Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.1967 - II C 42.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,887
BVerwG, 30.05.1967 - II C 42.67 (https://dejure.org/1967,887)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1967 - II C 42.67 (https://dejure.org/1967,887)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1967 - II C 42.67 (https://dejure.org/1967,887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Vordienstzeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst auf eine Tätigkeit in der Laufbahngruppe des gehobenen Beamtendienstes - Besoldungsrecht der Beamten - Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters - Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.09.1962 - VI C 79.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1967 - II C 42.67
    Bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters ist eine frühere Angestelltentätigkeit im öffentlichen Dienst einer Tätigkeit in der Laufbahngruppe des gehobenen Beamtendienstes nicht nur dann "gleichzubewerten", wenn die tarifrechtliche Vergütungsgruppe des Bediensteten der Besoldung in einem Amt der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes entsprach; es kommt vielmehr auf die Art der dem Bediensteten übertragenen Aufgaben und auf seine fachliche Qualifikation an (wie BVerwG VI C 79.60 und BVerwG VIII C 57.63 zu § 8 Abs. 1 BBesG).

    Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat klargestellt, daß bei der Bemessung der Gleichwertigkeit im Rahmen dieser Regelung nicht allein auf die besoldungs- oder vergütungsrechtliche Einstufung, sondern auch auf die Art der Aufgaben und auf die vom Dienstherrn anerkannte Qualifikation des Bediensteten während der Vortätigkeit abzustellen ist (vgl. Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1; ZBR 1963 S. 22]; vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, Art. 6 BayBesG Nr. 1], vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Gründen seines Urteils vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - (…a.a.O.) allerdings auf den Unterschied zwischen Nr. 87 Abs. 2 der Besoldungsvorschriften in der Fassung vom 23. Dezember 1953 (BGBl. I S. 1588) einerseits und § 8 Abs. 1 BBesG sowie Nr. 1 (zu § 8 BBesG) der Verwaltungsvorschriften vom 9. März 1959 (GMBl. S. 154) andererseits hingewiesen.

    Jedenfalls ist dem geltenden Beamten- und Besoldungsrecht der Gedanke nicht fremd, daß an die Wahrnehmung der Obliegenheiten eines höheren als des durch Ernennung übertragenen Amtes für den Beamten günstige Rechtsfolgen geknüpft sein können (vgl. § 109 Abs. 2 [dritte Alternative] des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 [BGBl. I S. 551]; § 21 Abs. 2 BBesG; vgl. a. das Urteil vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1]).

    Bei diesen Feststellungen und bei der daraufhin zu treffenden Entscheidung wird das Berufungsgericht die Grundsätze zu berücksichtigen haben, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 BBesG erarbeitet hat, daß es nämlich nicht allein auf die vergütungsrechtliche Einstufung ankommt, sondern auf den Aufgabenkreis des Bediensteten sowie darauf, daß der Bedienstete während der Tätigkeit die besondere der Laufbahngruppe entsprechende fachliche Qualifikation aufwies und daß in seiner Betrauung mit dieser Tätigkeit zum Ausdruck kam, daß der Dienstherr diese besondere Qualifikation für gegeben hielt (vgl. Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [a.a.O.], vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [a.a.O.] und vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

  • BVerwG, 13.02.1964 - VIII C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1967 - II C 42.67
    Bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters ist eine frühere Angestelltentätigkeit im öffentlichen Dienst einer Tätigkeit in der Laufbahngruppe des gehobenen Beamtendienstes nicht nur dann "gleichzubewerten", wenn die tarifrechtliche Vergütungsgruppe des Bediensteten der Besoldung in einem Amt der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes entsprach; es kommt vielmehr auf die Art der dem Bediensteten übertragenen Aufgaben und auf seine fachliche Qualifikation an (wie BVerwG VI C 79.60 und BVerwG VIII C 57.63 zu § 8 Abs. 1 BBesG).

    Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat klargestellt, daß bei der Bemessung der Gleichwertigkeit im Rahmen dieser Regelung nicht allein auf die besoldungs- oder vergütungsrechtliche Einstufung, sondern auch auf die Art der Aufgaben und auf die vom Dienstherrn anerkannte Qualifikation des Bediensteten während der Vortätigkeit abzustellen ist (vgl. Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1; ZBR 1963 S. 22]; vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, Art. 6 BayBesG Nr. 1], vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

    Bei diesen Feststellungen und bei der daraufhin zu treffenden Entscheidung wird das Berufungsgericht die Grundsätze zu berücksichtigen haben, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 BBesG erarbeitet hat, daß es nämlich nicht allein auf die vergütungsrechtliche Einstufung ankommt, sondern auf den Aufgabenkreis des Bediensteten sowie darauf, daß der Bedienstete während der Tätigkeit die besondere der Laufbahngruppe entsprechende fachliche Qualifikation aufwies und daß in seiner Betrauung mit dieser Tätigkeit zum Ausdruck kam, daß der Dienstherr diese besondere Qualifikation für gegeben hielt (vgl. Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [a.a.O.], vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [a.a.O.] und vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

  • BVerwG, 08.03.1967 - VI C 3.67

    Besoldungsrechtliche Einstufung eines Bediensteten - Gleichwertigkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1967 - II C 42.67
    Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat klargestellt, daß bei der Bemessung der Gleichwertigkeit im Rahmen dieser Regelung nicht allein auf die besoldungs- oder vergütungsrechtliche Einstufung, sondern auch auf die Art der Aufgaben und auf die vom Dienstherrn anerkannte Qualifikation des Bediensteten während der Vortätigkeit abzustellen ist (vgl. Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1; ZBR 1963 S. 22]; vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, Art. 6 BayBesG Nr. 1], vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

    Bei diesen Feststellungen und bei der daraufhin zu treffenden Entscheidung wird das Berufungsgericht die Grundsätze zu berücksichtigen haben, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 BBesG erarbeitet hat, daß es nämlich nicht allein auf die vergütungsrechtliche Einstufung ankommt, sondern auf den Aufgabenkreis des Bediensteten sowie darauf, daß der Bedienstete während der Tätigkeit die besondere der Laufbahngruppe entsprechende fachliche Qualifikation aufwies und daß in seiner Betrauung mit dieser Tätigkeit zum Ausdruck kam, daß der Dienstherr diese besondere Qualifikation für gegeben hielt (…vgl. Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [a.a.O.], vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [a.a.O.] und vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1962 - 2 A 138/61
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1967 - II C 42.67
    Daß das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 7. November 1952 - 2 A 138/61 - (ZBR 1963 S. 91) für die Gleichbewertung im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 22. Juli 1957 (GVBl. RhPf. S. 121) - LBesG 1957 - auf die Tätigkeitsmerkmale abgehoben habe, sei auf die Änderung des Gesetzeswortlauts zurückzuführen, mit der § 8 Abs. 1 LBesG 1957 von dem vorher geltenden besoldungsrechtlichen Vergleichsmaßstab abgerückt sei, der jedoch in der Neufassung der Vorschrift durch das Zweite Änderungsgesetz vom 19. Dezember 1962 (GVBl. RhPf. S. 3) nunmehr wieder seinen Niederschlag gefunden habe.

    Eine annähernd gleiche Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu § 8 Abs. 1 LBesG 1957 in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 7. November 1962 - 2 A 138/61 - (ZBR 1963 S. 91) vortreten.

  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68

    Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines …

    Für den ... § 8 Abs. 1 BBesG (F. 1963) klingt dies schon in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Februar 1968 - BVerwG VI C 31.67 - und vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI C 71.67 - an; ebenso hat sich der II. Senat geäußert, etwa im Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - (Buchholz 235 § 8 BBesG Nr. 2) und besonders nachdrücklich im Urteil vom 9. April 1970 - BVerwG II C 127.67 - (ZBR 1970, 361).".
  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 127.67

    Berechnung des Besoldungsdienstalters - Festsetzung des Besoldungsdienstalters …

    Für die Richtigkeit dieser Auslegung hat der Senat sich bereits beiläufig zu der Vorschrift des § 8 Abs. 1 des Berliner Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 23. Dezember 1964 (GVBl. S. 1361) entschieden, die - abgesehen von einer die Hochschullehrer betreffenden Ergänzung - den wörtlich gleichen Inhalt hat wie § 8 Abs. 1 BBesG (F. 1963) (Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG II C 36.67 - ebenso beiläufig zu § 8 Abs. 1 BBesG (F. 1963): Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - und Urteil vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI C 71.67 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings zu der früheren, ursprünglichen Fassung des § 8 Abs. 1 BBesG und den inhaltsgleichen Vorschriften des Landesbesoldungsgesetzes für die "Gleichwertigkeit" unter den vom Berufungsgericht näher bezeichneten Voraussetzungen die Wahrnehmung der Obliegenheiten eines Amtes mindestens der Besoldungsgruppe A 9 genügen lassen, obgleich die frühere Fassung nicht ausdrücklich das Wort "Obliegenheiten des Amtes" enthielt (vgl. Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [ZBR 1963 S. 22 f.] und vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - [L. ZBR 1967 S. 382 Nr. 3]).

