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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.1959 - II C 216.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,338
BVerwG, 29.01.1959 - II C 216.57 (https://dejure.org/1959,338)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1959 - II C 216.57 (https://dejure.org/1959,338)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1959 - II C 216.57 (https://dejure.org/1959,338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 53 Abs. 1 S. 1 Hs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 135
  • DÖV 1959, 517
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.01.1959 - II C 174.57
    Auszug aus BVerwG, 29.01.1959 - II C 216.57
    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 - bejaht.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat schließlich zutreffend entschieden, daß bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge des Klägers außer den drei Beförderungen, die den abgeleisteten 19 Dienstjahren entsprechen, die Tapferkeitsbeförderung als eine zusätzliche Beförderung zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil des Senatsvom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 -).

  • BVerwG, 24.01.1957 - II C 244.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1959 - II C 216.57
    Der erkennende Senat hat weiter in seinemUrteil vom 24. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 - ausgeführt, daß § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 eine Ausnahmevorschrift darstelle.

    Der erkennende Senat hat bereits in seinemUrteil vom 24. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 - darauf hingewiesen, daß es nicht ausreiche, wenn die persönliche Tapferkeit des Beförderten bei der Beförderung eine nur "mitbestimmende" Rolle gespielt habe, daß die Tapferkeit für die Beförderung vielmehr ausschlaggebend, zumindest überwiegend ursächlich gewesen sein müsse.

  • BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61

    Festsetzung des Ruhegehalts eines früheren Berufssoldaten - Verbesserung des …

    Am 23. Mai 1959 beantragte er unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1959 (BVerwGE 8, 135) erneut, seine Beförderung zum Obersten als Tapferkeitsbeförderung anzuerkennen.

    Es könne dahingestellt bleiben, ob überhaupt ein urkundlicher Nachweis für die Tapferkeitstaten des Klägers für die Kampfhandlungen auf der Insel Kreta erbracht sei (BVerwGE 8, 135).

    Hätte der Gesetzgeber außer der Beförderung auch noch die Verbesserung des Rangdienstalters wegen persönlicher Tapferkeit vor dem Feinde berücksichtigen wollen, so hätte er dies zweifellos durch eine entsprechende Formulierung in § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, zumal nach dem früheren Wehrrecht Beförderungen für einzigartige Leistungen vor dem Feinde ganz seltene Ausnahmen waren und Tapferkeitstaten regelmäßig durch Ordensverleihungen und andere Maßnahmen, so insbesondere auch durch die Verbesserung des Rangdienstalters gewürdigt wurden (vgl. hierzu BVerwGE 8, 135 [136] und die dort angeführte Verfügung des OKH vom 4. November 1942 [Neudruck 1943 - Heeresmitteilungen 1943, S. 65];… vgl. ferner auch Absolon a.a.O. S. 239 u. Keilig, Rangliste des Deutschen Heeres 1944/45, 1955, S. 353 ff.).

    Ferner fällt ins Gewicht, daß § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 135) Ausnahmecharakter hat und daher schon nach allgemeinen Grundsätzen einer ausdehnenden Auslegung nicht zugänglich ist.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in Würdigung des Umstandes, daß es nach dem früheren Wehrrecht zahlreiche Möglichkeiten bevorzugter Beförderungen gab, wiederholt entschieden hat, reicht es für die Anwendung des § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 nicht aus, wenn die persönliche Tapferkeit des Beförderten bei der Beförderung nur eine "mitbestimmende" Rolle gespielt hat; sie muß vielmehr für die Beförderung ausschlaggebend, zumindest überwiegend ursächlich gewesen sein (vgl. BVerwGE 8, 135 [137, 138] im Anschluß an das Urteil vom 27. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 -, Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 1 u. Urteil vom 20. Juni 1962 - BVerwG VI C 9.60 -, Buchholz BVerwG a.a.O. Nr. 28 = RiA 1963 S. 16).

  • BVerwG, 20.06.1962 - VI C 9.60

    Rechtsmittel

    Die Urkunde über die Verleihung einer hohen Kriegsauszeichnung werde für sich allein nur in seltenen Fällen als ausreichender Beweis für persönliche Tapferkeit angesehen worden können (BVerwGE 8, 135).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar in BVerwGE 8, 135 ausgeführt, daß die Urkunde über die Verleihung einer Kriegsauszeichnung für sich allein nur in seltenen Fällen als ausreichender Beweis für persönliche Tapferkeit angesehen werden könne.

    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 216.57 - (BVerwGE 8, 135 [137, 138]) im Anschluß an das frühere Urteil vom 24. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 - ausgeführt, daß die Tapferkeit des Beförderten für die Beförderung ausschlaggebend, zum mindesten überwiegend ursächlich gewesen sein muß, zumal da es nach dem früheren Wehrrecht zahlreiche Möglichkeiten bevorzugter Beförderungen gegeben hat.

