Rechtsprechung
| BVerwG, 14.01.1960 - II C 109.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 22.05.1959 - OS I 131.56
- BVerwG, 14.01.1960 - II C 109.59
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.01.1960 - II C 109.59
Es habe nicht berücksichtigt, daß dieser nach den fachlichen Beurteilungen und abgelegten Prüfungen die notwendige Eignung besessen habe, so daß sachliche Beweggründe für die Ernennungen ausschlaggebend gewesen seien (Hinweis auf BVerwGE 2, 10).Das Berufungsgericht hat ferner mit Recht Rückschau auf die gesamte Laufbahn des Ehemannes der Klägerin gehalten; eine solche Rückschau ist bei der Anwendung des § 7 G 131 in der Regel nicht nur zulässig, sondern sogar geboten (BVerwGE 2, 10 [19] und ständige Rechtsprechung).
Sie ist widerlegbar und bewirkt nur, daß die materielle Beweislast auf den von § 7 G 131 Betroffenen übergeht, dieser also im Rechtsstreit unterliegen muß, wenn nicht aufzuklären ist, ob bei den späteren Ernennungen und Beförderungen die Berücksichtigung sachlicher Umstände, insbesondere einer zwischenzeitlich erworbenen Befähigung, die politischen Beweggründe soweit, zurückgedrängt hat, daß nunmehr den sachlichen Beweggründen mindestens das gleiche Gewicht wie den politischen zuzuerkennen ist (BVerwGE 2, 10 und ständige Rechtsprechung).
- BAG, 01.04.1958 - 3 AZR 16/56
Anstellung eines Arbeitnehmers - Subjektive Vorstellungen - Verbindung zum …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1960 - II C 109.59
§ 7 G 131 wolle außerdem nur die Personen treffen, die wegen ihrer engen Verbindung zum Nationalsozialismus in Positionen gelangt seien, denen sie persönlich und fachlich nicht gewachsen seien (Hinweis auf BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56]).An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch unter Berücksichtigung der von der Revision angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56]) aus den Gründen fest, die der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Mai 1959 (BVerwGE 8, 296) niedergelegt hat.
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1960 - II C 109.59
Dagegen lassen die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts zur Beförderung des Ehemannes der Klägerin zum Zugführer nicht erkennen, daß das Berufungsgericht diese Beförderung in rechtlich einwandfreier Weise gesondert gewürdigt hat (BVerwGE 3, 110 ff.). - BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
Auszug aus BVerwG, 14.01.1960 - II C 109.59
An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch unter Berücksichtigung der von der Revision angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56]) aus den Gründen fest, die der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Mai 1959 (BVerwGE 8, 296) niedergelegt hat.
- BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60
Nichtberücksichtigung einer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach …
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist stets auf die Motive der Ernennungsbehörde und darauf abzustellen, ob eine vor der Ernennung abgelegte Prüfung den Bewerber als eine besonders gute Kraft ausgewiesen hat und deshalb bei der Ernennungsbehörde ein Motivwandel in dem Sinne eingetreten ist, daß an die Stelle des zunächst vorherrschenden politischen Motivs sachliche Erwägungen von zumindest gleichem Gewicht getreten sind (BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1960 - BVerwG II C 109.59 - undvom 14. Juni 1960 - BVerwG II C 4.59 - auch BVerwGE 2, 10 [19/20]; 3, 110 [114]). - BVerwG, 15.06.1961 - II C 111.59
Widerlegbarkeit der Ersternennungsvermutung durch Prüfungsergebnisse und …
Hierbei hat das Berufungsgericht nicht hinreichend berücksichtigt, daß bei der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 auf das Gewicht der einer Ernennung oder Beförderung zugrunde liegenden Erwägungen des Dienstherrn abzustellen ist und daß die bei der Zulassung zu einer Beamtenlaufbahn zunächst überwiegenden politischen Beweggründe bei einer nachfolgenden Ernennung oder Beförderung an Gewicht verloren haben können, insbesondere etwa deshalb, weil der - überwiegend aus politischen Gründen bevorzugt - zu der Laufbahn Zugelassene inzwischen auch seine fachliche Eignung durch eine mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgelegte Laufbahnprüfung nachgewiesen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1960 - BVerwG II C 109.59 -, Urteil vom 14. Juni 1960 - BVerwG II C 4.59 - auch BVerwGE 2, 10 [19/20], 3, 110 [114]).
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