Rechtsprechung
| BVerwG, 10.11.1960 - II C 44.59 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 109; G 131 § 29
Papierfundstellen
- BVerwGE 11, 233
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.11.1958 - II C 164.57
Ruhegehaltfähigkeit der Dienstbezüge eines verdrängten Beamten - Besoldung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1960 - II C 44.59
"Auf die Jahresfrist des § 109 Abs. 2 - dritte Alternative - BBG sind auch die Zeiten anzurechnen, in welchen der Beamte vor der Beförderung in sein letztes Amt die Obliegenheiten eines diesem Amte gleichwertigen und annähernd gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen hat, soweit sich die Beförderung aus nicht in seiner Person liegenden Umständen verzögert hat (Weiterentwicklung von BVerwGE 8, 40).«.
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Beamtenversorgungsgesetz
Es erscheint durchaus plausibel, den Zeitraum, um den sich insoweit die Amtsübertragung verzögert hat, nicht dem Bediensteten zum Nachteil gereichen zu lassen (vgl. hierzu auch BVerwGE 11, 233 [236]). - BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 109 Abs. 2 letzte Alternative BBG a.F. konnte die Vergünstigung dieser Regelung nur solchen Beamten zugute kommen, die schon "beförderungsreif" waren und vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen hatten, wobei die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten die konkrete Einrichtung des höheren Amtes in Gestalt einer höheren Planstelle voraussetzte (BVerwGE 11, 233 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Beschluß vom 3. Januar 1972 - BVerwG 6 B 45.71 - ).Hingegen seien in die Jahresfrist jedoch nicht diejenigen vor der letzten Beförderung liegenden Zeiträume einzubeziehen, in denen diese Beförderung aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen - also z.B. mangels hinreichenden Dienstalters oder wegen noch nicht ausreichender Bewährung und Schulung - nach dem einschlägigen Dienstrecht oder auch nach der Verwaltungsübung nicht hätte vorgenommen werden dürfen (BVerwGE 11, 236 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Urteile vom 20. März 1961 - BVerwG 2 C 209.57 - und vom 15. November 1971 - BVerwG 6 C 107.67 - ).
- BVerwG, 09.07.1964 - II C 56.61 Denn diese Vorschrift ist in der Regel unanwendbar, wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Wahrnehmung der Obliegenheiten eines dem letzten Amt gleichwertigen Amtes und der Übertragung des letzten Amtes unterbrochen ist (vgl. BVerwGE 11, 233 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59] [237]; BVerwG, Urteil vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 11]).
Bei einem solchen Ergebnis würde sich nicht mehr die - von dem Verwaltungsgericht verneinte, von der Revision jedoch bejahte - Frage stellen, ob die Beförderung des Klägers zum Stabsintendanten eine die Anwendung des § 109 Abs. 2 (3. Alternative) BBG ausschließende "Routinebeförderung" (vgl. BVerwGE 8, 40 [BVerwG 27.11.1958 - II C 164/57] [42]; 11, 233 [236]) war.
Das Verwaltungsgericht hat schließlich nicht berücksichtigt, daß in die Jahresfrist des § 109 Abs. 2 (3. Alternative) BBG solche vor der letzten Beförderung liegenden Zeiten nicht einzubeziehen sind, in denen diese Beförderung aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen (z.B. mangels hinreichenden Dienstalters oder ausreichender Bewährung oder Schulung) nach dem einschlägigen Dienstrecht oder nach der Verwaltungsübung nicht vorgenommen werden durfte, in denen der Betroffene mithin noch nicht "beförderungsreif" war (vgl. insbesondere BVerwGE 11, 233 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59] [236]; BVerwG, Urteile vom 20. März 1961 - BVerwG II C 209.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 8] und vom 23. Mai 1962 - BVerwG VI C 81.61 -).
- BVerwG, 26.05.1964 - II C 143.61
Rechtsmittel
Diese Auffassung werde einheitlich in Rechtsprechung (BVerwGE 11, 233 [236]) und Schrifttum vertreten.Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 11, 233 ff.) habe zudem ausgeführt, daß grundsätzlich durch § 109 Abs. 2 - letzte Alternative - BBG nicht die vor der letzten Beförderung liegenden Zeiträume einbezogen würden, in denen diese Beförderung aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen - z.B. mangels "Beförderungsreife" - unterblieben sei.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 233 ff.; Urteil vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 30.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 109 BBG Nr. 11] und Beschluß vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 89.62 -), an der der erkennende Senat festhält, genügt es für die Anwendung der letzten Alternative des § 109 Abs. 2 BBG grundsätzlich nicht, wenn der Beamte (Berufssoldat) zu irgendeiner früheren Zeit die Obliegenheiten des letzten Amtes ein Jahr lang ausgeübt hat; der unmittelbare zeitliche Zusammenhang mit der letzten Beförderung ist vielmehr im Regelfall ein wichtiges Kriterium für die Anwendbarkeit dieser Vorschrift.
