Rechtsprechung
| BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versorgung der ehemaligen Soldaten - Ersternennung zum Beamten bei enger Verbindung zum Nationalsozialismus - Beweggründe für die Beförderung zum Polizeisekretär - Beweggründe für die Beförderung eines Beamten - Übernahme in den öffentlichen Dienst im ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61
Das Berufungsgericht hat auch für jede einzelne Ernennung oder Beförderung die gebotene selbständige Prüfung vorgenommen und hierbei zutreffend ausgeführt, daß es für die Frage, ob ein solcher Vorgang auf der engen Verbindung zum Nationalsozialismus beruht, nicht auf die objektive enge Verbindung ankommt, sondern darauf, ob die Ernennungsbehörde eine solche Verbindung angenommen hat und diese Annahme, jedenfalls überwiegend, für ihre Entschließung ursächlich war (BVerwGE 2, 10 [14]; 8, 296 [298]).Soweit die Revision geltend macht, die allgemeine Diskriminierung einer Berufsgattung ohne individuelle Maßnahmen widerspreche der Verfassung, die eine Kollektivschuld nicht kenne, ist auf die in BVerwGE 2, 10 [14] eingeleitete ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verweisen, wonach § 7 G 131 mit dem Grundgesetz in Einklang steht, insbesondere keine Verletzung des Gleichheitssatzes beinhaltet, vielmehr durch die Beseitigung von rechts- oder sachwidrig erlangten Rechten und Rechtsstellungen die durch diese Rechte oder Rechtsstellungen gestörte Gleichheitsordnung gerade wiederherstellt (vgl. auch BVerfGE 3, 58 [146]).
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61
Soweit die Revision geltend macht, die allgemeine Diskriminierung einer Berufsgattung ohne individuelle Maßnahmen widerspreche der Verfassung, die eine Kollektivschuld nicht kenne, ist auf die in BVerwGE 2, 10 [14] eingeleitete ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verweisen, wonach § 7 G 131 mit dem Grundgesetz in Einklang steht, insbesondere keine Verletzung des Gleichheitssatzes beinhaltet, vielmehr durch die Beseitigung von rechts- oder sachwidrig erlangten Rechten und Rechtsstellungen die durch diese Rechte oder Rechtsstellungen gestörte Gleichheitsordnung gerade wiederherstellt (vgl. auch BVerfGE 3, 58 [146]). - BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61
Die Anwendung einer zwingenden Gesetzesvorschrift verstößt aber im Einzelfall auch dann nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn die Vorschrift in anderen - wenn auch vielleicht rechtsgleich liegenden - Fällen nicht angewendet worden sein sollte; denn niemand kann aus dem Gleichheitssatz einen Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern herleiten (Urteil des Senats vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 51] unter Bezugnahme auf BVerwGE 3, 88 [95]).
- BVerwG, 11.06.1959 - II C 161.57
Versorgungsansprüche überwiegend wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61
Die Anwendung einer zwingenden Gesetzesvorschrift verstößt aber im Einzelfall auch dann nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn die Vorschrift in anderen - wenn auch vielleicht rechtsgleich liegenden - Fällen nicht angewendet worden sein sollte; denn niemand kann aus dem Gleichheitssatz einen Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern herleiten (Urteil des Senats vom 11. Juni 1959 - BVerwG II C 161.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 51] unter Bezugnahme auf BVerwGE 3, 88 [95]). - BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründet die Tatsache, daß eine Ernennung oder Beförderung wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, die Vermutung, daß eine spätere - auf jener tatsächlich fußende - Ernennung oder Beförderung ebenfalls wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, mit der Folge, daß eine bei der von Amts wegen gebotenen Aufklärung des Sachverhalts etwa verbleibende Unklarheit in Umkehr der materiellen Beweislast zu Lasten des Betroffenen geht - sog. Ersternennungsvermutung - (BVerwGE 3, 110 [115]; 8, 305 [307]). - BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61
Im übrigen hat die Revision nicht, wie es zur ordnungsgemäßen Erhebung einer Verfahrensrüge erforderlich gewesen wäre (BVerwGE 5, 12 [13]), dargetan, daß das Urteil auf der Verwertung von Angaben der Dokumentenzentrale überhaupt beruht oder beruhen kann. - BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61
