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| BVerwG, 05.12.1963 - II C 44.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 30.11.1961 - IV B 63.59
- BVerwG, 05.12.1963 - II C 44.62
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.08.1962 - VI C 90.60
Auszug aus BVerwG, 05.12.1963 - II C 44.62
Die Fachrichtung Schuldienst gab nämlich der Tätigkeit des Klägers das entscheidende Gepräge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. August 1962 - BVerwG VI C 90.60 -, Buchholz BVerwG 235.1, Berlin § 26 LBesG Nr. 1), weil der zur Fachaufsicht gehörige Aufgabenbereich nur mit einem Bediensteten besetzt werden konnte, der der Fachrichtung "Schuldienst" angehörte, der also über eine Fachausbildung als Lehrer und eine pädagogische Praxis verfügte.
- BVerwG, 17.01.1972 - II B 34.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ebenfalls nicht von allgemeiner Bedeutung ist die Frage, ob angesichts des öffentlichen Interesses daran, daß Amtsbezeichnungen nicht den Anschein einer Befähigung für eine Laufbahn erwecken, für die der Beamte die Voraussetzungen nicht erfüllt (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 44.62 - [Buchholz 237.2 § 171 LBG Berlin Nr. 8]), zugunsten des Klägers, der gerade nicht Wissenschaftlicher Rat und Professor im Hochschulbereich war, berücksichtigt werden kann, daß - wie die Beschwerde geltend macht - in Berlin (West) infolge der Neugestaltung des Universitätsrechts "die Bezeichnung 'Professor' mit oder ohne Zusatz weit verbreitet und keineswegs an die Habilitation oder habilitationsähnliche wissenschaftliche Leistungen geknüpft" ist. - BVerwG, 13.11.1970 - II B 52.70
Beurteilungskriterien zur Ermittlung bezüglich des Enthaltenseins einer Zusage in …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Gesetzgeber nicht durch verfassungsrechtliche Vorschriften gehindert ist, die Amtsbezeichnungen der Beamten zu ändern, sofern die geänderte Amtsbezeichnung dem Inhalt und der Bedeutung des Amtes entspricht (vgl. Urteile vom 24. August 1962 - BVerwG VI C 90.60 - [Buchholz 235.1 Berlin § 26 LBesG Nr. 1], vom 29. August 1963 - BVerwG II C 210.61 - [DÖD 1963 S. 238]; vom 7. November 1963 - BVerwG II C 53.61 - [Buchholz 235/1 Berlin § 26 LBesG Nr. 2]; vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 44.62 - [Buchholz 237.2 § 171 LBG Berlin Nr. 8] und vom 15. Januar 1964 - BVerwG VI C 117.61 - [Buchholz 232 § 81 BBG Nr. 3]).
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