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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.12.1968 - II C 78.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1327
BVerwG, 05.12.1968 - II C 78.65 (https://dejure.org/1968,1327)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1968 - II C 78.65 (https://dejure.org/1968,1327)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1968 - II C 78.65 (https://dejure.org/1968,1327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Unfallversorgung - Anspruch eines Beamten auf erhöhtes Ruhegehalt - Versagung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrages auf Gewährung einer Erklärungsfrist - Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Anspruch eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1968 - II C 78.65
    - In materiellrechtlicher Hinsicht wird vorsorglich auf das Urteil vom 20. April 1967 - BVerwG II C 118.64 - (BVerwGE 26, 332) hingewiesen, in dessen Begründung der Senat die Auffassung vertreten hat, daß im Dienstunfallrecht der Beamten Ursache im Rechtssinne für den eingetretenen (körperlichen) Schaden eine wesentliche Bedingung auch dann sein kann, wenn sie dem Schaden nicht adäquat ist.
  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages …

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1968 - II C 78.65
    Die Ablehnung eines Antrages auf Gewährung einer Erklärungsfrist zum Ergebnis einer Beweisaufnahme kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen, wenn dem Antragsteller durch die Ablehnung die Möglichkeit entzogen wird, sich sachgemäß und erschöpfend über das Beweisergebnis zu äußern (ebenso zu Ablehnung eines Vertagungs- oder Ruhensantrages: Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 5]).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 69.72

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens

    In einer solchen Ablehnung liegt jedoch nicht schon für sich allein die Verletzung rechtlichen Gehörs, sondern nur dann, wenn und soweit die beantragte Vertagung unter den besonderen Umständen des Einzelfalles erforderlich ist, damit sich die Beteiligten sachgemäß und erschöpfend zum Streitgegenstand äußern können (vgl. z.B. Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 78.65 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 32]; Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII C 81.70 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 64]).
  • BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 8.81

    Zum Merkmal 'Ansprüche auf entsprechende Leistungen' bei Überleitung nach BVG aF …

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Versagung des rechtlichen Gehörs nur dann in Betracht kommt, wenn dem Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit entzogen wird, sich sachgemäß und erschöpfend zum Streitgegenstand zu äußern (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 78.65 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 05.11.1973 - III C 36.73

    Erfolgsaussichten einer Revision im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren wegen …

    Das rechtliche Gehör kann nur versagt sein, wenn dem Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit entzogen wird, sich sachgemäß und erschöpfend zum Streitgegenstand zu äußern (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 78.65 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 32]).
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