Rechtsprechung
| BVerwG, 17.04.1958 - II C 104.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausschluss von der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes wegen Mitgliedschaft bei der NSDAP - Nominelles Mitglied der NSDAP - Wahrnehmung der Geschäfte eines Ortsgruppenleiters als kommissarische Führung eines Amtes ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.01.1956 - II C 108.53
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Personen, die ein Amt in der …
Auszug aus BVerwG, 17.04.1958 - II C 104.57
War mithin von der tatsächlichen Feststellung auszugehen, daß der Kläger zeitweise kommissarischer Ortsgruppenleiter gewesen war, so ergibt sich hieraus bereits nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 3, 83 [84, 85]) die zwingende rechtliche Schlußfolgerung, daß er nicht lediglich nominelles Mitglied der NSDAP im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD war. - BVerwG, 20.03.1958 - II C 98.57
Auszug aus BVerwG, 17.04.1958 - II C 104.57
In seinem Urteil vom 20. März 1958 (BVerwG II C 98.57) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß Entnazifizierungsentscheidungen im Rahmen von § 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD nicht verbindlich seien.
- BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 441.59
Rechtsmittel
Auf die Dauer dieser Mitgliedschaften und auf die Zeitpunkte seines Eintritts und seines Ausscheidens kommt es nicht an (Urteile vom 20. März 1958 - BVerwG II C 98.57 -, DÖV 1958 S. 864 - DVBl. 1958 S. 584 = NJW/RzW 1958 S. 333 = RiA 1958 S. 263 = ZBR 1959 S. 62 , vom 17. April 1958 - BVerwG II C 104.57 - und vom 15. Juli 1959 - BVerwG VIII. C 69.59 - Buchholz BVerwG 233, § 8 BWGöD Nr. 17 = NJW/RzW 1959 S. 519).
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