Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.1960 - II C 50.56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begriff der Endentscheidung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.12.1955 - 212 III 54
- BVerwG, 30.04.1958 - II C 50.56
- BVerwG, 24.11.1960 - II C 50.56
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56
Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten
Auszug aus BVerwG, 24.11.1960 - II C 50.56
Die Anfechtungsklage des Klägers gegen die Entlassungsverfügung vom 8. April 1952 war in allen Rechtszügen ohne Erfolg; das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 10. März 1960 - BVerwG II C 51.56 - das Verfahren über diese Anfechtungsklage abgeschlossen.Für diesen Anspruch fehlt es an jeder Rechtsgrundlage, seitdem durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1960 - BVerwG II C 51.56 - rechtskräftig entschieden worden ist, daß die Einwendungen des Klägers gegen die Entlassungsverfügung vom 8. April 1952 unbegründet sind, seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis also zu Recht erfolgt ist.
- BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67
Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung
Das hat die Folge, daß mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt, zu dem die Entlassung ausgesprochen war, die Rechtsgrundlage für die einstweilen teilweise fortgezahlten Dienstbezüge entfällt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. November 1960 - BVerwG II C 50.56 - Urteil vom 21. Juni 1961 [BVerwGE 13, 1, 8 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59]]; Beschluß vom 7. September 1962 - BVerwG VI B 10.62 - [ZBR 1963, 30 = DÖV 1962, 795]; Urteil vom 21. Februar 1964 [BVerwGE 18, 72, 75 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]]; Beschluß vom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 -).". - BVerwG, 07.09.1962 - VI B 10.62
Rechtsmittel
Daraus folgt aber zwangsläufig, daß nach rechtskräftiger Abweisung der Anfechtungsklage (Statusklage) ein Anspruch "auf Zahlung der trotz Suspensiveffekt vorenthaltenen Bezüge" mit Hilfe der verfahrensrechtlichen Regelung des § 51 Abs. 1 Satz 1 VGG (§ 80 Abs. 1 VwGO) rechtlich nicht zu begründen ist (vgl. auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1960 - BVerwG II C 50.56 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 30.04.1958 - II C 50.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.12.1955 - 212 III 54
- BVerwG, 30.04.1958 - II C 50.56
- BVerwG, 24.11.1960 - II C 50.56
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