Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58
- BVerwG, 08.10.1959 - II C 47.58
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 14.11.1955 - Gr. Sen. 1.55
Revisibilität des Besatzungsrechts im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Auszug aus BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58
Zur Frage der Revisibilität dieser Bestimmungen beruft sie sich auf das Urteil des Senats vom 28. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 288) und auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1955 (BVerwGE 2, 319).Der Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1955 (BVerwGE 2, 319) besagt lediglich, daß Besatzungsrecht im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im gleichen Umfange revisibel ist, wie deutsches Recht.
- BVerwG, 28.10.1955 - II C 260.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58
Zur Frage der Revisibilität dieser Bestimmungen beruft sie sich auf das Urteil des Senats vom 28. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 288) und auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1955 (BVerwGE 2, 319).Zu Unrecht glaubt die Beklagte, dem Urteil des Senats vom 28. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 288) eine gegenteilige Auffassung zur Frage der Revisibilität entnehmen zu können.
- BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53
Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) - …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Recht aus der Zeit vor dem Zusammenbruch nicht Bundesrecht geworden, soweit es sich um seine Anwendung auf andere Beamtenverhältnisse als solche von Bundesbeamten handelt (BVerwGE 1, 57 [58]).
- BVerwG, 10.12.1954 - II C 31.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58
Dort ist lediglich klargestellt, daß Landesrecht im Rahmen der Prüfung, ob der Verwaltungsrechtsweg mit Recht bejaht ist, revisibel ist, wie dies der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 1954 (BVerwGE 1, 263 [BVerwG 10.12.1954 - II C 31/54]) ausgesprochen hatte. - BVerwG, 10.06.1955 - II C 234.53
Geltung des Deutschen Beamtengesetzes für die Rechtsverhältnisse der …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58
Da diese Rüge im Zusammenhang mit der Anwendung irrevisiblen Rechts erhoben ist, hatte das Revisionsgericht bei der Prüfung, ob es auf die Beweistatsache ankommt, von der Auslegung auszugehen, die das Berufungsgericht dem irrevisiblen Recht gewidmet hat (BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1955 - BVerwG II C 234.53 - = NJW 55, 1611). - BVerwG, 09.02.1954 - I B 31.53
Auszug aus BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58
Dadurch, daß die Widerklage als unbegründet und nicht etwa als unzulässig abgewiesen worden ist, ist die Beklagte nicht beschwert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 31.53 - undUrteil vom 1. Juli 1958 - BVerwG II C 76.57 -). - BVerwG, 01.07.1958 - II C 76.57
Anspruch auf Wiedergutmachung für die Nichtzulassung zur Laufbahn des gehobenen …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1959 - II C 47.58
Dadurch, daß die Widerklage als unbegründet und nicht etwa als unzulässig abgewiesen worden ist, ist die Beklagte nicht beschwert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 31.53 - undUrteil vom 1. Juli 1958 - BVerwG II C 76.57 -).
- BVerwG, 27.10.1966 - II C 128.64
Voraussetzungen der Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Rechtsfolgen …
Deswegen den Großen Senat anzurufen, erübrigt sich schon deswegen, weil der Kläger nicht dadurch beschwert ist, daß sein gegen den Widerspruchsbescheid gerichtetes Klagebegehren als unbegründet, nicht schon als unzulässig abgewiesen wurde (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 31.53 - und Urteile vom 1. Juli 1958 - BVerwG II C 76.57 - und vom 23. Juni 1959 - BVerwG II C 47.58 -). - BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61
Adressat des Anspruchs auf beamtenrechtliche Unfall-Hinterbliebenenversorgung - …
Denn die zur Entscheidung stehende Klage ist nach Meinung des Senats unbegründet, und in einem solchen Fall kann auf Zurückweisung der Revision eines Klägers erkannt werden, weil ein Kläger durch Abweisung der Klage als unbegründet statt als unzulässig nicht beschwert wird (ebenso BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 31.53 - Urteile vom 1. Juli 1950 - BVerwG II C 76.57 - und vom 23. Juni 1959 - BVerwG II C 47.58 -).
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