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| BVerwG, 23.11.1961 - II C 118.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1959 - VI A 1547/55
- BVerwG, 23.11.1961 - II C 118.59
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1961 - II C 118.59
Fehl geht ferner die Rüge, das Berufungsgericht habe nicht den Grundsatz Rechnung getragen, daß bei Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 jede Ernennung und Beförderung gesondert zu würdigen ist (BVerwGE 3, 110).Diese Rüge verkennt, daß nur dann, wenn die Rechtsstellung, die der betroffene Beamte am 8. Mai 1945 innehatte, unberücksichtigt bleibt, die Anwendung des § 7 G 131 auf die zeitlich vorhergehende Rechtsstellung in Betracht kommt (BVerwGE 3, 110 [113]).
- BVerwG, 15.02.1957 - VI C 15.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.11.1961 - II C 118.59
Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur ersten Alternative des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 stehen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (BVerwGE 4, 285 und seither ständig). - BVerwG, 30.04.1959 - II C 119.58
Auszug aus BVerwG, 23.11.1961 - II C 118.59
Infolgedessen könnte aus der von der Revision vertretenen Ansicht, daß der Kläger zu dem Personenkreis des Kapitels I gehöre, allenfalls hergeleitet werden, daß der angefochtene Verwaltungsakt schon mangels Zuständigkeit des Beklagten aufzuheben sei (vgl. hierzu aber BVerwGE 8, 280 [BVerwG 30.04.1959 - II C 119/58]).
- BVerwG, 08.05.1963 - VI C 82.60
Rechtsmittel
Die gesonderte Prüfung der letzten Rechtsstellung des Betroffenen ist vor allem deshalb unentbehrlich, weil nur dann, wenn die letzte Rechtsstellung, die der Betroffene am 8. Mai 1945 innehatte, unberücksichtigt bleibt, die Anwendung des § 7 G 131 auf die zeitlich vorhergehenden Rechtsstellungen überhaupt in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 3, 110; 9, 39 [BVerwG 24.06.1959 - VI C 382/56]; Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG II C 118.59 -), und weil es nicht ausgeschlossen ist, daß für eine spätere, insbesondere die letzte Beförderung vor dem 8. Mai 1945 nicht mehr die engen Beziehungen des Beamten zum Nationalsozialismus, sondern sachgerechte Beweggründe von mindestens gleichem Gewicht gewesen sind (Motivwandel; vgl. insbesondere BVerwGE 2, 10 [19, 20] sowie Urteil vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 165.59 - mit weiteren Nachweisen und Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG II C 51.60 -). - BVerwG, 13.02.1962 - VI C 149.59
Rechtsmittel
Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat daher mit Recht in einem, ähnlichen Fall - in dem ebenfalls das Berufungsgericht die Entscheidung des Beklagten nach § 7 G 131 aufgehoben hatte, weil die sachlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vorlagen, und in den Gründen dargelegt hatte, der Beklagte sei für diese Entscheidung zuständig gewesen - ausgeführt, durch diesen Teil der Urteilsgründe sei der Beklagte nicht beschwert (Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG II C 118.59 -).
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