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| BVerwG, 02.07.1954 - II C 13.54 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BWGöD §§ 9, 11, 12
Verfahrensgang
- BVerwG, 02.07.1954 - II C 13.54
- BVerwG, 24.09.1955 - II C 13.54
Papierfundstellen
- BVerwGE 1, 175
- DVBl 1955, 56
Wird zitiert von ... (27)
- BVerwG, 27.11.1958 - II C 187.57
Rechtsmittel
Bereits für die ursprüngliche Fassung des § 9 BWGöD hat der erkennende Senat entschieden, bei Anwendung dieser Vorschrift komme es auf den regelmäßigen Verlauf der Dienstlaufbahn "des Geschädigten" an (BVerwGE 1, 175 [177]).Für die Entscheidung darüber, ob der Kläger noch die Spitzenstellung eines Ministerialdirektors erreicht haben würde, kommt es vielmehr über die persönliche und fachliche Eignung des Klägers hinaus auf den Nachweis konkreter Umstände an, die die Schlußfolgerung gestatten, der Beamte hätte die der Erlangung einer solchen Spitzenstellung erfahrungsgemäß entgegenstehenden Unsicherheitsfaktoren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit überwunden (BVerwGE 1, 175 [178]; 3, 317 [319]; 6, 114 undUrteil vom 10. Juli 1957 - BVerwG VIC 65.56 -).
- BVerwG, 11.05.1960 - VIII C 63.59
Max Brauer
Die damals gültige Besoldungs- und Versorgungsregelung ist vielmehr für die Berechnung der ist Wege der Wiedergutmachung zu gewährenden Versorgungsbezüge nur insoweit anzuwenden, als sich dies aus der gesetzlichen Regelung der Wiedergutmachung ergibt (vgl. BVerwGE 1, 175; 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54][320]; 4, 146; 5, 54 und 358). - BVerwG, 22.10.1957 - VI C 35.56
Rechtsmittel
Nur eine weite Auslegung des § 21 Abs. 1 BWGöD entspricht auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes, das die durch nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen im öffentlichen Dienst verursachten Schäden in möglichst weitem Umfange ausgleichen will (so unter Bezugnahme auf die Beratungen der Wiedergutmachungsgesetze im Bundestag die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl.Urteile vom 2. Juli 1954 - BVerwG II C 13.54 -, BVerwGE 1, 175 [178];vom 1. Juli 1955 - BVerwG II C 54.54 -, BVerwGE 2, 180 [183];vom 7. Oktober 1955 - BVerwG II C 94.54 -, und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl.Urteil vom 22. November 1954 - IV ZR 107.54 - NJW RzW 1955 S. 57; Anders, BWGöD, 2. Aufl., Vorbem. 7 S 59/60; Blessin-Wilden-Ehrig, Bundesentschädigungsgesetze, 2. Aufl., Erl.
- BVerwG, 01.07.1955 - II C 54.54
Die durch die Verfolgungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Regimes …
Selbst bei enger Auslegung des Wortlauts kann jedoch in § 5 Abs. 1 Ziff. 3 Buchst. c BWGöD eine solche Einschränkung nicht gefunden werden, abgesehen davon, daß nicht eine enge, sondern eine weite Auslegung dem Sinn und Zweck des auf Wiedergutmachung von politischem Unrecht gerichteten Gesetzes entspricht; vgl. Entscheidung des Senats vom 2. Juli 1954 - BVerwGE 1 S. 175 (178) -. - BVerwG, 18.09.1958 - II C 131.57
Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht - Schädigung einer …
Der Senat hat bereits wiederholt die Auffassung geäußert, daß bei der Besetzung von Spitzenstellen in der Regel "Umstände eine Rolle spielen, die außerhalb des Könnens und der Tüchtigkeit des Bewerbers liegen" und daß deswegen die "fachliche Befähigung eines Beamten und sonstige in seiner bisherigen Dienstlaufbahn begründete Vorzüge von einem bestimmten Dienstrang an nicht mehr ausreichen, um die Beförderung voraussehbar zu machen" (vgl. BVerwGE 1, 175 ff. [178]; Beschluß vom 11. Mai 1955 - BVerwG II B 6.54 -). - BVerwG, 16.01.1958 - II C 296.57
Rechtsmittel
In seinem Urteil vom 2. Juli 1954 (BVerwGE 1, 175 [178]) hat der erkennende Senat ausgesprochen, man werde - abgesehen von leitenden Gemeindebeamten - auch bei Beamten anderer Verwaltungen meist nicht sagen können, daß sie bei regelmäßigem Verlauf ihrer Dienstlaufbahn eine Stellung der Besoldungsordnung B erreicht hätten, da die Erreichung solcher Spitzenstellungen außer von der Tüchtigkeit der Beamten von unberechenbaren Faktoren abhänge. - BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 13.68
Ende der der Schadensermittlung und der Bemessung der Wiedergutmachung dienenden …
