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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,5772
BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62 (https://dejure.org/1964,5772)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1964 - II C 210.62 (https://dejure.org/1964,5772)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1964 - II C 210.62 (https://dejure.org/1964,5772)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62
    Die Modifizierung von vertraglichen Verpflichtungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen Anwendung finden (BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1956 - BVerwG I B 179.55 - und Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 -, DÖV 1962 S. 72 [L]), und ein Anwendungsfall der zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätze kann auch dann vorliegen, wenn diese Grundlage von vornherein fehlte, dieses Fehlen aber erst nachträglich erkannt wurde (RGZ 108, 110; 122, 200, 126, 243).
  • RG, 30.10.1928 - II 28/28

    Vergleich; Stille Gesellschaft; Auseinandersetzung; Aufwertung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62
    Die Modifizierung von vertraglichen Verpflichtungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen Anwendung finden (BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1956 - BVerwG I B 179.55 - und Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 -, DÖV 1962 S. 72 [L]), und ein Anwendungsfall der zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätze kann auch dann vorliegen, wenn diese Grundlage von vornherein fehlte, dieses Fehlen aber erst nachträglich erkannt wurde (RGZ 108, 110; 122, 200, 126, 243).
  • BVerwG, 25.10.1961 - V C 127.60

    Rechtliche Ausgestaltung der Entschädigung eines Bäckermeisters und …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62
    Die Modifizierung von vertraglichen Verpflichtungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen Anwendung finden (BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1956 - BVerwG I B 179.55 - und Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 -, DÖV 1962 S. 72 [L]), und ein Anwendungsfall der zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätze kann auch dann vorliegen, wenn diese Grundlage von vornherein fehlte, dieses Fehlen aber erst nachträglich erkannt wurde (RGZ 108, 110; 122, 200, 126, 243).
  • BVerwG, 21.01.1956 - I B 179.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62
    Die Modifizierung von vertraglichen Verpflichtungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen Anwendung finden (BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1956 - BVerwG I B 179.55 - und Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 -, DÖV 1962 S. 72 [L]), und ein Anwendungsfall der zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätze kann auch dann vorliegen, wenn diese Grundlage von vornherein fehlte, dieses Fehlen aber erst nachträglich erkannt wurde (RGZ 108, 110; 122, 200, 126, 243).
  • RG, 04.03.1924 - VII 348/23

    1. Kann der Versicherer, der einen Diebstahlsverlust entschädigt hat, das …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62
    Die Modifizierung von vertraglichen Verpflichtungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen Anwendung finden (BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1956 - BVerwG I B 179.55 - und Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 -, DÖV 1962 S. 72 [L]), und ein Anwendungsfall der zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätze kann auch dann vorliegen, wenn diese Grundlage von vornherein fehlte, dieses Fehlen aber erst nachträglich erkannt wurde (RGZ 108, 110; 122, 200, 126, 243).
  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66

    Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig …

    Ein Anwendungsfall der zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätze kann auch dann gegeben sein, wenn diese Grundlage von vornherein fehlte, ihr Fehlen aber erst nachträglich erkannt wurde (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 210.62 - mit Hinweis auf die vorerwähnten Entscheidungen und auf RGZ 108, 110; 122, 200; 126, 243).

    Diese aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Grundsätze beruhen indessen auf der Erwägung, daß durch wesentliche Änderungen der von den vertragschließenden Parteien angenommenen Vertragsgrundlage das vereinbarte Gleichgewicht von Verpflichtung und Gegenverpflichtung erheblich gestört werden kann und daß es in einen solchen Falle nach Treu und Glauben geboten erscheint, einen auf die Wiederherstellung dieses Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung gerichteten Ausgleich zu gewähren oder gar die Lösung vom Vertrage zuzulassen (so das bereits erwähnte Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 210.62 -).

  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 11/70

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Widerruf des Verzichts eines …

    (…Fischbach, BBG, 3. Aufl. § 30 Anm. I 4; vgl. BVerwG NDBZ 1965, 20; RGZ 141, 240, 257).
  • BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78

    Nichtzulassung einer Revision - Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung …

    Darüber hinaus hat der beschließende Senat bereits im Urteil vom 25. Juni 1964 (- BVerwG 2 C 210.62 - [NDBZ 1965, 20 - Leitsatz -]) entschieden, daß bei einer Entlassung auf Antrag die zum "Wegfall der Geschäftsgrundlage" entwickelten Grundsätze nicht zur Anwendung kommen.
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