Rechtsprechung
| BVerwG, 03.02.1970 - II C 59.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ladung des Prozessbevollmächtigten des Klägers zum Verhandlungstermin - Verhandlung des Prozessbevollmächtigten zur Sache - Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Revisionsverfahren - Beantragung der Vertagung durch den Prozessbevollmächtigten wegen mangelhafter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1965 - I A 274/63
- BVerwG, 03.02.1970 - II C 59.65
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00
Widerruf der Anwaltszulassung - Prozessvollmacht; Zustellung an …
Denn es ist grundsätzlich Sache des Prozessbevollmächtigten, nach seiner Ladung die Partei rechtzeitig vom Verhandlungstermin zu unterrichten (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.2.1970 - II C 59.65 -, Buchholz 310, § 108 VwGO, Nr. 43). - BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 40.76
Kriegsdienstverweigerungssachen - Grundwehrdienst - Gerichtliche Beweisaufnahme - …
Der Kläger hat auch, wie geboten, von der verfahrensrechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, und Vertagung beantragt (vgl. BVerwGE 19, 231 [237] und Urteil vom 3. Februar 1970 - BVerwG II C 59.65 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 43]).
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