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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1399
BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67 (https://dejure.org/1967,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1967 - II C 2.67 (https://dejure.org/1967,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1967 - II C 2.67 (https://dejure.org/1967,1399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften als "öffentlicher Dienst" - Bemessung von "Ortszuschlägen" für Beamte - Gewähr von Ortszuschlägen bei Ehegatten im Dienst einer Religionsgemeinschaft - Begriff des "öffentlichen Dienstes" im Sinne des Berliner ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.06.1960 - II C 27.59
    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67
    Dieses Ergebnis, zu dem das Berufungsgericht schon in seinem Urteil vom 20. November 1958 bezüglich der §§ 145 Abs. 5 Satz 1 und 148 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1954 (GVBl. S. 747) - LBG (F. 1954) - gelangt sei, sei durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 10, 355) bestätigt worden.

    Dieses dem Gesetz selbst, nämlich dem Unterschied der Fassungen des § 7 und des § 17 LBesG, zu entnehmende objektive Anzeichen für den Willen des Gesetzgebers gewinnt an Gewicht durch den vom Berufungsgericht mit Recht betonten Umstand, daß die Vorschriften des Berliner Landesbeamten- und Landesbesoldungsrechts teilweise wörtlich mit den entsprechenden Vorschriften des Bundesrechts übereinstimmen (vgl. hierzu BVerwGE 10, 355 [356]), daß diese Übereinstimmung auch zwischen § 7 LBesG und § 7 BBesG besteht, daß sich aber § 17 Abs. 2 Satz 1 LBesG von der entsprechenden Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 1 BBesG dadurch unterscheidet, daß die hier enthaltene Klausel "ausgenommen ist die Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden" in § 17 LBesG fehlt.

    Mit der dargelegten Auslegung des § 17 LBesG setzt sich der Senat auch nicht etwa in Widerspruch zu seiner vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung vom 14. Juni 1960 - BVerwG II C 27.59 - (BVerwGE 10, 355 ff.).

  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Urteil vom 11. November 1959 (BVerwGE 9, 314), dem das Berufungsgericht sich anschließe, ausgeführt, daß die Beschäftigung bei einer öffentlichen Körperschaft oder einem öffentlichen Unternehmen im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands nicht eine Verwendung im öffentlichen Dienst oder eine ihr gleichstehende Beschäftigung im Sinne des § 127 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl, I S. 39) - DBG - sei, weil nach dem dieser Vorschrift zugrunde liegenden Gedanken die öffentlichen Mittel, als Ganzes betrachtet, nicht durch die Unterhaltung des Beamten doppelt belastet werden sollten, die öffentlichen Mittel aber als Ganzes nur zu betrachten seien, wenn sie zumindest teilweise einer einheitlichen Finanz- oder Wirtschaftshoheit unterlägen.

    Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist der Sinn der Vorschrift, denselben Tatbestand (Familienstand, Kinderzahl) nicht zweimal aus öffentlichen Mitteln, diese als Ganzes betrachtet, zu "honorieren"; und es mag sinnvoll sein, auch hier der nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts der Ruhensvorschrift des § 127 DBG zugrunde liegenden Erwägung Bedeutung beizumessen, daß die öffentlichen Mittel nur dann als Ganzes zu betrachten sind, wenn sie zumindest teilweise einer einheitlichen Finanz- oder Wirtschaftshoheit unterliegen, so daß ein Austausch der Mittel, sei es durch Finanzausgleich, Steuern oder Beiträge, sei es durch Subventionen oder andere Zuschüsse, tatsächlich erfolgt oder doch möglich ist (BVerwGE 9, 314 [315]).

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67
    Zur Klarstellung sei bemerkt, daß sich die Rückzahlungspflicht der Klägerin für den noch streitigen Zeitraum nicht mehr nach § 53 Abs. 3 LBG (F. 1958), sondern nach § 51 Abs. 2 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. März 1966 (GVBl. S. 531) bestimmt (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [264]; Urteil vom 8. September 1960 - BVerwG II C 247.56 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 4]).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 122.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Neuberechnung des …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67
    Diese Feststellungen könnten sich allerdings erübrigen, wenn sich nach den in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen (BVerwGE 21, 120 [BVerwG 13.05.1965 - II C 122/62]) die zu Unrecht gezahlten Mehrbeträge an Ortszuschlag als durch den Nachzahlungsanspruch der Klägerin für denselben Zeitraum gedeckt erweisen sollten; auch hierzu fehlen jedoch tatsächliche Feststellungen.
  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der …

