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| BVerwG, 15.11.1957 - II C 340.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.1956 - I A 811/54
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.1957 - I A 811/54
- BVerwG, 05.07.1957 - VI C 183.57
- BVerwG, 15.11.1957 - II C 340.57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.03.1957 - IV C 75.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.11.1957 - II C 340.57
Das Verschulden ist im vorliegenden Rechtsstreit zunächst darin zu erblicken, daß der Prozeßbevollmächtigte des Klägers erst am letzten Tag vor Fristablauf Revision eingelegt hat (vgl. Beschluß vom 29. März 1957 - IV C 75.56 -); welche Motive den Prozeßbevollmächtigten zunächst zu einem Abwarten veranlaßt haben, ist ohne Bedeutung.
- BVerwG, 12.01.1960 - VI C 169.59
Rechtsmittel
Die verspätete Einreichung eines Schriftsatzes ist aber dann nicht entschuldigt, wenn die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter mit der Einreichung so lange gewartet hat, daß bei regelmäßiger Postbeförderung erst am letzten Tag der Frist mit dem Eingang bei Gericht zu rechnen war (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Januar 1957 - BVerwG IV B 109.56 - vom 29. März 1957 - BVerwG IV C 75.56 - vom 15. November 1957 - BVerwG II C 340.57 -).
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