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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.1961 - II C 49.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1042
BVerwG, 07.12.1961 - II C 49.60 (https://dejure.org/1961,1042)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1961 - II C 49.60 (https://dejure.org/1961,1042)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1961 - II C 49.60 (https://dejure.org/1961,1042)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 49.60
    Es kann nur darauf ankommen, ob die Bejahung der Voraussetzungen des § 171 LBG nach geläuterter, richtiger Rechtsanwendung irrig, also rechtsfehlerhaft ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 29. September 1960 - BVerwG II C 145.58 - [NJW 1961, 475] undvom 30. August 1961 - BVerwG IV C 86.58 - [MDR 1961, 1040]).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 145.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 49.60
    Es kann nur darauf ankommen, ob die Bejahung der Voraussetzungen des § 171 LBG nach geläuterter, richtiger Rechtsanwendung irrig, also rechtsfehlerhaft ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 29. September 1960 - BVerwG II C 145.58 - [NJW 1961, 475] undvom 30. August 1961 - BVerwG IV C 86.58 - [MDR 1961, 1040]).
  • BVerwG, 15.11.1961 - VI C 61.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 49.60
    Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn der Beklagte die von dem Kläger am 1. Dezember 1952 tatsächlich innegehabte Angestelltenstelle der Vergütungsgruppe VIII TO A - nicht also die ihm nachträglich rückwirkend zugewiesene höhere Angestelltenstelle - durch eine der ihm angeblich global zugeteilten Beamtenplanstellen der Besoldungsgruppe A 7 a ersetzt hat und wenn diese Beamtenplanstelle der am 1. Dezember 1952 von dem Kläger ausgeübten Tätigkeit entspricht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. November 1961 - BVerwG VI C 61.59 -).
  • BVerwG, 09.02.1961 - II C 135.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 49.60
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem - den Prozoßbeteiligten bekannten - Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 - ausgeführt, daß in Fällen, in denen die in § 171 LBG bestimmten Voraussetzungen für die Überleitung in das Beamtenverhältnis nicht vorlagen, die gleichwohl vorgenommene Überleitung - sofern sie nicht etwa nach § 10 LBG nichtig ist - nach dem allgemeinen Grundsatz des § 9 LBG erst mit dem Tage der Aushändigung der Ernennungsurkunde Wirksamkeit erlangt hat.
  • BVerwG, 28.11.1959 - II C 7.58

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 49.60
    Denn in Ansehung dieser Feststellung und der zu § 171 LBG entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschlüsse vom 14. Dezember 1957 - BVerwG VI B 199.57 - undvom 28. November 1959 - BVerwG II C 7.58 -), daß der Angestellte nur die Übertragung derjenigen - seiner Tätigkeit beim Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechenden - Beamtenplanstelle beanspruchen kann, die im Rahmen des Stellenplans 1953 aus der von ihn am 1. Dezember 1952 (Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes) innegehabten planmäßigen Angestelltenstelle hervorgegangen ist, ergibt sich die Rechtsfrage, ob bei der Anwendung des § 171 DBG - nämlich bei der Feststellung, welche Angestelltenstelle der Betroffene am 1. Dezember 1952 innehatte - auch eine Angestelltenstelle berücksichtigt werden darf, die der Betroffene am 1. Dezember 1952 tatsächlich noch nicht innegehabt hatte, in die er aber nachträglich mit Rückwirkung vom 1. Dezember 1952 eingewiesen worden ist.
  • BVerwG, 14.12.1957 - VI B 199.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 49.60
    Denn in Ansehung dieser Feststellung und der zu § 171 LBG entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschlüsse vom 14. Dezember 1957 - BVerwG VI B 199.57 - undvom 28. November 1959 - BVerwG II C 7.58 -), daß der Angestellte nur die Übertragung derjenigen - seiner Tätigkeit beim Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechenden - Beamtenplanstelle beanspruchen kann, die im Rahmen des Stellenplans 1953 aus der von ihn am 1. Dezember 1952 (Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes) innegehabten planmäßigen Angestelltenstelle hervorgegangen ist, ergibt sich die Rechtsfrage, ob bei der Anwendung des § 171 DBG - nämlich bei der Feststellung, welche Angestelltenstelle der Betroffene am 1. Dezember 1952 innehatte - auch eine Angestelltenstelle berücksichtigt werden darf, die der Betroffene am 1. Dezember 1952 tatsächlich noch nicht innegehabt hatte, in die er aber nachträglich mit Rückwirkung vom 1. Dezember 1952 eingewiesen worden ist.
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den …

    Die Beklagte beruft sich für ihre abweichende Auffassung zu Unrecht darauf, daß das Bundesverwaltungsgericht die Rückwirkung der Einweisung in eine Planstelle nach § 171 LBG Berlin für schlechthin unwirksam hält, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift im einzelnen Fall nicht gegeben sind (vgl. u.a. Urteile vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 4], vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 49.60 - und vom 11. April 1962 - BVerwG VI C 55.60 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 6]).
  • BVerwG, 11.04.1962 - VI C 55.60

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen der Revision geben keinen Anlaß, von der Auffassung abzuweichen, daß nur in den Fällen, in denen dem Ernennungsakt tatsächlich die in § 171 LBG bestimmten Voraussetzungen zugrunde liegen, ein "enger unlösbarer Zusammenhang" mit der Ausnahmevorschrift des § 10 LBesG 1952 besteht (vgl. hierzu auch das Urteil des II. Senats vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 49.60 -).
  • BVerwG, 07.02.1962 - VI C 15.60

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen der Revision geben keinen Anlaß, von der Auffassung abzuweichen, daß nur in den Fällen, in denen dem Ernennungsakt tatsächlich die in § 171 LBG bestimmten Voraussetzungen zugrunde liegen, "ein enger unlösbarer Zusammenhang" mit der Ausnahmevorschrift des § 10 LBesG 1952 besteht (vgl. hierzu neuerdings auch das Urteil des II. Senatsvom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 49.60 -).
  • BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64

    Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Regierungsbauamtmann - …

    Denn die Überleitung gemäß § 171 Abs. 1 LBG war allein in diejenige Beamtenstelle möglich, die im Stellenplan 1953 aus der am 1. Dezember 1952 von dem Kläger innegehabten Angestelltenstelle hervorgegangen war (ebenso schon Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 49.60 - mit Hinweisen), und aus der am 1. Dezember 1952 vom Kläger innegehabten TO A III-Stelle ist im Haushaltsplan 1953 nach den verbindlichen Feststellungen des Berufungsgerichts die dem Kläger übertragene Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe A 3 b hervorgegangen.
  • BVerwG, 07.02.1962 - VI C 20.60

    Rechtsmittel

    An der Auffassung, daß nur in den Fällen, in denen dem Ernennungsakt tatsächlich die in § 171 LBG bestimmten Voraussetzungen zugrunde liegen, "ein enger unlösbarer Zusammenhang" mit der Ausnahmevorschrift des § 10 LBesG 1952 besteht, ist auch weiterhin festzuhalten (vgl. hierzu neuerdings auch das Urteil des II. Senatsvom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 49.60 -).
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