  • BVerwG, 20.06.1962 - VI C 73.60

    Rechtsmittel

    Der Nachweis des Beförderungsgrundes brauche nicht unbedingt durch eine ausdrückliche Bezeichnung als Tapferkeitsbeförderung in der amtlichen Ausgabe der Personal Veränderungen erbracht zu werden (BVerwGE 8, 135).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 135), die in Frage zu stellen das Revisionsvorbringen keinen Anlaß gibt, bedarf bei Anwendung der genannten Vorschrift (nur) die persönliche Tapferkeit des Urkundenbeweises.

    Das Berufungsgericht hat nun auch Gelegenheit, dem erst in der Revisionsbegründung enthaltenen Vorbringen der Klägerin nachzugehen, daß ihr Ehemann im Wehrmachtbericht und im Ehrenblatt als verwegener Vorkämpfer genannt worden sei (vgl. auch hierzu BVerwGE 8, 135 [137]).

  • BVerwG, 12.11.1964 - II C 116.61

    Beförderung während des Krieges gefallener Soldaten - Tapferkeitsbeförderung …

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 135) davon ausgegangen, daß nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 nur die persönliche Tapferkeit des Urkundenbeweises bedarf, während für den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der persönlichen Tapferkeit und der Beförderung auch andere Beweismittel zulässig sind.

    Daraus, daß der erkennende Senat in einer früheren Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom. 29. Januar 1959 - BVerwG II C 216.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 8]) als Beispiele für den urkundlichen Beweis persönlicher Tapferkeit die Erwähnung im Wehrmachtsbericht oder im Ehrenblatt des zuständigen Wehrmachtteils, Verleihungsvorschläge für Tapferkeitsauszeichnungen und die amtliche Ausgabe der Personalveränderungen erwähnt hat, ergibt sich auch nicht etwa, daß der Nachweis einer Tapferkeitsbeförderung nur durch Urkunden der vorbezeichneten Art zu führen sei.

    Bei der Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der - hiernach urkundlich erwiesenen - Tapferkeit des K. und seiner Beförderung ist das Berufungsgericht - ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 G 131 - davon ausgegangen, daß die Tapferkeit des Beförderten für die Beförderung zwar nicht die alleinige Ursache, jedoch zumindest überwiegend ursächlich gewesen sein muß (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Mai 1959 - BVerwG II C 177.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 14], vom 20. Juni 1962 - BVerwG VI C 9.60 - [a.a.O. Nr. 28] mit Hinweis auf Urteile vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 216.57 - [a.a.O. Nr. 8 = BVerwGE 8, 135] …und vom 24. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 - [a.a.O. Nr. 1]).

  • BVerwG, 14.05.1959 - II C 177.57

    Anwendung des Beförderungszuschnitts - Besserstellung der Empfänger von …

    Es erscheint zunächst zweifelhaft, ob das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 216.57 - [BVerwGE 8, 135]) davon ausgegangen ist, daß lediglich die persönliche Tapferkeit des Urkundenbeweises bedarf, daß dagegen für den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Tapferkeit und der Beförderung auch andere Beweismittel zulässig sind.

    Eine Tapferkeitsbeförderung im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz G 131 ist schon dann zu bejahen, wenn festgestellt wird, daß die persönliche Tapferkeit vor dem Feinde "wesentlich mitwirkende Ursache für die Beförderung" gewesen, ist (vgl. Urteile des Senats vom 24. Januar 1957 - BVerwG II C 244.54 - und vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 216.57 - [BVerwGE 8, 135]).

  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 69.62

    Rechtsmittel

    Im übrigen würde die Anwendung des § 93 BVFG in Fällen der vorliegenden Art mit dem Sinn des durch § 53 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz G 131 geforderten Urkundennachweises unvereinbar sein; der Sinn dieses Nachweises ist, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 29. Januar 1959 (BVerwGE 8, 135 [136]) ausgeführt hat, darin zu erblicken, daß der Gesetzgeber nachträgliche persönliche Werturteile hat ausschließen und möglichst objektive Maßstäbe hat einführen wollen.
  • BVerwG, 30.06.1965 - VI C 89.63

    Urkundlicher Nachweis der persönlichen Tapferkeit vor dem Feinde - Verleihung des …

    Welche Urkunden als Beweismittel geeignet sind, läßt sich nicht allgemein und von vornherein bestimmen (vgl. BVerwGE 8, 135 [BVerwG 29.01.1959 - BVerwG II C 216.57] [137]); das ist in erster Linie eine Frage der Beweiserhebung und -würdigung durch das Tatsachengericht im einzelnen Fall.
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