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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1972 - II C 4.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,664
BVerwG, 24.02.1972 - II C 4.70 (https://dejure.org/1972,664)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1972 - II C 4.70 (https://dejure.org/1972,664)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1972 - II C 4.70 (https://dejure.org/1972,664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten - Anrechnung anderen Arbeitseinkommens auf die laufenden Dienstbezüge - Eigengesetzlichkeit des beamtenrechtlichen Disziplinarrechts - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BlnLBG § 37 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 338
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.1966 - II C 221.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - II C 4.70
    Deswegen hat der erkennende Senat zu der § 37 Abs. 2 LBG entsprechenden Regelung des § 73 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (BGBl. I S. 1338) entschieden, die gerichtliche Überprüfung der Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge sei den Disziplinargerichten zugewiesen, die über das Vorliegen schuldhafter Dienstpflichtverletzungen allgemein zu entscheiden haben (vgl. BVerwGE 23, 176 [183]).

    Der Rechtsgedanke der Vorteilsausgleichung, an den die in § 37 Abs. 3 LBG vorgesehene Rechtsfolge anknüpft, ist aber eindeutig dem allgemeinen Beamtenrecht - nicht dem Disziplinarrecht -zuzuordnen; und auch die für die Entscheidung BVerwGE 23, 176 ff. maßgeblichen Erwägungen der Rechtssicherheit und Prozeßökonomie können nicht für die Zuständigkeit der Disziplinargerichte angeführt werden.

  • BVerwG, 31.03.1965 - VI C 116.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - II C 4.70
    Zu dieser Regelung hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil BVerwGE 21, 45 zutreffend ausgeführt, die darin vorgesehene Anrechnung entspreche dem Grundgedanken der Vorteilsausgleichung, "weil sie verhindert, daß der Beamte für die Zeit, in der er keinen Dienst geleistet hat, ... bei Unterlassung der Anrechnung besser stünde, als er im Falle der Dienstleistung gestanden hätte".
  • BVerwG, 29.06.1973 - VI C 19.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Art und Weise der Anrechnung …

    Mit Recht hat das Berufungsgericht den Verwaltungsrechtsweg bejaht (so schon BVerwGE 39, 338 [340 f.]).

    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in BVerwG 39, 338 entschieden, daß eine Anrechnung von Arbeitseinkommen auf die laufenden Dienstbezüge gemäß § 37 Abs. 3 LBG während eines Disziplinarverfahrens unter der Geltung der Landesdisziplinarordnung (F. 1963) ausgeschlossen ist.

    Der ausgezahlte Teil der Bezüge war gerade für die - wegen des in der Zeit der vorläufigen Dienstenthebung nicht geleisteten Dienstes eingeschränkte - Alimentation des Beamten bestimmt (vgl. BVerwGE 39, 338 [342 f.]).

    Es bedarf hier ebensowenig wie in BVerwGE 39, 338 und 40, 33 einer Erörterung, ob diese Neuregelung des Disziplinarrechts mit höherrangigem Recht vereinbar ist.

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96

    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung eines Beamten - Dienstunfähigkeit …

    Dadurch soll verhindert werden, daß der Beamte, Richter oder Soldat für die Zeit, in der er keinen Dienst geleistet hat, durch die Nachzahlung der auf diese Zeit entfallenden Dienstbezüge bei Unterlassung der Anrechnung besser stünde, als er im Falle der Dienstleistung gestanden hätte (BVerwGE 21, 45 [46]; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1972 - BVerwG 2 C 4.70 - [Buchholz 237.2 § 37 Nr. 5]; BVerwGE 40, 33 [35]; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1992 - BVerwG 2 B 162.91 - [Buchholz 240 § 9 a Nr. 1]).
  • BVerwG, 23.03.1972 - VI C 30.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Eine andere - hier nicht zu entscheidende - Frage ist es, ob der Dienstherr einen vorläufig des Dienstes enthobenen Beamten während des Disziplinarverfahrens auf ein anderes Arbeitseinkommen verweisen und ihm in Anwendung des § 37 Abs. 3 LBG in dieser Zeit jegliche Alimentierung vorenthalten darf (vgl. hierzu das diese Frage mit gewichtigen Argumenten verneinende Urteil des II. Senats vom 24. Februar 1972 - BVerwG II C 4.70 -).
  • BVerwG, 28.07.1992 - 4 B 153.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Hierzu führt sie als Entscheidungen an: BVerwGE 18, 154 [BVerwG 20.03.1964 - VII C 10/61]; 36, 192 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 129/67]; 39, 345 [BVerwG 24.02.1972 - II C 4/70]; 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 45, 99 [BVerwG 14.03.1974 - II C 47/72].
  • BVerwG, 17.07.1974 - II B 10.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Nur eine solche Anrechnung ermöglich § 37 Abs. 3 LBG nicht, wie der beschließende Senat im Urteil vom 24. Februar 1972 - BVerwG II C 4.70 - (BVerwGE 39, 338) dargelegt hat.
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