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| BVerwG, 27.11.1958 - II C 145.57 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 21.10.1958 - II C 145.57
- BVerwG, 27.11.1958 - II C 145.57
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 18.12.1958 - II C 263.57
Rechtsmittel
Das ist, wie der erkennende Senat bereitsim Urteil vom 27. November 1958 - BVerwG II C 145.57 - entschieden hat, dahin zu verstehen, daß es sich um einen Sowjetzonen-Bewohner handeln muß, bei dem auch die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen (Alter, Gesundheitszustand usw.) vorliegen. - BVerwG, 28.04.1961 - VIII C 444.59
Rechtsmittel
Im Urteil vom 27. November 1958 - BVerwG II C 145.57 -, DÖD 1959 S. 58, wird dazu weiter ausgeführt, daß als Vergleichsmaßstab nur ein solcher Bewohner der sowjetischen Besatzungszone gelten könne, bei dem im wesentlichen die gleichen persönlichen Voraussetzungen (wie z.B. Alter, Gesundheitszustand) vorliegen, und daß auch das frühere Schicksal des Betroffenen zum Entstehen oder zur Verschlimmerung einer seelischen Bedrängnis beigetragen haben könne. - BVerwG, 26.11.1959 - II C 223.57
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich eine solche Zwangslage auch aus einer subjektiven Gefährdung ergeben kann (BVerwGE 1, 195), und es hat die hierzu in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze beachtet (vgl. BVerwGE 1, 195 sowie Urteile vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - [DÖV 1958, 118] und vom 27. November 1958 - BVerwG II C 145.57 - [DÖD 1959, 58]).
- BVerwG, 29.04.1970 - VIII C 154.67
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Unzureichenden Erfüllung eines …
Es ist zwar richtig, daß sich aus dem Verhalten eines anderen, besonnenen Bewohners in der gleichen Lage wie der des Betroffenen kein allgemeingültiger Maßstab herleiten läßt, der es ausschlösse, das besondere Schicksal des Betroffenen in der vorangegangenen Zeit sowie seine früheren Erlebnisse und Erfahrungen zu berücksichtigen bei der Beurteilung der Frage, ob ein Antragsteller mit Recht davon ausgehen konnte, daß die Flucht der einzige zumutbare Ausweg aus seiner Lage sei (vgl. hierzu das Urteil vom 27. November 1958 - BVerwG II C 145.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 4 G 131 Nr. 9 = DÖD 1959, 58]). - BVerwG, 17.12.1959 - II C 204.57
Rechtsmittel
Dies ist, wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 27. November 1958 - BVerwG II C 145.57 - undvom 18. Dezember 1958 - BVerwG II C 263.57 - entschieden hat, dahin zu verstehen, daß es sich um einen Sowjetzonenbewchner handeln muß, bei dem die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen (Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, frühere Erlebnisse des Flüchtlings und dgl.) vorliegen müssen. - BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 17.61
Erteilung eines Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge - Begriffsmerkmal der …
Aber selbst dann, wenn man anerkennen wollte, daß zwischen dem Berufungsurteil und den Urteilen vom 27. April 1956 - BVerwG IV C 040.55 - und vom 27. November 1958 - BVerwG II C 145.57 -, DÖD 1959 S. 58, eine maßgebliche Abweichung besteht, weil in diesen Urteilen eine milde Auffassung zugunsten solcher Antragsteller vertreten werde, deren Überlegung durch Alter oder Krankheit eingeschränkt sei, könnte diese Annahme der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen. - BVerwG, 31.07.1961 - VIII B 10.61
Erteilung des Flüchtlingsausweises C wegen Schikanen und Unannehmlichkeiten als …
Das Urteil des II. Senats vom 27. November 1958 - BVerwG II C 145.57 -, DÖD 1959 S. 58, nimmt Bezug auf ein Urteil des V. Senats vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118. - BVerwG, 28.02.1961 - II B 49.60
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Anwendbarkeit des § 127 …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt worden, was unter einer "besonderen Zwangslage" im Sinne des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes in Verbindung mit der hier in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1953 (BGBl. I S. 1287) anzuwendenden Vorschrift des § 4 Abs. 2 G 131 zu verstehen ist (vgl. insbesondere die Urteile des Senatsvom 27. November 1958 - BVerwG II C 145.57 -, DÖD 1959, 58, undvom 18. Dezember 1958 - BVerwG II C 263.57 -). - BVerwG, 14.01.1960 - II C 368.57
Rechtsmittel
Schließlich geht aus dem angefochtenen Urteil nicht hervor, daß das Berufungsgericht die persönlichen Verhältnisse des Klägers, sein Alter, seinen Gesundheitszustand und seine einschlägigen früheren Erlebnisse - insbesondere seinen Ausschluß aus der SED und den zweimaligen Besuch von Kriminalbeamten - berücksichtigt hat (vgl. Urteile des erkennenden Senats von 27. November 1958 - BVerwG II C 145.57 - [DöD 1959, 58] und von 18. Dezember 1958 - BVerwG II C 263.57 -). - BVerwG, 08.05.1961 - VIII B 138.60
Rechtsmittel
Die vom Kläger angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118, undvom 27. November 1958 - BVerwG II C 145.57 -, DÖV 1959 S. 58, hat das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich berücksichtigt.
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| BVerwG, 21.10.1958 - II C 145.57 |
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- BVerwG, 21.10.1958 - II C 145.57
- BVerwG, 27.11.1958 - II C 145.57
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