Rechtsprechung
| BVerwG, 20.01.1954 - II C 115.53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,1215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 30.06.1961 - VI CB 176.59
Rechtsmittel
Die Vorschriften dieses Gesetzes galten im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen nach Inkrafttreten des Grundgesetzes für Kommunal- und Landesbeamte nach Maßgabe der Art. 123 Abs. 1 und 70 Abs. 1 GG als Landesrecht fort; BVerwGE 1, 57, ferner Urteile des BVerwG vom 20. Januar 1954 - BVerwG II C 115.53 - und vom 1. Juli 1955 - BVerwG II C 219.53 - sowie Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1957 - BVerwG VI B 137.57 -. Soweit Vorschriften der revidierten Deutschen Gemeindeordnung vom 1. April 1946 (ABl. der Brit. Militärregierung Nr. 7 S. 127) in Betracht kommen, handelt es sich ebenfalls um nicht revisibles Landesrecht. - BVerwG, 28.11.1957 - VI B 189.57
Rechtsmittel
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, siehe u.a. Urteile des II. Senatsvom 18. Dezember 1953 - BVerwG II C 21.53 - in NJW 1954 S. 935 = BVerwGE 1, 57, fernervom 20. Januar 1954 - BVerwG II C 115.53 - undvom 1. Juli 1955 - BVerwG II C 219.53 -, Das Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz) vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) findet auf den vorliegenden Fall keine Anwendung.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.