Das Berufungsgericht hat auch für jede einzelne Ernennung oder Beförderung die gebotene selbständige Prüfung vorgenommen und hierbei zutreffend ausgeführt, daß es für die Frage, ob ein solcher Vorgang auf der engen Verbindung zum Nationalsozialismus beruht, nicht auf die objektive enge Verbindung ankommt, sondern darauf, ob die Ernennungsbehörde eine solche Verbindung angenommen hat und diese Annahme, jedenfalls überwiegend, für ihre Entschließung ursächlich war (BVerwGE 2, 10 [14]; 8, 296 [298]). - BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61
Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß bei der Anwendung des § 7 G 131 von der am 8. Mai 1945 innegehabten Rechtsstellung auszugehen, daß aber eine Rückschau auf den historischen Ablauf der Laufbahn mit diesem Grundsatz zu vereinbaren ist (BVerwGE 5, 275 [278] m.Hinw.). - BVerwG, 11.05.1957 - VI C 283.56
Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61
Die Berufung des Klägers in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bedurfte unter diesen Umständen keiner Prüfung mehr, weil sie, wenn der gesamte Beamtenstatus im übrigen unberücksichtigt bleibt, ohne selbständige Bedeutung ist (BVerwGE 5, 61 [63]). - BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56
Fortwirkung von politischen Beweggründen einer früheren beamtenrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 130.61
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründet die Tatsache, daß eine Ernennung oder Beförderung wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, die Vermutung, daß eine spätere - auf jener tatsächlich fußende - Ernennung oder Beförderung ebenfalls wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, mit der Folge, daß eine bei der von Amts wegen gebotenen Aufklärung des Sachverhalts etwa verbleibende Unklarheit in Umkehr der materiellen Beweislast zu Lasten des Betroffenen geht - sog. Ersternennungsvermutung - (BVerwGE 3, 110 [115]; 8, 305 [307]). - BVerwG, 09.02.1961 - II C 169.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.11.1959 - II C 280.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.01.1963 - II C 35.61
Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem G131 - Anforderungen an die …
- BVerwG, 08.12.1959 - II B 3.59
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 53 Abs. 2 Buchst. a …
- BVerwG, 22.11.1962 - II C 140.60
Anerkennung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten - Verletzung der Grundsätze über die …
- BVerwG, 30.08.1962 - II C 91.60
Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts - Abgrenzung des Verwaltungsaktes zum …
- BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62
Rechtsmittel
- BVerwG II C 130.61 -). - BVerwG, 19.10.1965 - VI C 137.63
Recht verdrängter Beamter - Aberkennung einer Rechtsstellung aufgrund enger …
Versorgungsmaßnahmen, wie sie hier vorliegen, können für sich allein in der Regel als Negativentscheidung nicht ausreichen(Urteile vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 375.57 -, vom 11. Februar 1960 - BVerwG II C 318.57 - [BVerwGE 10, 158] undvom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 19.61 -), jedoch schließt das Fehlen der Wiederverwendung die Annahme einer Negativentscheidung nicht stets und notwendig aus(Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 130.61 - undvom 31. März 1965 - BVerwG VI C 119.62 -); sondern jedenfalls dann, wenn dem Betroffenen ein ausdrücklicher Bescheid über die Nichtanwendung des § 7 G 131 erteilt worden ist, ist darin eine Negativentscheidung auch ohne rechtsgleiche Wiederverwendung zu sehen(Urteil vom 26. August 1965 - BVerwG II C 86.64 -). - BVerwG, 21.11.1963 - II C 217.60
Berücksichtigung von wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus erfolgten …
Ist jemand, wie hier das Berufungsgericht in bezug auf den Ehemann der Klägerin festgestellt hat, überwiegend wegen seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus in das Beamtenverhältnis berufen worden, so begründet dies die tatsächliche - widerlegbare - Vermutung, daß dieser politische Beweggrund auch bei den auf der Berufung in das Beamtenverhältnis fußenden weiteren Ernennungen und Beförderungen vorgeherrscht hat; diese Vermutung müssen der Betroffene und seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen gegen sich gelten lassen, wenn sich nach Ausschöpfung der vorhandenen Beweismöglichkeiten nicht feststellen läßt, daß für die späteren Ernennungen und Beförderungen sachliche Beweggründe mit mindestens gleichem Gewicht wie die parteipolitischen Erwägungen maßgebend waren (vgl. BVerwGE 8, 305 ff., ebenso u.a. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 130.61 -).
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