Rechtsprechung
| BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Versorgungsbezügen gegenüber Hinterbliebenen eines vermeintlichen früheren Berufssoldaten - Vertrauensschutz gegenüber der Rücknahme der Bewilligung für die Zukunft - Beruhen der Fehlerhaftigkeit des begünstigenden Verwaltungsakts auf dem ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1963 - 2 A 18/62
- BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
- BVerwG, 09.03.1966 - II C 26.63
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
Auszug aus BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
Hat der zurückgenommene begünstigende Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge, so muß in aller Regel für die Zukunft - d.h. vom Erlaß des Zurücknahmebescheides an - das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Beständigkeit des rechtswidrigen Verwaltungsakts hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten (vgl. BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; 10, 308 [309];Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 2.58 - [ZBR 1960 S. 237, 240]).Ausnahmen von dieser Regel sind nur in wenigen Fällen anerkannt worden, in denen infolge ganz besonderer Umstände für den Begünstigten eine Umstellung auf den Fortfall der künftigen Leistungen unzumutbar war; dabei handelte es sich zudem um Fälle, in denen nicht der Begünstigte die Fehlerhaftigkeit zu verantworten hatte (vgl.Urteil vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - [Buchholz BVerwG 21, Nr. 20]; BVerwGE 9, 251).
- BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge
Auszug aus BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
Beruht die Fehlerhaftigkeit des begünstigenden Verwaltungsakts auf Umständen, die dem Verantwortungsbereich des Begünstigten zuzurechnen sind, so steht diesem in aller Regel gegenüber der Zurücknahme des Verwaltungsakts kein Vertrauensschutz zu; das gilt grundsätzlich sogar gegenüber einer rückwirkenden Zurücknahme und muß erst recht gelten, wenn der rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakt nur für die Zukunft zurückgenommen wird (vgl. hierzu BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [7 ff.]; 8, 261 [271];… Urteile vom 5. April 1960 [a.a.O.], vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 - und13. Oktober 1964 - BVerwG II C 30.63 -). - BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
Beruht die Fehlerhaftigkeit des begünstigenden Verwaltungsakts auf Umständen, die dem Verantwortungsbereich des Begünstigten zuzurechnen sind, so steht diesem in aller Regel gegenüber der Zurücknahme des Verwaltungsakts kein Vertrauensschutz zu; das gilt grundsätzlich sogar gegenüber einer rückwirkenden Zurücknahme und muß erst recht gelten, wenn der rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakt nur für die Zukunft zurückgenommen wird (vgl. hierzu BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [7 ff.]; 8, 261 [271];… Urteile vom 5. April 1960 [a.a.O.], vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 - und13. Oktober 1964 - BVerwG II C 30.63 -).
- BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
Hat der zurückgenommene begünstigende Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge, so muß in aller Regel für die Zukunft - d.h. vom Erlaß des Zurücknahmebescheides an - das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Beständigkeit des rechtswidrigen Verwaltungsakts hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten (vgl. BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; 10, 308 [309];Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 2.58 - [ZBR 1960 S. 237, 240]). - BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
Auszug aus BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
Hat der zurückgenommene begünstigende Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge, so muß in aller Regel für die Zukunft - d.h. vom Erlaß des Zurücknahmebescheides an - das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Beständigkeit des rechtswidrigen Verwaltungsakts hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten (vgl. BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; 10, 308 [309];Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 2.58 - [ZBR 1960 S. 237, 240]). - BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
Auszug aus BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
