Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.1967 - II C 59.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Kinderzuschlages für Enkel eines Beamten nach der Regelung für Pflegekinder - Gewährung eines Kinderzuschlages für Enkel eines Beamten nach der Regelung für Enkel - Ausschluss eines Kinderzuschlages bei Existenz eines nicht leistungsfähigen oder nicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 16.12.1964 - 3 K 147/64
- BVerwG, 18.07.1967 - II C 59.67
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvR 555/67
- BVerwG, 13.03.1970 - II C 41.69
- BVerwG, 06.05.1970 - II C 41.69
Papierfundstellen
- BVerwGE 27, 308
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 341.63
Auszug aus BVerwG, 18.07.1967 - II C 59.67
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26. September 1963 - BVerwG VIII C 341.63 - [Buchholz BVerwG 235, § 18 BBesG Nr. 3]) hat zu § 18 Abs. 1 Nr. 5 BBesG u.F. ausgeführt, das Gericht stelle bei der Gewährung von Kinderzuschlag sowohl für ein Pflegekind als auch für einen Enkel auf ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches familienhaftes Verhältnis ab; angesichts der natürlichen Bindungen zwischen Enkeln und Großeltern müßten aber unterschiedliche Maßstäbe für die Feststellung eines dem Eltern-Kind-Verhältnis angenäherten faktischen Verhältnisses gelten; deshalb schließe bei Enkeln - anders als bei Pflegekindern - das Weiterbestehen von Beziehungen zwischen dem Kinde und seinem natürlichen Elternteil ein dem Eltern-Kind-Verhältnis angenähertes Verhältnis zum Großvater nicht aus, und zwar selbst dann nicht, wenn der Elternteil in die Wohnung des Großvaters mit aufgenommen ist.
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvR 555/67
Kinderzuschlag für "Enkelpflegekinder"
Durch Urteil vom 18. Juli 1967 (BVerwGE 27, 308 ff.) hob das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz auf und wies die Klage ab. - BVerwG, 14.05.1969 - VI C 61.67
Gewährung eines Kinderzuschlages - Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses
Der Kinderzuschlag ist Teil des dem Beamten auf Grund der Pflicht des Dienstherrn, für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen (Fürsorgepflicht), und der daraus abzuleitenden Alimentationspflicht geschuldeten angemessenen Lebensunterhalts (vgl. BVerwGE 27, 308 [313] und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 1967 - BVerfG 2 BvR 110/67 -).Der dem Beamten gewährte Kinderzuschlag soll zudem den Unterhalt und die Erziehung des Kindes nur erleichtern, nicht also den Aufwand dafür voll gewährleisten, (vgl. BVerwGE 27, 308 [.313.]).
- BVerwG, 11.09.1967 - VI B 4.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 18. Juli 1967 - BVerwG II C 59.67 - (ebenso Urteil von demselben Tag - BVerwG II C 94.67 -) überzeugend dargelegt, daß Kinderzuschlag für ein in die Wohnung des Beamten oder Versorgungsempfängers aufgenommenes Enkelkind gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BBesG nur noch auf Grund der in diese Vorschrift durch Art. 1 § 1 Nr. 14 des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 1963 (BGBl. I S. 901) eingefügten Nr. 6, nicht auch auf Grund der durch dasselbe Gesetz geänderten Nr. 5 (Pflegekind) gewährt werden kann und daß diese Regelung im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1968 - I A 8/66 Beamten, die Enkel in ihre Wohnung aufgenommen haben, ist Kinderzuschlag nach BBesG § 18 (1) S 1 Nr. 6 nur dann nicht zu gewähren, wenn andere Personen zum vollen, den Lebensbedarf deckenden Unterhalt verpflichtet sind (anderer Meinung BVerwG Urteil vom 1967-06-27 II C 44.67 = Buchholz BVerwG 235.15 § 18 BBesG Nr. 3 und BVerwG 1967-07-18 II C 59.67 = ZBR 1967, 337).Beamte, die in ihre Wohnung aufgenommene Enkel wie Pflegekinder betreuen, können auch nach Maßgabe des BBesG § 18 (1) S 1 Nr. 5 Kinderzuschlag beanspruchen (anderer Meinung: BVerwG, ebendort).
- BAG, 21.08.1967 - 3 AZR 14/67
Großvater - Enkelkind - Pflegekindverhältnis - Kinderzuschlag - Familienähnliches …
Zwischen Großvater und Enkelkind ist ein Pflegekindverhältnis im Sinne der Regelung für Kinderzuschläge in BBesG § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 jedenfalls dann möglich, wenn die Beziehungen des Kindes zu seinen leiblichen Eltern nahezu oder ganz gelöst sind und es zu seinem Großvater in einem auf Dauer berechneten familienähnlichen Verhältnis steht, welches das fehlendes familiäre Verhältnis zu den leiblichen Eltern ersetzt und derart ist, wie es in der Regel zwischen einem Kind und einem leiblichen Elternteil besteht (abweichend: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.1967 II C 59.67 = AP Nr. 2 zu § 18 BBesG). - BAG, 18.08.1967 - 3 AZR 14/67 Zwischen Großvater und Enkelkind ist ein Pflegekindverhältnis im Sinne der Regelung für Kinderzuschläge in BBesG § 18 Abs. 1 S 1 Nr. 5 jedenfalls dann möglich, wenn die Beziehungen des Kindes zu seinen leiblichen Eltern nahezu oder ganz gelöst sind und es zu seinem Großvater in einem auf Dauer berechneten familienähnlichen Verhältnis steht, welches das fehlendes familiäre Verhältnis zu den leiblichen Eltern ersetzt und derart ist, wie es in der Regel zwischen einem Kind und einem leiblichen Elternteil besteht (abweichend: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1967-07-18 II C 59.67 = AP Nr. 2 zu § 18 BBesG).
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