  • BVerwG, 27.02.1968 - VI C 31.67
    Zu der umstrittenen und hier allein entscheidenden Frage, wann eine in vollem Umfange auf das DDA anrechenbare "gleichzubewertende Tätigkeit im öffentlichen Dienst" im Sinne des § 17 Abs. 4 LBesG 1953 vorliegt, hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem in der Parallelstreitsache BVerwG II C 42.67 ergangenen Urteil vom 30. Mai 1967 ausgeführt:.
  • BVerwG, 19.09.1967 - II C 28.67

    Nachweis einer gehobenen Gesellenprüfung als Werkzeugschlosser - Verleihung der …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zu besoldungsrechtlichen Vorschriften, die ebenso wie § 15 Abs. 4 LBesG 54 die Anrechnung der Zeit "einer vollen gleichzubewertenden Beschäftigung im öffentlichen Dienst" auf das Diätendienstalter vorsehen, schon wiederholt ausgeführt, es komme bei der Beantwortung der Frage, ob eine frühere Beschäftigung "gleichzubewerten" sei, nicht allein auf die besoldungs- oder vergütungsrechtliche Einstufung an, sondern auch auf den früheren Aufgabenkreis des Bediensteten sowie darauf, daß der Bedienstete während dieser Beschäftigung die besondere der Laufbahngruppe entsprechende Qualifikation aufwies und daß in seiner Betrauung mit dieser Tätigkeit zum Ausdruck kam, daß der Dienstherr die besondere Qualifikation für gegeben hielt (ebenso schon u.a. Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1; ZBR 1963 S. 22], vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, Bayern Art. 6 BBesG Nr. 1], vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 - und vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 -).
  • BVerwG, 22.05.1969 - II C 93.67

    Besoldung von Lehrern ohne Universitätsausbildung - Beschäftigung als …

    Diese Vorschriften sehen z.B. für Bundesbeamte und für Beamte verschiedener Bundesländer die Anrechenbarkeit von Tätigkeiten vor, die der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahngruppe mindestens "gleichzubewerten" sind (vgl. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 [BGBl. I S. 913] und § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. November 1960 [GVBl. S. 359]); undauch nach diesen Vorschriften kommt es nicht nur auf die Art der dem Bediensteten übertragenen Aufgaben, sondern auch auf die fachliche Qualifikation des Bediensteten an (vgl.Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1], vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, Art. 6 BayBesG Nr. 1] undvom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 -).
  • BVerwG, 29.12.1969 - VI C 71.67

    Bestimmung des Beginns des Besoldungsdienstalters - Anrechnung zurückliegender …

    Denn diese Regelung entspricht, wie der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - (vgl. auch das darauf Bezug nehmende Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1968 - BVerwG VI C 31.67 -) ausgeführt hat, im wesentlichen den Anforderungen an die Gleichwertigkeit, die die Rechtsprechung 1. April 1957 geltende Besoldungsrecht klargestellt hat.
  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 36.67

    Anrechnung von Dienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter - Studienrätin und …

    Dies wäre - nach den Ausführungen des VI. Senats a.a.O. und des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 - zu der einschlägigen Regelung des § 17 Abs. 4 des Besoldungsgesetzes vom 16. Dezember 1927 (RGBl. I S. 349) in der Fassung des Dritten Besoldungsrechtsänderungsgesetzes vom 22. Juli 1953 (GVBl. Rheinland-Pfalz S. 81) - nur dann der Fall gewesen, wenn die Klägerin in der fraglichen Zeit die einem Amt der Besoldungsgruppe A 2 c 2 (A 13) entsprechende Tätigkeit im Besitz der vorgeschriebenen oder üblichen Qualifikation für dieses Amt ausgeübt hätte und wenn durch die Betreuung der Klägerin mit dieser Tätigkeit der Beklagte zum Ausdruck gebracht hätte, daß er diese besondere fachliche Qualifikation für gegeben hielt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht