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| BVerwG, 28.05.1958 - II C 139.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erledigung einer Hauptsache - Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Wiedereinstellung und Bewilligung eines Ruhegehalts
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.02.1954 - III ZR 208/52
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.05.1958 - II C 139.57
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 30. März 1955 - BVerwGG V C 241.54 -, DÖV 1955, 388 [L]) der Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 1954, 1038) angeschlossen, daß in einem solchen Falle davon abgesehen werden könne, zum Zwecke der Kostenentscheidung den rechtlich schwierig gelagerten Rechtsstreit hinsichtlich aller für seinen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu prüfen. - BVerwG, 30.03.1955 - V C 241.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.05.1958 - II C 139.57
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 30. März 1955 - BVerwGG V C 241.54 -, DÖV 1955, 388 [L]) der Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 1954, 1038) angeschlossen, daß in einem solchen Falle davon abgesehen werden könne, zum Zwecke der Kostenentscheidung den rechtlich schwierig gelagerten Rechtsstreit hinsichtlich aller für seinen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu prüfen.
- BVerwG, 26.11.1962 - VI C 145.60
Übergehen eines Anspruchs im Sinne von § 321 Zivilprozessordnung (ZPO) - …
Da es sich um einen Streit über die Erledigung der Hauptsache handelt, ist hierüber durch Urteil zu entscheiden (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1957 - BVerwG VI C 89.56 - [MDR 1957 S. 375] und vom 28. Mai 1958 - BVerwG II C 139.57 -). - BVerwG, 03.12.1959 - II C 325.57
Rechtsmittel
Insoweit schließt sich der Senat, wie er bereitsim Urteil vom 28. Mai 1958 - BVerwG II C 139.57 - zum Ausdruck gebracht hat, der Rechtsprechung des I. und des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts an, nach der bei einem rechtlich schwierig gelagerten Rechtsstreit nicht alle für seinen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen entschieden zu werden brauchen(…Urt. vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 176.57 -;Beschl. vom 30. März 1955 - BVerwG V C 241.54 = DÖV 1955 S. 388 [Leitsatz]). - BVerwG, 12.04.1960 - II C 275.57
Rechtsmittel
Bei dieser Entscheidung brauchen zwar nach der Rechtspreohung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil des Senatsvom 28. Mai 1958 - BVerwG II C 139.57 -) nicht alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen entschieden zu werden, andererseits kann der mutmaßliche Ausgang des Revisionsverfahrens aber auch nicht unbeachtet bleiben, wenn er, wie hier, zu übersehen ist. - BVerwG, 04.02.1960 - II C 196.57
Rechtsmittel
Dieser bereits in der Rechtsprechung des I. und V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts geäußerten Auffassung hat sich der beschließende Senat inzwischen angeschlossen (vgl.Urteil vom 28. Mai 1958 - BVerwG II C 139.57 - undBeschluß vom 3. Dezember 1959 - BVerwG II C 325.57 -).
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