorentscheidung benennt, der mit einem ebenfalls abstrakten Rechtssatz aus der angeblichen Divergenzentscheidung des BFH nicht übereinstimmt (so BFH-Beschlüsse vom 11. August 1993 II B 37/93, BFH/NV 1994, 251, …sowie vom 22. Februar 1995 III B 153/94, BFH/NV 1995, 1069). - BFH, 22.02.1995 - III B 153/94
Besonderheiten im Beweiserhebungsverfahren
Auszug aus BFH, 17.06.1998 - II B 99/97
Eine schlüssige Divergenzrüge setzt voraus, daß der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der Vorentscheidung benennt, der mit einem ebenfalls abstrakten Rechtssatz aus der angeblichen Divergenzentscheidung des BFH nicht übereinstimmt (…so BFH-Beschlüsse vom 11. August 1993 II B 37/93, BFH/NV 1994, 251, sowie vom 22. Februar 1995 III B 153/94, BFH/NV 1995, 1069).
- BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99
Abrechnungsbescheid - Aufrechnung - Rückforderungsanspruch - Sachaufklärung
Eine schlüssige Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der Vorentscheidung benennt, der mit einem ebenfalls abstrakten Rechtssatz aus der als Divergenzentscheidung des BFH bezeichneten Entscheidung nicht übereinstimmt (…so BFH-Beschlüsse vom 11. August 1993 II B 37/93, BFH/NV 1994, 251, und vom 17. Juni 1998 II B 99/97, BFH/NV 1998, 1507, 1508, m.w.N.).
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