Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.1968 - II C 1.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Gehaltsnachforderung eines Beamten - Ansprüche aus der Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes gegen Vergütung - Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im beamtenrechtlichen Besoldungsrecht - Weigerung der Leistung des Diensteids - ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67
Rückerstattung zuviel gezahlter Dienstbezüge durch den Beamten an den Dienstherrn …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 1.67
Zwar sind die Dienstbezüge des Beamten nicht ein Arbeitsentgelt in dem Sinne, daß sie dem Beamten schlechthin vorenthalten werden könnten, weil und solange er dem Dienstherrn keine seinem Amt entsprechenden Dienste leistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1967 - BVerwG II C 37.67 -). - BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 1.67
Auch die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen, insbesondere das von dem Gebot gegenseitiger Treue in besonderem Maße gekennzeichnete Beamtenverhältnis, werden durch die Grundsätze von Treu und Glauben beherrscht (vgl. BVerwGE 3, 199 [203, 205]; 5, 136 [HO]; 6, 111 [114]; 25, 291 [295] und 299 [302/303]). - BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54
Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 1.67
Auch die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen, insbesondere das von dem Gebot gegenseitiger Treue in besonderem Maße gekennzeichnete Beamtenverhältnis, werden durch die Grundsätze von Treu und Glauben beherrscht (vgl. BVerwGE 3, 199 [203, 205]; 5, 136 [HO]; 6, 111 [114]; 25, 291 [295] und 299 [302/303]). - BVerwG, 27.06.1956 - I A 13.55
Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 1.67
Auch die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen, insbesondere das von dem Gebot gegenseitiger Treue in besonderem Maße gekennzeichnete Beamtenverhältnis, werden durch die Grundsätze von Treu und Glauben beherrscht (vgl. BVerwGE 3, 199 [203, 205]; 5, 136 [HO]; 6, 111 [114]; 25, 291 [295] und 299 [302/303]). - BVerwG, 16.01.1958 - II C 51.55
Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 1.67
Auch die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen, insbesondere das von dem Gebot gegenseitiger Treue in besonderem Maße gekennzeichnete Beamtenverhältnis, werden durch die Grundsätze von Treu und Glauben beherrscht (vgl. BVerwGE 3, 199 [203, 205]; 5, 136 [HO]; 6, 111 [114]; 25, 291 [295] und 299 [302/303]).
- BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63
Rechtsmittel
Ebensowenig kam für das Berufungsgericht die Einholung eines Gutachtens über völkerrechtliche Fragen des Kriegsrepressalienrechts in Betracht; denn Rechtsfragen können grundsätzlich nicht Gegenstand einer Sachaufklärung sein (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Urteile vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 1.67 - und vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - sowie Beschluß vom 27. Juni 1968 - BVerwG VI B 10.68 -). - BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Rechtsgrundsatz der Vorteilsausgleichung im Beamtenrecht - Anrechnung erhaltener …
Das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 1.67 - betrifft zwar einen mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall. - BVerwG, 27.06.1968 - VI B 10.68
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Fiktion des Fortbestehens eines …
Es handelt sich hierbei um Rechts fragen, die regelmäßig - so auch hier - nicht Gegenstand einer Aufklärungsrüge sein können (vgl. Urteil vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 1.67 -).
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