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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1960 - II C 15.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,4923
BVerwG, 20.12.1960 - II C 15.59 (https://dejure.org/1960,4923)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1960 - II C 15.59 (https://dejure.org/1960,4923)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1960 - II C 15.59 (https://dejure.org/1960,4923)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Ansbach, 06.12.2024 - AN 13b D 22.02614
    Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 15.59/07 - juris Rn. 14).

    Der Gesichtspunkt der "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seiner konkret ausgeübten Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 15).

  • VG Ansbach, 02.08.2021 - AN 12b D 20.01557

    Untreue in 163 Fällen, Oberpfleger in einem Pflegeheim, Keine Lösung von den …

    Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 15.59/07 - juris Rn. 14).

    Rn. 41 Der Gesichtspunkt der "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seiner konkret ausgeübten Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 13.06.1962 - VI C 167.59

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß ein Ehrenbeamtenverhältnis die Stichtags Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 und des insoweit gleichlautenden § 55 G 131 nicht erfüllt (Urteile vom 4. April 1960 - BVerwGE 10, 253 [BVerwG 04.04.1960 - VI C 334/56] - und vom 20. Dezember 1960 - BVerwG II C 15.59 -).
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