§ 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD ändert nämlich nichts an dem letztlich auf dem Grundsatz der konkreten Schadensermittlung beruhenden Grundsatz einer individuellen Nachzeichnung der Dienstlaufbahn (BVerwGE 1, 175; 5, 358 [BVerwG 15.11.1957 - VI C 25/56]; 7, 168 [BVerwG 16.07.1958 - VI C 186/56]; 10, 35 [BVerwG 02.12.1959 - V C 167/57]; 11, 109) [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]: Nach Maßgabe der im gesamten Prüfungszeitraum bestehenden Bedingungen ist zu fragen, welcher Aufstieg als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist, wenn angenommen wird, es hätte keine verfolgungsbedingte Schädigung stattgefunden und der Geschädigte hätte seine Dienstlaufbahn so fortgesetzt, wie dies seinen nicht den nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzten, aber auch nicht in der Nachkriegszeit wegen ihrer früheren politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus begünstigten Mitbewerbern möglich war (BVerwGE 5, 54). - BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 92.61
Vorgehen gegen die Ablehnung eines Wiedergutmachungsantrags in Anwendung des …
Es kommt wegen der Unanfechtbarkeit des Wiedergutmachungsbescheides vom 25. April 1958 nicht auf die Frage an, ob ein geschädigter Zeitbeamter ein Recht auf bevorzugte Wiederanstellung mit der Begründung geltend machen kann, er wäre ohne Verfolgung im Verlauf seiner Dienstlaufbahn voraussichtlich Lebenszeitbeamter geworden und als solcher über den 31. Dezember 1946 hinaus im Dienst geblieben (vgl. BVerwGE 1, 175; 10, 295 [BVerwG 11.05.1960 - V C 320/58][299];… ferner Anders, a.a.O., S. 198 f.;… Blessin-Ehrig-Wilden, a.a.O., Anm. 1 zu § 12 BWGöD). - BVerwG, 07.04.1960 - VIII C 50.59
Rechtsmittel
Denn auch dann, wenn insoweit eine Schädigung nachgewiesen wäre, könnte er nur die gesetzlich vorgesehenen Wiedergutmachungsansprüche (§§ 9 ff. BWGöD) geltend machen (vgl. BVerwGE 1, 175 f.). - BVerwG, 18.06.1959 - VIII C 10.59
Rechtsmittel
Dieser Auffassung steht das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1957 (BVerwGE 1, 175) nicht entgegen, in welchem entschieden worden war, daß ein auf Zeit gewählter Oberbürgermeister nicht Wiedergutmachung mit der Begründung verlangen könne, daß er während seiner Amtszeit höher besoldeter Oberbürgermeister einer anderen Stadt hätte werden können; denn dort ist es darauf abgestellt, daß es sich um eine Spitzenstellung der kommunalen Laufbahn handele, deren Erreichen außer von der Tüchtigkeit des Beamten noch von unberechenbaren Faktoren abhänge (…vgl. hierzu auch Blessin-Wilden, Bundesentschädigungsgesetze, 2. Aufl., Anm. 10 zu § 9 - vgl. allerdings auch Anm. 16 - und Haase in ZBR 1959 S. 111). - BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 68.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.10.1960 - VIII C 252.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 55.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.05.1960 - VIII C 233.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.10.1955 - II C 124.54
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 76.61
Wiedergutmachungsanspruch auf Grund des Gesetzes zur Regelung der …
- BVerwG, 23.11.1961 - VIII C 456.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.10.1960 - VIII C 228.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.07.1960 - VIII C 48.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.08.1958 - II C 253.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.01.1957 - VI C 11.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.05.1955 - II B 6.54
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 236.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.11.1960 - VIII C 241.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.07.1957 - VI CB 409.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 14.62
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen …
- BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 53.59
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| BVerwG, 24.09.1955 - II C 13.54 |
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- BVerwG, 02.07.1954 - II C 13.54
- BVerwG, 24.09.1955 - II C 13.54
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 22.10.1956 - V B 56.55
Rechtsmittel
Maßgebend ist in der Regel das Interesse des Klägers am Ausgange des Rechtsstreits, vgl. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts, II. Senat, vom 24. September 1955 - BVerwG II C 13.54 -.
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