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67
    Daß die in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften - wie hier in § 145 Abs. 5 LBG und in § 17 Abs. 2 LBesG - enthaltene gleiche Ausdrucksweise verschiedene Bedeutung haben kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BVerwGE 11, 263 [267] und 16, 235 [237] zum Begriff "Dienstbezüge"; BVerwGE 22, 243 [244] zum Begriff "Versorgungsbezüge").
  • BVerwG, 22.07.1963 - VI C 104.61
    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67
    Daß die in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften - wie hier in § 145 Abs. 5 LBG und in § 17 Abs. 2 LBesG - enthaltene gleiche Ausdrucksweise verschiedene Bedeutung haben kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BVerwGE 11, 263 [267] und 16, 235 [237] zum Begriff "Dienstbezüge"; BVerwGE 22, 243 [244] zum Begriff "Versorgungsbezüge").
  • BVerwG, 19.10.1965 - VI C 119.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67
    Daß die in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften - wie hier in § 145 Abs. 5 LBG und in § 17 Abs. 2 LBesG - enthaltene gleiche Ausdrucksweise verschiedene Bedeutung haben kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BVerwGE 11, 263 [267] und 16, 235 [237] zum Begriff "Dienstbezüge"; BVerwGE 22, 243 [244] zum Begriff "Versorgungsbezüge").
  • BVerwG, 08.09.1960 - II C 247.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67
    Zur Klarstellung sei bemerkt, daß sich die Rückzahlungspflicht der Klägerin für den noch streitigen Zeitraum nicht mehr nach § 53 Abs. 3 LBG (F. 1958), sondern nach § 51 Abs. 2 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. März 1966 (GVBl. S. 531) bestimmt (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [264]; Urteil vom 8. September 1960 - BVerwG II C 247.56 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 4]).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67
    In einem Falle wie dem vorliegenden, in dem der Wille des Gesetzgebers zwar im Gesetz Ausdruck gefunden hat - hier durch die Nichtaufnahme der einschränkenden Klausel bezüglich der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften in den § 17 LBesG, abweichend von § 7 LBesG und §§ 7 und 16 BBesG -, in dem jedoch nicht alle Zweifel anhand des Wortlauts und des Sinnzusammenhanges des Gesetzes behoben werden können, ist es zulässig und geboten, zur Ermittlung des im Gesetz objektivierten "Willens des Gesetzgebers" die Gesetzesmaterialien heranzuziehen (vgl. BVerfGE 11, 126 [130 f.]; BGH, Urteil vom 30. Juni 1966 - KZR 5/65 - [NJW 1967 S. 343 (348)]).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 2.67
    In einem Falle wie dem vorliegenden, in dem der Wille des Gesetzgebers zwar im Gesetz Ausdruck gefunden hat - hier durch die Nichtaufnahme der einschränkenden Klausel bezüglich der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften in den § 17 LBesG, abweichend von § 7 LBesG und §§ 7 und 16 BBesG -, in dem jedoch nicht alle Zweifel anhand des Wortlauts und des Sinnzusammenhanges des Gesetzes behoben werden können, ist es zulässig und geboten, zur Ermittlung des im Gesetz objektivierten "Willens des Gesetzgebers" die Gesetzesmaterialien heranzuziehen (vgl. BVerfGE 11, 126 [130 f.]; BGH, Urteil vom 30. Juni 1966 - KZR 5/65 - [NJW 1967 S. 343 (348)]).
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 98.64
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 68.67

    Rechtsmittel

    In einem zu § 17 des Berliner Landesbesoldungsgesetzes vom 2. April 1958 (GVBl. S. 314) ergangenen Urteil vom 2. Mai 1967 - BVerwG II C 2.67 - hat der II. Senat bereits eine zumindest teilweise wirtschaftliche und finanzielle Verbindung zwischen Staat und Kirche im Sinne der den Ruhensregelungen zugrunde liegenden Grundvorstellung u. a. im Hinblick auf die aus allgemeinen Steuermitteln an die Kirchen fließenden staatlichen Zuschüsse bejaht.
  • BVerwG, 19.08.1969 - II B 41.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Durch das Urteil des VI. Senats vom 15. Dezember 1957 (vgl. BVerwGE 28, 345 [352]) ist mit Hinweis auf die Urteile vom 10. März 1965 - BVerwG VI C 3.63 - (Buchholz BVerwG 232, § 160 BBG Nr. 6 = ZBR 1967 S. 56) und vom 2. Mai 1967 - BVerwG II C 2.67 - klargestellt, daß der Grundsatz der.
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