Rechtsprechung
| BVerwG, 07.03.1968 - II C 36.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anrechnung von Dienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter - Studienrätin und Fachlehrerin als gleich zu bewertende Tätigkeiten bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Rechtliche Bedeutung der Anerkennung der in der Sowjetischen Besatzungszone abgelegten Zweiten ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.04.1961 - XII A 63.60
- OVG Berlin, 22.03.1963 - VII B 29.61
- BVerwG, 07.03.1968 - II C 36.67
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.05.1967 - II C 42.67
Anrechnung von Vordienstzeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst auf eine …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1968 - II C 36.67
Dies wäre - nach den Ausführungen des VI. Senats a.a.O. und des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - zu der einschlägigen Regelung des § 17 Abs. 4 des Besoldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927 (RGBl. I S. 349) in der Fassung des Dritten Besoldungsrechtsänderungsgesetzes vom 22. Juli 1953 (GVBl. Rheinland-Pfalz S. 81) - nur dann der Fall gewesen, wenn die Klägerin in der fraglichen Zeit die einem Amt der Besoldungsgruppe A 2 c 2 (A 13) entsprechende Tätigkeit im Besitz der vorgeschriebenen oder üblichen Qualifikation für dieses Amt ausgeübt hätte und wenn durch die Betreuung der Klägerin mit dieser Tätigkeit der Beklagte zum Ausdruck gebracht hätte, daß er diese besondere fachliche Qualifikation für gegeben hielt. - BVerwG, 10.05.1967 - VI C 14.67
Anspruch auf Berücksichtigung einer Tätigkeit einer Beamtin bei Festsetzung des …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1968 - II C 36.67
Daß für die Gleichwertigkeit der Tätigkeit deren Art maßgebend ist, hat zu § 8 Abs. 1 LBesG (u.F.) schon der VI. Senat in seinem - den Parteien bekannten - Urteil vom 10. Mai 1967 - BVerwG VI C 14.67 - klargestellt.
- BVerwG, 29.12.1969 - VI C 71.67
Bestimmung des Beginns des Besoldungsdienstalters - Anrechnung zurückliegender …
Weitere Voraussetzung ist vielmehr, daß der Beamte die höherwertige Tätigkeit im Besitze der entsprechenden Qualifikation wahrgenommen hat (vgl. dazu neben den genannten die Urteile vom 11. August 1967 - BVerwG VI C 53.67 - und vom ??? März 1968 - BVerwG II C 36.67 -).An dieser Rechtsprechung, die die nunmehr für besoldungsrechtliche Streitigkeiten wieder zuständigen Senate fortgeführt haben (vgl. u.a. Urteile vom 10. Mai. 1967 - BVerwG VI C ???4.67 -, vom 11. August 1967 - BVerwG VI C 53.67 - und vom 7. März 1968 - BVerwG II C 36.67 -), ist festzuhalten.
- BVerwG, 09.04.1970 - II C 127.67
Berechnung des Besoldungsdienstalters - Festsetzung des Besoldungsdienstalters …
Für die Richtigkeit dieser Auslegung hat der Senat sich bereits beiläufig zu der Vorschrift des § 8 Abs. 1 des Berliner Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 23. Dezember 1964 (GVBl. S. 1361) entschieden, die - abgesehen von einer die Hochschullehrer betreffenden Ergänzung - den wörtlich gleichen Inhalt hat wie § 8 Abs. 1 BBesG (F. 1963) (Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG II C 36.67 - ebenso beiläufig zu § 8 Abs. 1 BBesG (F. 1963): Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - und Urteil vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI C 71.67 -). - BVerwG, 22.05.1969 - II C 93.67
Besoldung von Lehrern ohne Universitätsausbildung - Beschäftigung als …
Dementsprechend verneinte der erkennende Senat in einem einschlägigen Fall - unter Anwendung des § 8 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes in der Fassung vom 2. April 1958 (GVBl. S. 314) - die Gleichbewertbarkeit der von der dortigen Klägerin (Studienrätin) im Lande Berlin ausgeübten Tätigkeit, soweit sie vor der "Anerkennung" der in der sowjetischen Besatzungszone abgelegten pädagogischen Prüfung lag(Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG II C 36.67 -).
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