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| BVerwG, 13.02.1958 - II C 306.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.02.1958 - II C 306.57
Das Berufungsgericht ist offenbar, indem es die Gründe der angefochtenen Bescheide zu deren Auslegung herangezogen hat, mit Recht von der Annahme ausgegangen, daß durch die angefochtenen Bescheide über sämtliche Ernennungen und Beförderungen des Klägers, insbesondere auch über dessen letzte Beförderung, entschieden und auf sie § 7 G 131 wegen der engen Verbindung des Klägers zum Nationalsozialismus angewandt worden ist; andernfalls wären diese Entscheidungen der Verwaltungsbehörden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlerhaft (vgl. BVerwGE 2, 10 und Urteil des BVerwG vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 63.56 -).Bei der verwaltungsgerichtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen war jede Ernennung und Beförderung selbständig darauf zu prüfen, ob ihr sachwidrige Erwägungen im Sinne des § 7 G 131 - zweite Alternative - zugrunde liegen (BVerwGE 2, 10).
- BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
Auszug aus BVerwG, 13.02.1958 - II C 306.57
Das Berufungsgericht ist offenbar, indem es die Gründe der angefochtenen Bescheide zu deren Auslegung herangezogen hat, mit Recht von der Annahme ausgegangen, daß durch die angefochtenen Bescheide über sämtliche Ernennungen und Beförderungen des Klägers, insbesondere auch über dessen letzte Beförderung, entschieden und auf sie § 7 G 131 wegen der engen Verbindung des Klägers zum Nationalsozialismus angewandt worden ist; andernfalls wären diese Entscheidungen der Verwaltungsbehörden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlerhaft (vgl. BVerwGE 2, 10 und Urteil des BVerwG vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 63.56 -). - BVerwG, 11.05.1957 - VI C 283.56
Auszug aus BVerwG, 13.02.1958 - II C 306.57
Einer gesonderten Prüfung der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Jahre 1941 bedurfte es danach nicht mehr (BVerwGE 5, 61).
- BVerwG, 24.03.1960 - VI CB 175.59
Rechtsmittel
Die Revision übersieht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit für sich allein nicht bestehen kann, also keiner besonderen Überprüfung bedarf, wenn die vorangegangene Ernennung in das Amt, in dem der Beamte auf Lebenszeit angestellt worden ist, gemäß § 7 G 131 unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerwGE 5, 61 [63] sowie Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 13. Februar 1958 - BVerwG II C 306.57 - undvom 12. März 1959 - BVerwG II C 160.57 - [Buchholz BVerwG, 234, § 7 G 131 Nr. 44]).
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