Rechtsprechung
| BVerwG, 12.03.1959 - II C 160.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung einer Ernennung im Falle einer engen Verbindung des Beamten zum Nationalsozialismus als ausschlaggebender Beweggrund für die Ernennungsbehörde - Zeitliche Verschiebung von Ernennungen bei Laufbahnwechseln - Ableistung einer Prüfung als Voraussetzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.03.1959 - II C 160.57
Der Senat hat auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung (BVerwGE 2, 10 [19]) anerkannt, daß die für eine Ernennung oder Beförderung nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wirksamen politischen Beweggründe vielfach auch für die folgenden Ernennungsakte überwiegend wirksam geblieben sein dürften.Mit der zunächst getroffenen Feststellung hierzu, die Beförderung des Klägers zum Rechnungsoberinspektor - deren Berücksichtigung nach der rechtskräftigen Aberkennung der Rechtsstellung des Regierungsamtmanns in erster Linie in Frage steht (BVerwGE 2, 10 [19]) - sei knapp zwei Jahre nach der Ernennung des Klägers zum Verwaltungsinspektor trotz mäßigem Prüfungsergebnis für den Justizdienst ausgesprochen worden und deshalb in der Bayer. Inneren Verwaltung außergewöhnlich gewesen, ist zum Ausdruck gekommen, daß diese Beförderung von der normalen Laufbahn abweicht und deshalb ausschlaggebend auf besonderen Beweggründen beruht haben muß.
Der Verwaltungsgerichtshof hat - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend (BVerwGE 2, 10. [19]; 3, 110 [113] u. st. Rspr.) - Rückschau auf die Laufbahn des Klägers gehalten und hierbei untersucht, aus welchen Gründen der Kläger von der Justizverwaltung in die Bayer. Verwaltung des Innern übernommen worden ist.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 u. st. Rspr.) bleiben zwar Ernennungen und Beförderungen, die infolge politischer Bevorzugung zu früh ausgesprochen worden sind, nicht gänzlich, sondern nur um den Zeitpunkt unberücksichtigt, um den sie zu früh vorgenommen worden sind.
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1959 - II C 160.57
Der Verwaltungsgerichtshof hat aber in diesem Zusammenhang verkannt - insoweit ist der Revisionsangriff berechtigt -, daß eine Ernennung nur dann nicht zu berücksichtigen ist, wenn die enge Verbindung des Beamten zum Nationalsozialismus der ausschlaggebende Beweggrund auch für die Ernennungsbehörde gewesen ist (BVerwGE 3, 110 u. st. Rspr.).Der Verwaltungsgerichtshof hat - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend (BVerwGE 2, 10. [19]; 3, 110 [113] u. st. Rspr.) - Rückschau auf die Laufbahn des Klägers gehalten und hierbei untersucht, aus welchen Gründen der Kläger von der Justizverwaltung in die Bayer. Verwaltung des Innern übernommen worden ist.
- BVerwG, 11.05.1957 - VI C 283.56
Auszug aus BVerwG, 12.03.1959 - II C 160.57
Die Berufung des Klägers in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit hatte der Verwaltungsgerichtshof hiernach nicht besonders zu prüfen (BVerwGE 5, 61). - BVerwG, 08.08.1958 - VI C 127.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.03.1959 - II C 160.57
Dies gilt auch, wenn sogenannte "alte Kämpfer" der NSDAP nach erfolgreicher Teilnahme an einem Sonderlehrgang für verdiente Parteigenossen eine beamtenrechtliche Ernennung erfahren haben (BVerwG, Urteil vom 8. August 1958 - BVerwG VI C 127.56 -).
- BVerwG, 23.04.1959 - VI C 201.57
Beförderung eines Beamten - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 8. August 1958 - VI C 127.56 - und vom 12. März 1959 - II C 160.57 -). - BVerwG, 24.03.1960 - VI CB 175.59
Rechtsmittel
Die Revision übersieht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit für sich allein nicht bestehen kann, also keiner besonderen Überprüfung bedarf, wenn die vorangegangene Ernennung in das Amt, in dem der Beamte auf Lebenszeit angestellt worden ist, gemäß § 7 G 131 unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerwGE 5, 61 [63] sowie Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 13. Februar 1958 - BVerwG II C 306.57 - undvom 12. März 1959 - BVerwG II C 160.57 - [Buchholz BVerwG, 234, § 7 G 131 Nr. 44]). - BVerwG, 30.08.1960 - II C 155.58
Rechtsmittel
Bei der gebotenen Rückschau auf die gesamte Laufbahn (BVerwGE 2, 10 [19]; 3, 110 [113] u. st. Hspr.) können aber die Erwägungen, die für die Anrechnung des Gutpunktes ausschlaggebend waren, als ein gewichtiges Beweisanzeichen für die Motive der Ernennungsbehörde in Betracht kommen (vgl. Urteil des Senatsvom 12. März 1959 - BVerwG II C 160.57 -). - BVerwG, 04.12.1959 - VI C 210.57
Rechtsmittel
Bei Laufbahnwechsel ist für den Gesichtspunkt der zeitlichen Verschiebung regelmäßig kein Raum (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG II C 160.57 - vom 12. März 1959).
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