Hat der zurückgenommene begünstigende Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge, so muß in aller Regel für die Zukunft - d.h. vom Erlaß des Zurücknahmebescheides an - das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Beständigkeit des rechtswidrigen Verwaltungsakts hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten (vgl. BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; 10, 308 [309];Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 2.58 - [ZBR 1960 S. 237, 240]). - BVerwG, 13.10.1964 - II C 30.63
Anrechnung eines freiwilligen Wehrdienstes als nichtberufsmäßiger Wehrdienst - …
Auszug aus BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
Beruht die Fehlerhaftigkeit des begünstigenden Verwaltungsakts auf Umständen, die dem Verantwortungsbereich des Begünstigten zuzurechnen sind, so steht diesem in aller Regel gegenüber der Zurücknahme des Verwaltungsakts kein Vertrauensschutz zu; das gilt grundsätzlich sogar gegenüber einer rückwirkenden Zurücknahme und muß erst recht gelten, wenn der rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakt nur für die Zukunft zurückgenommen wird (vgl. hierzu BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [7 ff.]; 8, 261 [271]; Urteile vom 5. April 1960 [a.a.O.], vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 - und13. Oktober 1964 - BVerwG II C 30.63 -). - BVerwG, 20.10.1959 - II C 394.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
Ausnahmen von dieser Regel sind nur in wenigen Fällen anerkannt worden, in denen infolge ganz besonderer Umstände für den Begünstigten eine Umstellung auf den Fortfall der künftigen Leistungen unzumutbar war; dabei handelte es sich zudem um Fälle, in denen nicht der Begünstigte die Fehlerhaftigkeit zu verantworten hatte (vgl.Urteil vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - [Buchholz BVerwG 21, Nr. 20]; BVerwGE 9, 251).
- BVerwG, 31.01.1968 - VI C 49.67
Bewilligung der Trennungsentschädigung eines Polizeibeamten
Es bedarf hier keiner erneuten Erörterung, ob der Beamte nur Umstände zu verantworten hat, die er - im Sinne des bürgerlichen oder des Strafrechts - verschuldet hat oder ob der Begriff des "Verantwortungsbereichs" weiter reicht (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]; Urteile vom 25. März 1965 - BVerwG VIII C 228.63 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 94 BayBG 1960 Nr. 3] und vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [DÖD 1966 S. 55 = RiA 1966 S. 96 = ZBR 1966 S. 181] sowie Beschlüsse vom 28. Dezember 1965 - BVerwG II C 26.63 - und vom 28. April 1967 - BVerwG VI B 15.67 -). - BVerwG, 28.04.1967 - VI B 15.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Zurechnung zum Verantwortungsbereich des Begünstigten setzt - wie das Oberverwaltungsgericht wiederum in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts richtig erkannt hat - nicht stets ein Verschulden voraus; es kann auch - je nach der Lage des Falles - genügen, daß der Begünstigte die Fehlerhaftigkeit verursacht hat (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271] und im Anschluß daran die Urteile vom 25. März 1965 - BVerwG VIII C 228.63 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 94 BayBG 1960 Nr. 3], vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [ZBR 1966 S. 181 = RiA 1966 S. 96] sowie Beschluß vom 28. Dezember 1965 - BVerwG II C 26.63 -). - BVerwG, 17.01.1972 - II B 34.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die beiden mit Beamtenrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben bereits geklärt, daß die Zuordnung zum "Verantwortungsbereich" des Begünstigten im Beamten recht (ohne Beschränkung auf das Besoldungs- und Versorgungsrecht) nicht stets ein Verschulden voraussetzt; es kann auch - je nach Lage des Falles - genügen, daß der Begünstigte die Fehlerhaftigkeit verursacht hat (ebenso u.a. Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG VI B 15.67 - mit Hinweis auf BVerwGE 8, 261 [271] und daran anknüpfende Urteile vom 25. März 1965 - BVerwG VIII C 228.63 - [Buchholz 237.1 Art. 94 BayBG 1960 Nr. 3], vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 117.63 - [ZBR 1966, 181] sowie Beschluß vom 28. Dezember 1965 - BVerwG II C 26.63 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.1966 - II C 26.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1963 - 2 A 18/62
- BVerwG, 28.12.1965 - II C 26.63
- BVerwG, 09.03.1966 - II C 26.63
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".