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| BVerwG, 23.06.1960 - II C 45.57 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBG § 82; BlnLBG §§ 46, 179
Papierfundstellen
- BVerwGE 11, 27
- DVBl 1961, 565
- DÖV 1960, 951
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 29.11.1967 - VI C 16.67 Wie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1960 - BVerwG II C 45.57 - zu entnehmen sei, stelle die Neufassung nur eine redaktionelle Änderung, aber keine Gesetzesänderung dar.
Die statusrechtliche Übertragung des Amtes (Ernennung) ist demnach alleinige, aber auch unerläßliche Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf die damit verbundenen Dienstbezüge (vgl. Urteil vom 23. Juni 1960 - BVerwG II C 45.57 - [BVerwGE 11, 27]).
Wie der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in dem erwähnten Urteil BVerwGE 11, 27 zutreffend dargelegt hat, regelt § 46 Abs. 1 Satz 1 LBG (F. 1958) auch den Zeitpunkt, von dem an dem Beamten die Bezüge seines Amtes zustehen, sofern eine wirksame Amtsübertragung (Ernennung) vorliegt.
Die Regelung dieser Frage enthält das Besoldungsgesetz, auf das § 46 Abs. 1 Satz 2 LBG (F. 1958) - ebenso § 46 Abs. 1 LBG (F. 1960) - verweist, und zwar in seinem § 3 Abs. 2. Hieraus sowie aus dem Umstand, daß § 46 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 LBG (F. 1958) den rechtswirksamen Vollzug der Ernennung voraussetzt, folgt, wie der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil BVerwGE 11, 27 (29) [BVerwG 23.06.1960 - II C 45/57] überzeugend ausgeführt hat, daß § 46 Abs. 1 Satz 1 LBG (F. 1958) (ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 82 BBG) nur im Zusammenhang mit § 3 Abs. 2 LBesG ausgelegt werden kann.
- BVerwG, 07.12.1967 - II C 50.67
Umwandlung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses im Vorbereitungsdienst in ein …
Für diesen Personenkreis setzt § 82 u.a. den Zeitpunkt fest, von dem an die Dienstbezüge gefordert werden können (BVerwGE 11, 27 [28]).Es ist ein Grundsatz des geltenden Beamtenrechts, daß die Entstehung des Besoldungsanspruchs eine wirksame Ernennung voraussetzt (vgl. BVerwGE 11, 27 [28]), d.h. einen rechtsgestaltenden Akt des Dienstherrn zur Begründung des Rechtsstands, mit dem das Gesetz den Besoldungsanspruch verbindet.
- BVerwG, 22.02.1968 - II C 25.67
Voraussetzungen eines Besoldungsanspruchs für Leiter eines besonders …
Wie der Senatim Urteil vom 23. Juni 1960 - BVerwG II C 45.57 - (BVerwGE 11, 27) dargelegt hat, entsteht der Besoldungsanspruch in der Regel schon auf Grund einer wirksamen Ernennung, d.h. einer wirksamen Übertragung des Amtes, an das der Besoldungsanspruch geknüpft ist.
- BVerwG, 03.09.1970 - II C 23.69
Fiktion einer Bewährungsbeförderung zugunsten eines Versorgungsempfängers - …
Zu § 82 BBG hat der erkennende Senat zudem in seinem Urteil vom 23. Juni 1960 - BVerwG II C 45.57 - (BVerwGE 11, 27 [28]) ausgeführt, diese Vorschrift ändere nichts an dem beamtenrechtlichen Grundsatz, daß die Entstehung des Besoldungsanspruchs eine wirksame Ernennung voraussetzt. - BVerwG, 08.05.1968 - VI C 41.67
Anspruch auf Stellenzulage der Beamten (Richter) bei Verwendung in höherwertigen …
Es ist vielmehr ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, daß der Beamte und Richter (nur) Anspruch auf die nach Maßgabe des Besoldungsgesetzes mit seinem Amt im statusrechtlichen Sinne verbundenen Dienstbezüge hat, d.h. auf die Dienstbezüge des Amtes, das ihm durch einen Ernennungsakt übertragen worden ist (vgl. u.a. BVerwGE 11, 27 [28] und Beschluß vom 22. März 1967 - BVerwG II B 7.67 -). - BVerwG, 02.07.1970 - VI B 20.70
Ermessen des Dienstherrn bei der rückwirkenden Einweisung in eine Planstelle - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß weder das Besoldungsrecht noch das Haushaltsrecht noch eine sonstige gesetzliche Vorschrift dem Beamten einen Rechtsanspruch auf rückwirkende Einweisung in die mit dem Beförderungsamt verbundene Planstelle vermittelt, sondern daß die Entscheidung über diese - jeweils im Rahmen des geltenden Besoldungs- und Haushaltsrechts gegebene - Möglichkeit im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn liegt (vgl. Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 47.67 - [Buchholz BVerwG 232, § 15 BBG Nr. 3 = DVBl. 1968, 646 = DÖD 1968, 172] und vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 16.67 - im Anschluß an BVerwGE 11, 27). - BVerwG, 07.02.1962 - VI C 15.60
Rechtsmittel
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. Juni 1960 - BVerwG II C 45.57 - (BVerwGE 11, 27) zu der entsprechenden Vorschrift des § 82 BBG ausgeführt worden ist, ist diese Vorschrift ebenso wie § 46 Abs. 1 Satz 1 LBG auf die besoldungs- und haushaltsrechtlichen Regelungen (vgl. jetzt auch § 3 Abs. 2 LBesG [Berlin] i.d.F. vom 2. April 1958 [GVBl. S. 314]) abgestellt. - BVerwG, 19.12.1961 - II C 158.59
Rechtsmittel
Sie ändert nichts an der Rechtslage, die sich dadurch ergibt, daß das einschlägige Besoldungsrecht die rückwirkende Einweisung in eine Planstelle nur für längstens drei Monate - von dem Tage an gerechnet, mit dem die Ernennung wirksam wurde - gestattet, wenn der Betroffene die Obliegenheiten dieser oder einer gleichartigen Stelle tatsächlich wahrgenommen hat (vgl. BVerwGE 11, 27 ff.). - OVG Berlin, 27.04.1971 - IV H 70.69 Es ist zwar richtig, daß das neuere Recht die Abhängigkeit des Anspruchs eines Beamten auf Dienstbezüge von haushaltsrechtlichen Voraussetzungen aufgehoben, mindestens aber eingeschränkt und für die Regel auf die Ernennung des Beamten allein abgestellt hat (BVerwGE 11, 27).
- BVerwG, 22.05.1962 - VI C 150.60
Rechtsmittel
Zu der grundsätzlichen Frage, welche Bedeutung die Einweisung in die Planstelle für die Entstehung des Besoldungsanspruchs hat, braucht in diesem Zusammenhang nicht erschöpfend Stellung genommen zu werden (vgl. auch BVerwGE 2, 229 [235] und 11, 27 [28]; ferner Bursche, DÖV 1952 S. 429, und Weber, DVBl. 1952 S. 682). - BVerwG, 22.03.1967 - II B 7.67
Einordnung der beamtenrechtlichen Rechtsstellung und Besoldung nach dem Amt im …
- BVerwG, 27.09.1962 - II C 124.60
- BVerwG, 14.05.1964 - II C 59.62
Rechtsmittel
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