- BVerwG, 15.11.1971 - VI C 107.67
Notwendigkeit der Erfüllung der Mindestbezugszeit von Dienstbezügen - Möglichkeit …
Daß die Amtsausübung im Sinne des § 109 Abs. 2 - letzte Alternative - BBG nur zusammen mit der Zeit im Beförderungsamt ein Jahr betragen zu haben braucht, ist unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien eindeutig und unmißverständlich im Urteil vom 10. November 1960 - BVerwG II C 44.59 - (BVerwGE 11, 233 [236]) dargelegt, wie der Beklagte selbst einräumt, und ergibt sich außerdem aus dem Urteil vom 20. Juni 1962 BVerwG VI C 154.59 - (BVerwGE 14, 269), das der Beklagte auch erwähnt.Zu diesem Erfordernis der Beförderungsreife ist im Urteil vom 10. November 1960 - BVerwG II C 44.59 - (BVerwGE 11, 233 [236]) ausgeführt; der Vorschrift des § 109 Abs. 2 liege die Erwägung zugrunde, daß die Übertragung eines höherwertigen als des bisher bekleideten Amtes auch durch Umstände, die nicht in der Person des Beamten lägen, eine Verzögerung erfahren könne und daß es: unbillig wäre, den Zeitraum, um den sich aus solchen Gründen die Amtsübertragung verzögert habe, nicht in die in § 109 Abs. 1 vorgesehene Jahresfrist einzubeziehen, wenn der Beamte schon vor der Amtsübertragung die höherwertigen Funktionen des erst später übertragenen Amtes tatsächlich ausgeübt habe; grundsätzlich würden durch die Ausnahmevorschrift des § 109 Abs. 2 letzte Alternative in die Jahresfrist jedoch nicht diejenigen vor der letzten Beförderung liegenden Zeiträume einbezogen, in denen diese Beförderung aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen - also z.B. mangels hinreichenden Dienstalters oder wegen noch nicht ausreichender Bewährung und Schulung - nach dem einschlägigen Dienstrecht oder auch nur nach der Verwaltungsübung nicht hätte vorgenommen werden dürfen, in denen also der Betroffene noch nicht "beförderungsreif" gewesen sei.
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 109 Abs. 2 letzte Alternative BBG a.F. konnte die Vergünstigung dieser Regelung nur solchen Beamten zugute kommen, die schon "beförderungsreif" waren und vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen hatten, wobei die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten die konkrete Einrichtung des höheren Amtes in Gestalt einer höheren Planstelle voraussetzte (BVerwGE 11, 233 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Beschluß vom 3. Januar 1972 - BVerwG 6 B 45.71 - ).Hingegen seien in die Jahresfrist jedoch nicht diejenigen vor der letzten Beförderung liegenden Zeiträume einzubeziehen, in denen diese Beförderung aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen - also z.B. mangels hinreichenden Dienstalters oder wegen noch nicht ausreichender Bewährung und Schulung - nach dem einschlägigen Dienstrecht oder auch nach der Verwaltungsübung nicht hätte vorgenommen werden dürfen (BVerwGE 11, 236 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Urteile vom 20. März 1961 - BVerwG 2 C 209.57 - und vom 15. November 1971 - BVerwG 6 C 107.67 - ).
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 43.86
Besoldung eines Beamten - Übertragung eines Amtes mit höheren Funktionen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 109 Abs. 2 letzte Alternative BBG a.F. konnte die Vergünstigung dieser Regelung nur solchen Beamten zugute kommen, die schon "beförderungsreif" waren und vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen hatten, wobei die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten die konkrete Einrichtung des höheren Amtes in Gestalt einer höheren Planstelle voraussetzte (BVerwGE 11, 233 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Beschluß vom 3. Januar 1972 - BVerwG 6 B 45.71 - ).Hingegen seien in die Jahresfrist jedoch nicht diejenigen vor der letzten Beförderung liegenden Zeiträume einzubeziehen, in denen diese Beförderung aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen - also z.B. mangels hinreichenden Dienstalters oder wegen noch nicht ausreichender Bewährung und Schulung - nach dem einschlägigen Dienstrecht oder auch nach der Verwaltungsübung nicht hätte vorgenommen werden dürfen (BVerwGE 11, 236 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Urteile vom 20. März 1961 - BVerwG 2 C 209.57 - und vom 15. November 1971 - BVerwG 6 C 107.67 - ).
