Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1959 - II C 351.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 22.03.1962 - II C 51.60
Nichtberücksichtigung einer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach …
Diese Feststellung trägt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Entscheidung, daß der Kläger überwiegend wegen seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus zum Werkführer ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden ist (BVerwG, Urteile vom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 - Buchholz 234 § 7 Nr. 11 S. 46, vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 - Buchholz 234 § 7 Nr. 55 S. 202, vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 351.57 und 60.58 -). - BVerwG, 31.07.1961 - II B 11.60
Vorrang des öffentlichen Interesses an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vor dem …
Insbesondere löst - wie das Berufungsgericht im Rahmen der gebotenen Rückschau (BVerwGE 3, 110 [113]) auf die der Letzternennung des Klägers vorausgegangene Laufbahn zutreffend entschieden hat - der festgestellte Umstand, daß der Kläger nur als "alter Kämpfer" (BVerwGE 4, 103 [106]) unter Anwendung eines ihn als solchen begünstigenden Förderungsserlasses in die Laufbahn des einfachen mittleren Dienstes gelangen konnte, die Vermutung aus, daß die unter solchen Umständen vorgenommene Ernennung des Klägers zum Steuerdiätar überwiegend wegen seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 351.57 - mit Hinweis aufUrteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 -). - BVerwG, 23.11.1960 - II B 41.59
Zugehörigkeit eines Beamten zu dem Kreis der "alten Kämpfer" als gewichtiges …
Der Senat vertritt allerdings die Auffassung, daß die Zugehörigkeit zu dem Kreis der "alten Kämpfer" lediglich ein gewichtiges Beweisanzeichen für das Überwiegen politischer Beweggründe bei Ernennungen oder Beförderungen bietet (BVerwG, Beschluß vom 26. August 1960 - BVerwG VI B 25.60 - mit Hinweis auf BVerwGE 8, 296 [301]) und daß diese Zugehörigkeit eine die - materielle - Beweislast zuungunsten des betroffenen Bediensteten umkehrende Vermutung für das Überwiegen politischer Beweggründe nur bei Hinzutreten besonderer Umstände (z.B. Anwendung von Förderungserlassen) auslöst, die auf die Zugehörigkeit zum Kreis der "alten Kämpfer" zurückzuführen sind (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 351.57 - mit Hinweis auf Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 -). - BVerwG, 15.06.1961 - II C 111.59
Widerlegbarkeit der Ersternennungsvermutung durch Prüfungsergebnisse und …
Vielmehr bedarf es nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der zusätzlichen Feststellung eines besonderen auf die berufliche Förderung hinweisenden Umstandes, der auf die Zugehörigkeit zum Kreis der "alten Kämpfer" zurückzuführen ist (z.B. Anwendung der zur beruflichen Förderung der "alten Kämpfer" ergangenen Erlasse); vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 351.57 - undUrteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 -. - BVerwG, 25.02.1965 - II C 231.61
Rechtmäßigkeit i.R.d. Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit wegen politischer …
Für die Verneinung dieser Frage hat es angesichts der durch die erwähnte tatsächliche Vermutung bewirkten Umkehrung der materiellen Beweislast (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 351.57 - mit Hinweis auf BVerwGE 3, 110 [115]) nicht der von der Revision für erforderlich erachteten eindeutigen Feststellung bedurft.
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