Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.1954 - II C 249.53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- NJW 1955, 315
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
Rechtsmittel
Dieser Grundsatz gilt jedoch im Hinblick darauf, daß auch das öffentliche Recht von dem Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Treu und Glauben beherrscht ist (BVerwGE 3, 199 [203,205] und öfter), nur mit dem Vorbehalt, daß nicht das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes von größerem Gewicht ist als die aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung folgende Notwendigkeit, der Rechtsordnung durch nachträgliche Beseitigung des gesetzwidrigen Verwaltungsaktes Geltung zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1954 - BVerwG II C 249.53 - NJW 1955 S. 315 [316], DÖV 1955 S. 638 [639], MDR 1955 S. 205 [LS];Urteil vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - NJW 1958 S. 154 [155], DÖV 1957 S. 911 [912], DVBl. 1958 S. 57 [59], VRspr. - BVerwG, 20.05.1959 - VII B 9.59
Widerruf einer förmlichen Genehmigung für den Kraftdroschkenverkehr - Genehmigung …
Die für den Rechtsstreit entscheidende Frage, ob der Landrat die dem Kläger erteilte unbefristete Genehmigung wegen eines Verstoßes gegen eine zwingende gesetzliche Norm für die Zukunft widerrufen durfte, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts danach beurteilt, ob dem Interesse des Klägers an der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegenstand(Urteile vom 29. Oktober 1954 - BVerwG II C 249.53 -, NJW 1955, 315 = DVBl. 1955, 270 = DÖV 1955, 638, vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 -, BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56], undvom 25. Oktober 1957 - BVerwG III C 370.56 -, BVerwGE 5, 312). - BVerwG, 21.01.1955 - II C 93.54
Rechtsmittel
Die zweite in dieser Vorschrift vorgesehene Alternative entfällt, weil durch die angefochtenen Bescheide nicht lediglich eine Feststellung getroffen ist; denn eine preisrechtliche Genehmigung der Mieterhöhung besitzt im Hinblick auf den verfolgten Zweck, die öffentlich-rechtlichen Rechtsbedingungen der privatrechtlichen Entscheidungsfreiheit hinsichtlich des Mietpreises zu ändern, offensichtlich keineswegs nur feststellende Wirkung; so hinsichtlich der preisrechtlichen MietfestsetzungBeschluß des erkennenden Senats vom 5. März 1954 - BVerwG II ER 46/53 - BVerwGE 1 S. 87 -, Urteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1954 - BVerwG II C 249/53 - (NJW 1955 S. 315).
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