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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.07.1963

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1962 - II C 175.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1656
BVerwG, 26.03.1962 - II C 175.61 (https://dejure.org/1962,1656)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1962 - II C 175.61 (https://dejure.org/1962,1656)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1962 - II C 175.61 (https://dejure.org/1962,1656)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage i.R.e. Gesuchs um Erteilung einer Genehmigung bzgl. der entgeltlichen Vermittlung von Grundstücks- und Gebäudeverkäufen durch einen Vorsteher des Postamtes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.12.1953 - II B 18.53

    Zuständigkeit für Aussetzung der Vollziehung im Revisionsverfahren und im …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1962 - II C 175.61
    In diesem Sinne haben auch die Verwaltungsgerichte der Länder in ständiger Rechtsprechung die entsprechenden Vorschriften der bisherigen regionalen Verwaltungsgerichtsgesetze angewendet, und das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß § 29 BVerwGG gemäß § 61 dieses Gesetzes auch im Revisionsverfahren anzuwenden ist (BVerwGE 1, 45 [46]).
  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 31.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1962 - II C 175.61
    Nach diesen Grundsätzen ist während des Revisionsverfahrens nunmehr auch bei Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO zu verfahren (vgl. auch Beschluß des Senate vom 14. September 1961 - BVerwG II C 31.60 -).
  • BVerwG, 14.11.1972 - IV C 49.72

    Zulassung einer Revision im Verwaltungsrecht - Aufschiebende Wirkung einer Klage …

    Wenn sich die Behörde - wie hier - dabei aber auf bereits zwei zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, liegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Kläger ob, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als gleichwohl überwiegend erscheinen lassen (Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerWG II C 175.61 -, vom 17. Mai 1962 - BVerwG VI C 33.62 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 80 VwGO Nr. 4], vom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 - und vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).

    Bei einer solchen Lage steht grundsätzlich einem etwaigen Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung schon hinreichend entgegen, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - und vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 132.67 -).

  • BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63

    Rechtsmittel

    Wenn sich die Behörde aber auf bereits zu ihren Gunsten ergangene Gerichtsentscheidungen berufen kann, liegt es dem Kläger ob, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als gleichwohl überwiegend erscheinen lassen (vgl. Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 - und vom 17. Mai 1962 - BVerwG VI C 33.62 -).

    Wenn bei einer solchen Lage dem Überwiegen des Interesses an der Aussetzung der Vollziehung schon hinreichend entgegensteht, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (vgl. Beschluß vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 -), so besteht in dem hier zu entscheidenden Fall sogar darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit, daß die Rechtsverfolgung des Klägers im Ergebnis erfolglos bleibt und deshalb ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung anzuerkennen ist (vgl. insbesondere Beschluß vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 - sowie Beschluß vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).

  • BVerwG, 31.08.1964 - II C 103.63

    Rechtsmittel

    Es mag zwar jetzt, nachdem der Beklagte sich auf die zu seinen Gunsten ergangenen Gerichtsentscheidungen berufen kann, dem Kläger obliegen, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung als überwiegend erscheinen lassen (vgl.Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 - undvom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 80 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 14.09.1964 - VI C 134.63

    Rechtsmittel

    Es mag zwar jetzt, nachdem der Beklagte sich auf die zu seinen Gunsten ergangenen Gerichtsentscheidungen berufen kann, dem Kläger obliegen, Umstände darzutun, die sein Interesse an der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung als überwiegend erscheinen lassen (vgl.Beschlüsse vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 - undvom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 80 VwGO Nr. 4]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1963 - II C 175.61   

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BVerwG, 11.07.1963 - II C 175.61 (https://dejure.org/1963,7208)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1963 - II C 175.61 (https://dejure.org/1963,7208)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1963 - II C 175.61 (https://dejure.org/1963,7208)
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