Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.1968 - II C 123.64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung von Waisengeld in voller Höhe der gesetzlichen Hinterbliebenenbezüge - Beginn einer Widerspruchsfrist bei fehlender Rechtsmittelbelehrung nach dem saarländischen Verwaltungsgerichtsgesetzes - Voraussetzungen für eine Entscheidung im Sinne des § 35 ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 123.64
Der Bescheid vom 16. Dezember 1960 ist keine den Rechtsweg wieder eröffnende erneute Sachentscheidung, sondern eine sogenannte "wiederholende Verfügung", die den Verwaltungsrechtsweg nicht neu eröffret (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteile vom 13. Oktober 1960 - BVerwG II C 188.58 - = [DVBl. 1961 S. 90]; vom 10. Oktober 1961 [BVerwGE 13, 99/101] und vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VI C 93.62 -).Eine Rechtsmittelbelehrung hat auch im Falle einer "wiederholenden Verfügung" einen - wenn auch sachlich beschränkten - Sinn und ist deshalb nicht notwendigerweise ein Anzeichen für das Vorliegen eines "Zweitbescheides" (vgl. BVerwGE 13, 99 [103]).
Die Frage, ob eine Behördenäußerung ein Zweitbescheid oder lediglich eine wiederholende Verfügung ist, beantwortet sich indes entscheidend nach dem Inhalt des Bescheides und nicht nach dem inneren, nicht zutage getretenen, sondern nach dem erklärten, d.h. aus dem Inhalt des Bescheides erkennbaren Willen der Behörde (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 1965 - BVerwG VI C 51.63 - unter Hinweis auf BVerwGE 13, 99 [103]).
- BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 123.64
In seinem Urteil vom 27. Oktober 1966 (BVerwGE 25, 210 [212/3]) hat der Senat ausgesprochen, daß § 181 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 1. Juni 1962 (GVBl. S. 271) - LBG 62 - einer ausdehnenden Auslegung nicht zugänglich ist; das gleiche muß für den mit § 181 LBG 62 im wesentlichen übereinstimmenden § 163 Satz 1 DBG gelten. - BVerwG, 25.10.1965 - VI C 51.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 123.64
Die Frage, ob eine Behördenäußerung ein Zweitbescheid oder lediglich eine wiederholende Verfügung ist, beantwortet sich indes entscheidend nach dem Inhalt des Bescheides und nicht nach dem inneren, nicht zutage getretenen, sondern nach dem erklärten, d.h. aus dem Inhalt des Bescheides erkennbaren Willen der Behörde (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 1965 - BVerwG VI C 51.63 - unter Hinweis auf BVerwGE 13, 99 [103]).
- BVerwG, 16.05.1957 - II C 55.56
Versorgungsbezüge eines Beamten - Herabsetzung eines Ruhegehalts - Formgerechte …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 123.64
Nach § 163 Satz 1 DBG waren nur solche Entscheidungen zuzustellen, deren Bekanntgabe das Deutsche Beamtengesetz ausdrücklich vorschrieb (vgl. Urteil vom 16. Mai 1957 - BVerwG II C 55.56 -). - BVerwG, 26.06.1956 - V C 274.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 123.64
Daß das Fehlen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung für den Lauf der Rechtsmittelfrist ohne Bedeutung ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen (vgl. Beschluß vom 22. Mai 1956 - BVerwG V CB 27.56 - mit weiteren Hinweisen, u.a. auf den Beschluß vom 2. April 1954 - BVerwG II B 172.53 - ferner Beschluß vom 26. Juni 1956 - BVerwG V C 274.54 -); es bedarf daher keiner Erörterung der vom Berufungsgericht angeführten Rechtssprechung des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts. - BVerwG, 13.10.1960 - II C 188.58
Auszug aus BVerwG, 25.01.1968 - II C 123.64
Der Bescheid vom 16. Dezember 1960 ist keine den Rechtsweg wieder eröffnende erneute Sachentscheidung, sondern eine sogenannte "wiederholende Verfügung", die den Verwaltungsrechtsweg nicht neu eröffret (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteile vom 13. Oktober 1960 - BVerwG II C 188.58 - = [DVBl. 1961 S. 90]; vom 10. Oktober 1961 [BVerwGE 13, 99/101] und vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VI C 93.62 -).
- BVerwG, 23.10.1968 - VI C 51.65
Versorgungsansprüche eines Beamten - Versetzung in den Ruhestand wegen …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es davon ausgegangen, daß es bei dieser Beurteilung auf den erklärten, für den Adressaten erkennbaren Willen ankommt, so wie er ihn bei verständiger Würdigung und unter Berücksichtigung aller Umstände verstehen durfte und mußte (vgl. u.a. BVerwGE 13, 99 [103]; Urteile vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8] und vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 123.64 -).Daß sich der Beklagte dabei nicht ausdrücklich auf die Unanfechtbarkeit des Bescheides vom 19. Dezember 1956 berufen hat, ist nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. dazu auch Urteil vom 25. Januar 1968 - BVerwG II C 123.64 -).
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