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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1959 - II C 7.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,974
BVerwG, 28.11.1959 - II C 7.58 (https://dejure.org/1959,974)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1959 - II C 7.58 (https://dejure.org/1959,974)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1959 - II C 7.58 (https://dejure.org/1959,974)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.11.1958 - VI B 203.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1959 - II C 7.58
    Danach hat ein am 1. Dezember 1952 im Dienste des Landes Berlin stehender Angestellter nur dann einen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis, wenn die von ihm zu jenem Zeitpunkt innegehabte Angestelltenstelle in eine Beamtenstelle umgewandelt worden ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 14. Dezember 1957 - BVerwG VI B 199.57 -, vom 7. November 1958 - BVerwG VI B 203.57 - und vom 22. September 1959 - BVerwG VI C 35.58 -).
  • BVerwG, 22.05.1958 - V B 27.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1959 - II C 7.58
    Das der Klage stattgebende Urteil des V. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1958 - OVG V B 27.58 - beruht zudem nicht auf einer etwaigen abweichenden Rechtsansicht, sondern auf dem dort gegebenen besonderen Sachverhalt, nämlich darauf, daß beim Postamt SW 11 nur ein einziger in einen Beamtendienstposten übergeführter Dienstposten der Gruppe A 4 b vorhanden und dieser mit dem dortigen Kläger besetzt war.
  • BVerwG, 14.12.1957 - VI B 199.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1959 - II C 7.58
    Danach hat ein am 1. Dezember 1952 im Dienste des Landes Berlin stehender Angestellter nur dann einen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis, wenn die von ihm zu jenem Zeitpunkt innegehabte Angestelltenstelle in eine Beamtenstelle umgewandelt worden ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 14. Dezember 1957 - BVerwG VI B 199.57 -, vom 7. November 1958 - BVerwG VI B 203.57 - und vom 22. September 1959 - BVerwG VI C 35.58 -).
  • BVerwG, 11.01.1962 - II C 114.60

    Anspruch auf Ernennung zum Zollobersekretär und Einweisung in eine Planstelle der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung beider mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten Senate, des Bundesverwaltungsgerichts kann ein am 1. Dezember 1952 im Dienst des Landes Berlin stehender Angestellter gemäß § 171 Abs. 1 LBG die Übertragung nur derjenigen im Beamtenstellenplan 1953 vorgesehenen Beamtenplanstelle beanspruchen, welche aus der von ihm am 1. Dezember 1952 innegehabten planmäßigen Angestelltenstelle hervorgegangen ist (so u.a. schon Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 22. September 1959 - BVerwG VI C 35.58 - undvom 28. November 1959 - BVerwG II C 7.58 -).
  • BVerwG, 30.09.1965 - II C 156.62

    Rechtsmittel

    Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei der Anwendung des § 171 LBG (F. 1952 und 1954) nicht von der am 1. Dezember 1952 im Angestelltenverhältnis ausgeübten Tätigkeit, sondern von der damals innegehabten Stelle auszugehen und lediglich zu prüfen ist, ob aus dieser Stelle eine - planmäßige oder außerplanmäßige - Beamtenstelle hervorgegangen ist (ebenso u.a. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1962 - BVerwG II C 114.60 -, Beschlüsse vom 28. November 1959 - BVerwG II C 7.58 - und vom 22. September 1959 - BVerwG VI C 35.58 -).
  • BVerwG, 07.12.1961 - II C 49.60

    Rechtsmittel

    Denn in Ansehung dieser Feststellung und der zu § 171 LBG entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschlüsse vom 14. Dezember 1957 - BVerwG VI B 199.57 - undvom 28. November 1959 - BVerwG II C 7.58 -), daß der Angestellte nur die Übertragung derjenigen - seiner Tätigkeit beim Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechenden - Beamtenplanstelle beanspruchen kann, die im Rahmen des Stellenplans 1953 aus der von ihn am 1. Dezember 1952 (Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes) innegehabten planmäßigen Angestelltenstelle hervorgegangen ist, ergibt sich die Rechtsfrage, ob bei der Anwendung des § 171 DBG - nämlich bei der Feststellung, welche Angestelltenstelle der Betroffene am 1. Dezember 1952 innehatte - auch eine Angestelltenstelle berücksichtigt werden darf, die der Betroffene am 1. Dezember 1952 tatsächlich noch nicht innegehabt hatte, in die er aber nachträglich mit Rückwirkung vom 1. Dezember 1952 eingewiesen worden ist.
  • BVerwG, 21.03.1962 - II B 1.60

    Revisibilität Berliner Landesbeamtenrechts - Beschwerde gegen die Nichtzulassung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung beider mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts kann ein am 1. Dezember 1952 im Dienst des Landes Berlin stehender Angestellter gemäß § 171 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes vom 24. Juli 1952 (GVBl. I S. 603) - LBG - die Übertragung nur derjenigen im Beamtenstellenplan 1953 vorgesehenen Beamtenplanstelle beanspruchen, welche aus der von ihm am 1. Dezember 1952 innegehabten planmäßige Angestelltenstelle hervorgegangen ist (so u.a. schon Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 22. September 1959 - BVerwG VI C 35.58 - und vom 28. November 1959 - BVerwG II C 7.58 -).
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