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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.1958 - II C 111.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1394
BVerwG, 18.09.1958 - II C 111.57 (https://dejure.org/1958,1394)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1958 - II C 111.57 (https://dejure.org/1958,1394)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1958 - II C 111.57 (https://dejure.org/1958,1394)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten - Übernahme in ein Beamtenverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1958 - II C 111.57
    Auch seine Auffassung, daß die günstige Entscheidung im Entnazifizierungsverfahren der Anwendung des § 7 G 131 nicht entgegensteht, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [16/17]; Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - ZBR 1956 S. 265, NJW 1956 S. 1121, MDR 1956 S. 646, NDBZ 1956 S. 241, DÖV 1957 S. 238).

    Der Senat hat jedoch in seiner Rechtsprechung stets auch darauf hingewiesen, daß bei der gebotenen gesonderten Prüfung jeder Ernennung oder Beförderung Rückschau auf die früheren, nach der nationalsozialistischen Machtübernahme vorgenommenen Ernennungen oder Beförderungen zu halten sei, weil die für diese Maßnahmen wirksam gewordenen politischen Beweggründe vielfach auch für alle folgenden dienstrechtlichen Akte der Ernennungsbehörde während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wirksam geblieben sein dürften (BVerwGE 2, 10 [19/20]).

    Dieses Ergebnis wäre vielmehr nur durch die Feststellung ausgeschlossen worden, daß die fachliche Befähigung des Klägers für die Ernennungsbehörde ein Beweggrund von zumindest gleichem Gewicht wie das Motiv seiner politischen Qualifikation gewesen sei (BVerwGE 2, 10 [18/19]).

    Entgegen der Auffassung der Revision beruht das angefochtene Urteil schließlich auch nicht deshalb auf unrichtiger Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (Zweite Alternative) G 131, weil der Verwaltungsgerichtshof die Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung der Laufbahn des Klägers im Sinne des in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Vorschrift entwickelten Heilungsgedankens (BVerwGE 2, 10 [20/21]; 3, 88 [93], 110 [112]) nicht geprüft hat.

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1958 - II C 111.57
    Darüber hinaus hat der Senat es später sogar ausdrücklich als fehlerhaft bezeichnet, die Prüfung des zuletzt vorgenommenen Ernennungs- oder Beförderungsaktes für sich und losgelöst von der bisherigen Laufbahn des Betroffenen, also ohne die erwähnte Rückschau auf die zeitlich vorhergehenden Ernennungen oder Beförderungen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus vorzunehmen, weil die Feststellung, daß die Ersternennung "wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus" vorgenommen worden ist, die Vermutung begründe, daß auch bei den späteren, auf dieser Ersternennung fußenden Ernennungen oder Beförderungen das Schwergewicht der Beweggründe im politischen Bereich gelegen habe (BVerwGE 3, 110 [113, 115]).

    Denn diese ist nur dann für eine Entscheidung letztlich ausschlaggebend, wenn nach der Feststellung der überwiegend politischen Motivation einer Ersternennung das Verhältnis der politischen zu den sachgerechten Beweggründen für die späteren beamtenrechtlichen Maßnahmen unaufgeklärt geblieben ist (BVerwGE 3, 110 [115]).

  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1958 - II C 111.57
    Entgegen der Auffassung der Revision beruht das angefochtene Urteil schließlich auch nicht deshalb auf unrichtiger Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (Zweite Alternative) G 131, weil der Verwaltungsgerichtshof die Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung der Laufbahn des Klägers im Sinne des in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Vorschrift entwickelten Heilungsgedankens (BVerwGE 2, 10 [20/21]; 3, 88 [93], 110 [112]) nicht geprüft hat.
  • BVerwG, 13.04.1956 - II C 129.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1958 - II C 111.57
    Auch seine Auffassung, daß die günstige Entscheidung im Entnazifizierungsverfahren der Anwendung des § 7 G 131 nicht entgegensteht, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [16/17]; Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - ZBR 1956 S. 265, NJW 1956 S. 1121, MDR 1956 S. 646, NDBZ 1956 S. 241, DÖV 1957 S. 238).
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 26.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1958 - II C 111.57
    Die von dem Verwaltungsgerichtshof dennoch getroffene Entscheidung, daß nach § 7 Abs. 1 Satz 1 (Zweite Alternative) G 131 alle Ernennungen und Beförderungen des Klägers unberücksichtigt zu bleiben hätten, steht mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Einklang, daß die Feststellung allein, der Betroffene habe die für sein Amt erforderliche fachliche Eignung gehabt, die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (Zweite Alternative) G 131 noch keineswegs ausschließt (BVerwG, Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 26.54 - [8]).
  • BVerwG, 21.03.1956 - I B 208.54

    Verfügungsverbot an die Verwaltungsbehörde im Rahmen eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1958 - II C 111.57
    Auch seine Auffassung, daß die günstige Entscheidung im Entnazifizierungsverfahren der Anwendung des § 7 G 131 nicht entgegensteht, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [16/17]; Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - ZBR 1956 S. 265, NJW 1956 S. 1121, MDR 1956 S. 646, NDBZ 1956 S. 241, DÖV 1957 S. 238).
  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 56.57

    Rechtsmittel

    Die oben erwähnte Vermutung ist nur dann für die Entscheidung letztlich ausschlaggebend, wenn nach der Feststellung einer überwiegend politischen Motivation der Ersternennung oder Einberufung das Verhältnis der politischen zu den sachgerechten Beweggründen für die späteren beamtenrechtlichen Maßnahmen unaufgeklärt geblieben ist (vgl. BVerwGE 3, 110 [115]; Urteil des II. Senats vom 18. September 1958 - BVerwG II C 111.57 -).
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