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 45.86
Besoldung eines Beamten - Übertragung eines Amtes mit höheren Funktionen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 109 Abs. 2 letzte Alternative BBG a.F. konnte die Vergünstigung dieser Regelung nur solchen Beamten zugute kommen, die schon "beförderungsreif" waren und vor der Beförderung in das höhere Amt die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen hatten, wobei die Wahrnehmung solcher Obliegenheiten die konkrete Einrichtung des höheren Amtes in Gestalt einer höheren Planstelle voraussetzte (BVerwGE 11, 233 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Beschluß vom 3. Januar 1972 - BVerwG 6 B 45.71 - ).Hingegen seien in die Jahresfrist jedoch nicht diejenigen vor der letzten Beförderung liegenden Zeiträume einzubeziehen, in denen diese Beförderung aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen - also z.B. mangels hinreichenden Dienstalters oder wegen noch nicht ausreichender Bewährung und Schulung - nach dem einschlägigen Dienstrecht oder auch nach der Verwaltungsübung nicht hätte vorgenommen werden dürfen (BVerwGE 11, 236 [BVerwG 10.11.1960 - II C 44/59]; Urteile vom 20. März 1961 - BVerwG 2 C 209.57 - und vom 15. November 1971 - BVerwG 6 C 107.67 - ).
- BVerwG, 20.03.1961 - II C 209.57
Rechtsmittel
Zu § 109 Abs. 2 - dritte Alternative - BBG (Bestätigung von BVerwG II C 44.59).Dieser Regelung liegt ersichtlich die Erwägung zugrunde, daß die - rechtliche - Übertragung eines (besoldungsrechtlich) höherwertigen als des bis dahin bekleideten Amtes auch durch nicht in dar Person des Beamten liegende Umstände verzögert werden kann und daß es unbillig ware, die Dienstzeit, um die aus solchen Gründen die - rechtliche - Übertragung des höherwertigen Amtes verzögert worden ist, nicht in die in § 109 Abs. 1 Satz 1 BBG vorgesehene Jahresfrist einzubeziehen, falls der Beamte schon während dieser Zeit die besoldungsrechtlich höher bewerteten Funktionen des ihm erst später - rechtlich - übertragenen (letzten) Amtes tatsächlich ausgeübt hat (BVerwG, Urteil vom 10. November 1960 - BVerwG II C 44.59 - [zur Veröffentlichung bestimmt]).
- BVerwG, 26.10.1967 - VI C 21.65
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 11, 233) kann die tatsächliche Wahrnehmung der Obliegenheiten des zuletzt übertragenen Amtes im Snne der genannten Vorschrift nur von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von welchem an der Betroffene nach dem einschlägigen Dienstrecht oder auch nur nach der Verwaltungsübung befördert werden konnte, also beförderungsreif war und die Beförderung nur aus nicht in seiner Person liegender.Dazu ist in BVerwGE 11, 233 [235, 236] ausgeführt:.
- BVerwG, 19.04.1967 - VI C 9.67
Antrag auf Gewährung einer Stellenzulage gemäß § 21 Abs. 2 des …
- BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61
Anspruch eines Beamten auf neue Sachentscheidung bei "Änderung der Sachlage" …
- BVerwG, 25.07.1963 - II B 17.62
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92
Anforderungen an die Berechnung der Versorgungsbezüge eines Beamten - …
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 5.87
Beamtenversorgung - Beamte im Ruhestand - Versorgungsbezüge - Zweijahresfrist - …
- BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 24.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.09.1989 - 2 C 80.86
Beamtenversorgung - Versorgung aus letztem Amt - Versorgungsbezüge - Verletzung …
- BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66
Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur …
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 64.86
Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur …
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 1.87
Regelvoraussetzungen für die Beförderung eines Beamten - Beförderungsreife eines …
- BVerwG, 13.03.1969 - VI B 22.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beförderung eines …
- BVerwG, 25.11.1965 - II C 9.64
Versorgung der vor Inkrafttreten der Besoldungsordnung C aus dem …
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 7.87
Regelvoraussetzungen für die Beförderung eines Beamten - Beförderungsreife eines …
- BVerwG, 17.10.1968 - II C 65.65
Anforderungen an die Begründung einer Revision - Anforderungen an die …
- OVG Niedersachsen, 24.09.1991 - 5 L 2447/91
Beamtenverhältnis; Beamter auf Widerruf; Beamter auf Lebenszeit; …
- BVerwG, 03.05.1963 - VI C 176.60
Versorgung nach der Rechtsstellung als Regierungshauptsekretär - Zuordnung der …
- BVerwG, 02.01.1963 - VI C 113.60
Verbesserung der Versorgung eines Soldaten nach dem Offizierspensionsgesetz bei …
- BVerwG, 25.09.1962 - II C 98.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.11.1966 - II B 12.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Hessen, 13.04.1965 - OS I 63/64
- BVerwG, 08.05.1981 - 2 B 15.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 26.11.1980 - 6 B 113.80
Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 4 BGB
- BVerwG, 08.08.1967 - II B 62.67
Mindestens einjährige Wahrnehmung der Obliegenheiten als Voraussetzung eines …
- BVerwG, 26.10.1961 - II C 114.61
Bestehen eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Wahrnehmung …
- BVerwG, 19.05.1961 - II B 52.59
Rechtsmittel
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